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Heckumbau - Rechtliches, das es zu beachten gibt [Österreich

Verfasst: 13.02.2006 16:04
von eagleice
seas

ich werde in den nächsten tagen das heck meiner SV umbauen, weil mit dem plastikgeraffel ertrag ich die kommende saison nicht. naja, und da komm ich auch nicht herum, mir einen kennzeichenhalter zu basteln. aber da gibt es einige dinge zu beachten:

Blinkerabstand hinten: mindestens 18cm (?)
Winkel des Kennzeichens: 30° von der vertikalen gemessen (?)
Bohren: das Durchbohren des Kennzeichens (zwecks befestigung) ist erlaubt (?)
Kennzeichengröße: wie groß ist das "neue, kleine" Kennzeichen? (meins liegt grad im keller von der versicherung :oops:)
Rückstrahler: wie groß muss das ding mindestens sein? muss es ein E-prüfzeichen haben?


ich glaube, die liste ist komplett, oder? mehr hab ich nicht wirklich zu beachten. ist eh schon hirnrissig, auf wieviele dinge man acht geben muss.
ich weiß nicht, inwiefern sich die gesetze in Österreich von denen in Deutschland unterscheiden: deshalb sag ich nochmals, dass mich die Rechtslage in Österreich interessiert!

ich denk mir, einige von euch können das einfach so aus dem stehgreif beantworten. :wink:

Re: Heckumbau - Rechtliches, das es zu beachten gibt [Österr

Verfasst: 13.02.2006 20:32
von obi
hi,

folgendes ist mir bekannt:
eagleice hat geschrieben: Bohren: das Durchbohren des Kennzeichens (zwecks befestigung) ist erlaubt (?)

jede veränderung an der nummerntafel (z.b. das klassische umbiegen am rand, bohren) ist verboten :!:

Kennzeichengröße: wie groß ist das "neue, kleine" Kennzeichen? (meins liegt grad im keller von der versicherung :oops:)
googlen mit "kennzeichen motorrad österreich größe" ergibt 21x17cm (ohne gewähr)

Rückstrahler: wie groß muss das ding mindestens sein? muss es ein E-prüfzeichen haben?
:arrow: nimm den originalen
in meinen augen hast das wichtigste vergessen: die kennzeichen beleuchtung!

Re: Heckumbau - Rechtliches, das es zu beachten gibt [Österr

Verfasst: 14.02.2006 9:18
von eagleice
hab heute eine super seite gefunden, und poste deshalb einige lösungen für die nachwelt 8)
eagleice hat geschrieben: Blinkerabstand hinten: mindestens 18cm (???)

Winkel des Kennzeichens: Die behördliche Kennzeichentafel muß hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht und und so angebracht sein, daß das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist. (seeeehr schwammig)

irgendwo hab ich etwas mit 30° von der vertikalen gemessen gehört (???)

Bohren: Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig. Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)

Kennzeichengröße: Ab 1. April 2005 werden Kennzeichentafeln für Motorräder nur mehr mit dem Format 210 x 170 mm ausgegeben, wobei die Anzahl der Vormerkzeichen bei Nachbestellungen und Wunschkennzeichen bis zu 6 Zeichen beträgt.
(vorher 250 x 200 mm)

Rückstrahler: 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)

Kennzeichenbeleuchtung: mit E-prüfzeichen (war so selbstverständlich, dass ichs nicht einmal angeführt hab, thx obi :D)
zum Selbernachlesen: http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm

Verfasst: 14.02.2006 10:01
von eagleice
fehlt nur noch der blinkerabstand und der kennzeichenwinkel: beim blinkerabstand hörst von jedem was anderes: der eine sagt 27, ein anderer 20, ein dritter 18 cm.

und kennzeichenwinkel scheint gesetzlich nicht festgelegt zu sein.

ab welchem winkel ungefähr fängt die behörde zu stänkern an?

Verfasst: 17.02.2006 12:39
von enrico
Hi!

Ich denke mal, der Behörde ist das ziemlich egal, aber nicht jenen uniformierten Erdenbürgern die dir dann deine Kohle abnehmen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, je größer der u.E desto flacher kannst es montieren. Er/Sie kann es ja länger gut sehen!
:wink:
Wenn das Kennzeichen nicht mehr vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist, wirds ungut.

Tatsache ist, eine genauere Aussage, wie die die du schon weisst, wirst du möglicherweise auch im KFG und in der KDV nicht finden.

Kaum zu glauben, aber es gibt hin und wieder kleine Ermessensspielräume!

enrico