Seite 1 von 1
EU-Recht???
Verfasst: 01.12.2006 18:05
von RiderFrank
Hallo an alle die das lesen.
Bitte schreibt auch was sinnvoles!
Ich würd mir gern das original Schutzblech abbauen und nen KZH aus Edelstahl dranschrauben. zusätslich noch ne Hinterradabdeckung und nen Edelstahl Kettenschutz.
Was muss ich beachten zwecks EU-recht!?
Sind alle SV nach EU recht? Welche vor bzw. nachteile hat das EU- Recht?
Hoffentlich kann mir einer helfen!
Re: EU-Recht???
Verfasst: 01.12.2006 18:27
von KnutschOchse
RiderFrank hat geschrieben:
Ich würd mir gern das original Schutzblech abbauen und nen KZH aus Edelstahl dranschrauben.
Is kein Ding, brauchste keinen TÜV o.Ä. für.Musst nur den Neigungswinkel des Kennzeichens beachten und den Abstand der Blinker.Ansonsten kein Problem.
RiderFrank hat geschrieben:zusätslich noch ne Hinterradabdeckung
Ebenso wie der KZH ,brauchst du keinen TÜV für.
RiderFrank hat geschrieben:
und nen Edelstahl Kettenschutz.
Imho heisst es nur das du nen Kettenschutz haben musst (bei Soziusbetrieb) das heisst ob Plastik oder Edelstahl spielt keine Rolle.Wichtig ist das die Kette nicht frei liegt.
Was muss ich beachten zwecks EU-recht!?
RiderFrank hat geschrieben:Sind alle SV nach EU recht?
Gute Frage, aber da die SV's so wie sie sind ja in allen Herrenländern von Europa gefahen werden gehe ich mal davon aus das sie nach EU Recht gebaut sind.
Und nun schlag mich einer wenn ich Mist erzähle.
Verfasst: 01.12.2006 20:59
von solidux
Um einen KZH an die 99 er SV zu bauen musst du ganz andere Sachen beachten als das dämliche EU-Recht !
Schon mal im Forum gesucht?

Du brauchst eine zusätzliche Halteplatte damit er hält!
MIST
Verfasst: 01.12.2006 21:22
von RiderFrank
hab gedacht ich kann nen zubehör kzh an die original halter schrauben
naja muss mich mal genauer umschauen
wie hast du das gemacht?
Verfasst: 03.12.2006 12:22
von KnutschOchse
Verfasst: 04.12.2006 12:07
von Punisher
Die Knnubbel ist nicht nach EU-Recht zugelassen, somit brauchst man unter bestimmten Bedingungen nen Dirtcatcher, was aber nur beim Anbau eines KZH nicht der Fall ist.
Hinterradabdeckung und Kettenschutz stellen keine Probleme da, solltest nur auf vollständige UNterlagen schauen. Im Allgemeinen wird eine HRA selten eingetragen, kann aber nicht schaden.
Verfasst: 04.12.2006 13:16
von KnutschOchse
Stimmt, lieber ne Eintragung zu viel als der Versicherung im Schadensfall dann nen Punkt geben wo sie evtl ansetzen können um ner Zahlung zu entgehen.