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kann man den kat austragen lassen?

Verfasst: 01.04.2006 18:19
von tonda83
hi forum,

muss im april zum tüv und somit steht auch zum erstenmal die au an :?

habe einen twister ohne kat montiert. jetzt meine frage: kann ich den kat austragen lassen damit ich nit immer den serien esd für den tüv montieren muss? wie teuer wäre dann die steuer?

gruß aus dem sonnigen köln

daniel

Verfasst: 01.04.2006 18:28
von uweK.
HI, habe mich erst kürzlich über Kat und austragen mit einem TÜV Menschen unterhalten. Er sagte, daß ein Kat nicht ausgetragen werden muß, wenn der ESD gewechselt wird. Da es mit Kat sowieso nur um ein paar Cent Steuer geht, wäre das keine Steuerhinterziehung. So hats mir der Mann vom TÜV erklärt!! Mach dich aber trotzdem beim Prüfer deines Vertrauens schlau! :wink:

Greetz UweK.

Verfasst: 01.04.2006 18:32
von tonda83
also fahr ich einfach mal mit twister + db eater :lol: hin?!
hab keinen bock da nochmal auf zu tauchen.


mfg daniel

Verfasst: 01.04.2006 19:49
von Timmi
Da der Twister ein E-Prüfzeichen für Dein Moped hat und Du vermutlich ne`650èr fährst - welche sowieso nur einen U-Kat hat - ist es gar kein Problem mit dem Twister zum TÜV zu fahren.
Darfst doch 4,5 % CO raushauen :wink:

Verfasst: 02.04.2006 12:37
von tonda83
ja timmi hab ne 650er.... cool dann ist die welt ja wieder in ordnung :D

weiß jemand wie teuer das ist den esd eintragen zu lassen? bzw hab da noch mehrere sachen wie bugspoiler, stahlflex hinterradabdeckung, heckhöherlegung etc...

mfg daniel

Verfasst: 03.04.2006 16:01
von Bluebird
tonda83 hat geschrieben:ja timmi hab ne 650er.... cool dann ist die welt ja wieder in ordnung :D

weiß jemand wie teuer das ist den esd eintragen zu lassen? bzw hab da noch mehrere sachen wie bugspoiler, stahlflex hinterradabdeckung, heckhöherlegung etc...

mfg daniel
der twister hat doch ne e-nummer, da muss nix eingetragen werden. ansonsten, hab mal was von knapp 40€ gehört fürn tüv, dann eben noch deine fahrzeugpapiere berichtigen lassen, das macht aber nicht der tüv, sondern das amt, anhand der tüv vordrucke

Verfasst: 04.04.2006 18:00
von tonda83
das ist ja noch besser...hab mir das wohl alles zu kompliziert vorgestellt!

ok, danke euch ertsmal!

Verfasst: 04.04.2006 19:03
von Timmi
Das im Schein eintragen lassen kann man sich auch sparen wenn man sich vom TÜV den An / Umbau bescheinigen lässt. Man muss dann zwar wieder ein Stück Papier mit sich führen aber spart die Kosten für die Eintragung im Schein. Und im Falle eines Um / Rückbaues brauch man dann auch nix austragen lassen :lol:

Verfasst: 04.04.2006 23:58
von Bluebird
Timmi hat geschrieben:Das im Schein eintragen lassen kann man sich auch sparen wenn man sich vom TÜV den An / Umbau bescheinigen lässt. Man muss dann zwar wieder ein Stück Papier mit sich führen aber spart die Kosten für die Eintragung im Schein. Und im Falle eines Um / Rückbaues brauch man dann auch nix austragen lassen :lol:
jo, stümmt au wieder. hat der twister net sowieso n kat?

Verfasst: 05.04.2006 16:41
von tonda83

Verfasst: 05.04.2006 18:35
von Bluebird
tonda83 hat geschrieben:
dann hast du einen ohne kat gekauft, ok. ich denke, das dürfte dennoch keine probleme bereiten, wenn selbst n leo ohne kat durch kommt

Verfasst: 25.04.2006 17:09
von tonda83
hi,

so ich war heute bei der dekra. hat soweit alles geklappt, bis auf den esd. der prüfer meinte wenn der esd keinen kat hat darf er das so nicht beglaubigen/zulassen. ich würde ohne abe fahren etc.

gibt es zu dem esd sebring twister ein dokument? hab von mo nur die rechnung bekommen (über sebring).

bin echt ratlos weil timmi meinte das es kein prob sei mit dem twister....


mfg daniel

Verfasst: 25.04.2006 19:31
von Timmi
Der Twister sollte ein E-Prüfzeichen auf dem Blech haben. Somit brauchst Du keinen zusätzlichen Papierkram.
Ist der Topf für die SV zugelassen gibt es auch keine Probs beim TÜV.
Auch bei der AU ist es egal da die kleine nur einen U-Kat hat und die dürfen ja bekanntlich 4,5% CO raushauen.Das ist eigtl.wie ganz ohne Kat.

Verfasst: 26.04.2006 18:12
von tonda83
das e prüfzeichen ist nur dafür dar, das der esd ansich geprüft ist. er hätte gern ein schrift stück worauf er erkennen kann das der esd für die k3 zugelassen ist....

blickke selber nicht mehr durch

Verfasst: 26.04.2006 18:30
von HardyR
Die ABE bzw. Typengenehmigung muss als Beleg immer mitgeführt werden :!:

Sonst könnte der Auspuff doch für´n anderes Moped geprüft worden sein :roll: