Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Hallo zusammen.
Ich habe mir vor einiger Zeit eine zweite Knubbel LE gegönnt.
Natürlich habe ich auch hier, aufgrund des besseren Handlings, einen anderen Lenker angebaut und auch die Fußrasten zurückverlegt.
Nun habe ich im Zuge einer fälligen HU für mein Auto mit einem Prüfer von der Dekra gesprochen, und ihm den Umbau erläutert und auch per Bilder vorab gezeigt. Auch der Hinweis, dass selbiger Umbau bereits auf meiner anderen SV abgenommen und eingetragen worden ist, hat ihn nicht sonderlich interessiert. Er meinte ohne ABE (Teilegutachten war ihm relativ egal) müsste man eine Abnahme nach §21xy machen (Vollabnahme).
Im speziellen geht es um den LSL Lenker AD2 und die Fußrastenrückverlegung S63.
Ggf. würde ich auch noch eine Höherlegung (mit ABE) einbauen wollen. Da weiß ich aber nicht, inwiefern es die anderen Eintragungen in der Gesamtheit tangiert.
Ist der Prüfer einfach nur unfä***/unwillig oder hat sich in den letzten Jahren tatsächlich so viel verändert?
Er machte mir einen sehr bornierten Eindruck. Vor allem weil er mich darauf verwies, einen Termin bei der Zentrale in Braunschweig zu machen, wo mir dann dein Prüfer zugewiesen werden würde. (aus Braunschweig kommen die schärfsten/unwilligsten Prüfer, weil frisch von der Ausbildung)
Hat einer von euch eine Idee, wie ich das Ganze doch recht unkompliziert und ohne erhöhte Kosten eingetragen bekommen könnte?!
Vielen Dank
Ich habe mir vor einiger Zeit eine zweite Knubbel LE gegönnt.
Natürlich habe ich auch hier, aufgrund des besseren Handlings, einen anderen Lenker angebaut und auch die Fußrasten zurückverlegt.
Nun habe ich im Zuge einer fälligen HU für mein Auto mit einem Prüfer von der Dekra gesprochen, und ihm den Umbau erläutert und auch per Bilder vorab gezeigt. Auch der Hinweis, dass selbiger Umbau bereits auf meiner anderen SV abgenommen und eingetragen worden ist, hat ihn nicht sonderlich interessiert. Er meinte ohne ABE (Teilegutachten war ihm relativ egal) müsste man eine Abnahme nach §21xy machen (Vollabnahme).
Im speziellen geht es um den LSL Lenker AD2 und die Fußrastenrückverlegung S63.
Ggf. würde ich auch noch eine Höherlegung (mit ABE) einbauen wollen. Da weiß ich aber nicht, inwiefern es die anderen Eintragungen in der Gesamtheit tangiert.
Ist der Prüfer einfach nur unfä***/unwillig oder hat sich in den letzten Jahren tatsächlich so viel verändert?
Er machte mir einen sehr bornierten Eindruck. Vor allem weil er mich darauf verwies, einen Termin bei der Zentrale in Braunschweig zu machen, wo mir dann dein Prüfer zugewiesen werden würde. (aus Braunschweig kommen die schärfsten/unwilligsten Prüfer, weil frisch von der Ausbildung)
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Vorab, die Umbauten von Lenker und Fussrasten sind getrennt zu bewerten. Für den Umbau von Sicherheitsbauteilen, wie z.B. Lenkung oder Bremsen, benötigt man entsprechende fahrzeugbezogene Papiere. Das sind die Regeln, aber wenn du den Umbau schon einmal gemacht hast, sollten die Dokumente dir doch vorliegen zum zweiten Einsatz oder etwa nicht? Abnahmen nach §21 StVZO sind bei den Kosten aufwandsabhängig und müssen nicht soooo teuer sein.
Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich selbst habe den Umbau bei meiner "alten" nicht gemacht, jedoch die Papiere mit den entsprechenden Eintragungen zur Hand. Das aber hat den Prüfer auch nicht interessiert. Ich habe sämtliche (Teile)Gutachten zur Verfügung. Er meinte halt das es das volle Programm inklusive entsprechender (Hochgeschwindigkeits)Fahrt benötigt.
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Fürn Lenker und Verlegeplatten? Ich würde mal woanders fragen.
Gruß, Mattis
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Vielleicht mal in den neuen Bundesländern fragen
Gibts zumindestens für den Lenker keine ABE
https://gimbel-motorradtechnik.de/wp-co ... 23_128.pdf
Gibts nicht - ich habe den LN1 / AN1 Rohrlenker "Superbike flach" 22,2 mm auf meiner SBK-Knubbel und der liegt super in der Hand.
Zuletzt geändert von jubelroemer am 26.10.2025 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Oder halt zum TÜV statt zur Dekra. Der in Wolfenbüttel Halchter war doch immer recht motorradaffin. Jedenfalls gab es als ich dort noch gewohnt habe da ja auch immer den Motorrad Tag.
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
Solange der Lenker bei Vollanschlag nirgends anschlägt und keine Zuleitung stört, ist alles tutti. Ich weiß nicht was da so schwer ist. Alle in der ABE aufgeführten Lenker sind ansonsten labortechnisch geprüft und werden dann noch zusätzlich auf Fahrzeugkompatiblität geprütft. In der Regel geht es dort um den Platzbedarf des Lenkers und die Seilzug- und Bremsleitungslängen.
- Silversurfer
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Re: Prüfer besteht auf §21er Prüfung
... iss hier auch nicht anders, als anderswo ... lieber in der Community rumfragen! "Hoftüv" bei einer (custom-, oder tuningafinen) Motorradwerkstatt kann auch ein Lösung sein. Ansonsten haben die vielleicht auch einfach 'nen Tip, wo man hingehen kann.jubelroemer hat geschrieben: ↑26.10.2025 10:42Vielleicht mal in den neuen Bundesländern fragenIst ja von Braunschweig nicht so weit weg.
Im dargestellten Falle war das Gegenüber offensichtlich nicht sehr offen für Kommunikation ... das ist für mich immer das Signal, woanders hinzugehen.
... wenn Gewissheit wahr wäre, läge man nie falsch ...