Übersetzungsveränderung offiziell abnehmen, eintragen lassen
Verfasst: 08.08.2006 15:21
Hallo zusammen!
Ich habe zu dem Thema Übersetzungsänderung sicher schon das ganze Forum durch, dabei ist das Thema Rechtmäßigkeit der Angelegenheit immer außer Acht geblieben.
Ich bitte alle Interessierten hier nur Beiträge einzustellen, die sich konkret auf gemachte Erfahrungen bzw. Wissen bzgl. einer solchen Umbaumaßnahme beziehen.
Kurz mein Wissen zu dem Thema:
1. Es gibt einen Grenzwert für Übersetzungsänderungen im Bezug auf die Gültigkeit des Abgasgutachtens. Danach bleibt das Abgasgutachten gültig, wenn die Übersetzungsveränderung weniger als 8% vom Serienzustand beträgt.
2. Die Veränderung der Übersetzung, d.h. eine Abweichung vom Serienzustand führt i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
3. Meine Anfrage beim TÜV hat zu dem Thema ergeben, dass wohl eine Fahrgeräuschmessung auf einem ISO-Asphalt durchgeführt werden muss um diese Änderung abnehmen zu können(20m Teststrecke, Anfangsgeschwindigkeit 50 km/h, Volllast und am Ende der 20m komplett vom Gas gehen). Das bedeutet in Zahlen voraussichtlich 30 Minuten Aufwand für 2 TÜV-Prüfer --> 100 - 120 € Kosten. ISO-Asphalt gibts leider auch nicht überall, z.b. in Köln
Warum ist die Eintragung wichtig?
Für den einfachen Betrieb des Motorrades an sich kann man denken, ist eine Eintragung der Übersetzungsänderung nicht erforderlich.
ABER - was, wenn es zu einem Unfall kommt - egal ob Schuld oder nicht Schuld (hoffentlich dann ohne besondere körperliche Schäden) - und ein gegnerischer Gutachter wirft einen Blick auf die Übersetzung und stellt dabei die Veränderung fest.
--> Die Folge dürfte sein, dass die eigene Versicherung nicht leisten wird/ muss, da das Fahrzeug ohne gültige BE geführt wurde. Wer nun die Modifikation durchgeführt hat ist dabei auch zunächst unerheblich.
Wenn es so läuft kann man sich ganz schnell großen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, die im schlimmsten Fall während des restlichen Lebens gar nicht mehr zu tilgen sind.
Also ich denke das Problem ist klar.
Nun raus mit der Sprache. Wie habt Ihr das gemacht mit dem Eintragen, bzw. wo, bei welcher Organisation habt Ihr eine Abnahme erhalten. Welche Kosten sind dabei entstanden.
(Ich bin mir bewusst, dass ich nicht immer den korrekten terminus technikus verwendet habe, bin aber schließlich auch kein Prüfingenieur)
Ich spiele mit dem Gedanken auf meiner sv650s k3 eine 15/46er Übersetzung zu montieren
P.S.: Es mag für die Abnahme von Übersetzungsänderungen sogar noch einen Unterschied geben, der sich nach dem Baujahr des Motorrades bestimmt. D.h. ältere Fahrzeuge benötigen nicht diese aufwändige Fahrgeräuschmessung. Konkreter weiss ich es aber leider nicht.
Ich habe zu dem Thema Übersetzungsänderung sicher schon das ganze Forum durch, dabei ist das Thema Rechtmäßigkeit der Angelegenheit immer außer Acht geblieben.
Ich bitte alle Interessierten hier nur Beiträge einzustellen, die sich konkret auf gemachte Erfahrungen bzw. Wissen bzgl. einer solchen Umbaumaßnahme beziehen.
Kurz mein Wissen zu dem Thema:
1. Es gibt einen Grenzwert für Übersetzungsänderungen im Bezug auf die Gültigkeit des Abgasgutachtens. Danach bleibt das Abgasgutachten gültig, wenn die Übersetzungsveränderung weniger als 8% vom Serienzustand beträgt.
2. Die Veränderung der Übersetzung, d.h. eine Abweichung vom Serienzustand führt i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
3. Meine Anfrage beim TÜV hat zu dem Thema ergeben, dass wohl eine Fahrgeräuschmessung auf einem ISO-Asphalt durchgeführt werden muss um diese Änderung abnehmen zu können(20m Teststrecke, Anfangsgeschwindigkeit 50 km/h, Volllast und am Ende der 20m komplett vom Gas gehen). Das bedeutet in Zahlen voraussichtlich 30 Minuten Aufwand für 2 TÜV-Prüfer --> 100 - 120 € Kosten. ISO-Asphalt gibts leider auch nicht überall, z.b. in Köln
Warum ist die Eintragung wichtig?
Für den einfachen Betrieb des Motorrades an sich kann man denken, ist eine Eintragung der Übersetzungsänderung nicht erforderlich.
ABER - was, wenn es zu einem Unfall kommt - egal ob Schuld oder nicht Schuld (hoffentlich dann ohne besondere körperliche Schäden) - und ein gegnerischer Gutachter wirft einen Blick auf die Übersetzung und stellt dabei die Veränderung fest.
--> Die Folge dürfte sein, dass die eigene Versicherung nicht leisten wird/ muss, da das Fahrzeug ohne gültige BE geführt wurde. Wer nun die Modifikation durchgeführt hat ist dabei auch zunächst unerheblich.
Wenn es so läuft kann man sich ganz schnell großen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, die im schlimmsten Fall während des restlichen Lebens gar nicht mehr zu tilgen sind.
Also ich denke das Problem ist klar.
Nun raus mit der Sprache. Wie habt Ihr das gemacht mit dem Eintragen, bzw. wo, bei welcher Organisation habt Ihr eine Abnahme erhalten. Welche Kosten sind dabei entstanden.
(Ich bin mir bewusst, dass ich nicht immer den korrekten terminus technikus verwendet habe, bin aber schließlich auch kein Prüfingenieur)
Ich spiele mit dem Gedanken auf meiner sv650s k3 eine 15/46er Übersetzung zu montieren
P.S.: Es mag für die Abnahme von Übersetzungsänderungen sogar noch einen Unterschied geben, der sich nach dem Baujahr des Motorrades bestimmt. D.h. ältere Fahrzeuge benötigen nicht diese aufwändige Fahrgeräuschmessung. Konkreter weiss ich es aber leider nicht.