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Sorry wegen der dummen frage, es geht um TÜV und ABE

Verfasst: 16.01.2007 0:00
von rid
Also ich hab mir einen LSL SB Lenker geholt (POLO ca.29 €) , und eingebaut.

Jetzt kommt meine Frage. (gesucht hab ich sie im Forum schon)

Ich hab eine ABE in schriftlicher form dazu bekommen, ist der Besuch beim
Tüv für eine Eintragung bzw. Abnahme zwingend erforderlich????



Oder kann ich mit dem wisch (ABE) durch dir gegend heizen?????

WENN ich einen Unfall haben sollte, und ich war nicht beim TÜV sprich ohne die Eintragung/Abnahme in den Papieren zu haben.
Und ich der Verursacher war, habe ich dann noch den Versicherungsschutz???????



P.S. Liege ich in der Annahme richtig, dass die "Eintragung" eine Eintragung des Lenkers in den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II )ist , und
die Abnahme eine Eintragung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I ) ist ????????????????



Entschuldigt meine Unwissenheit (eher dummheit) aber ich muss es wissen!

Vielen dank schonmal im voraus

Verfasst: 16.01.2007 0:12
von Bluebird
wenn ne e nummer drauf steht (aufm lenker oder aufm wisch) musst nix machen lassen. wenn ne kba nummer drauf steht (oder n gutachten hast), eintragen lassen. der tüv erstellt dir nur n vordruck fürs amt. in vielen fällen reicht das fürs erste, und bei der nächsten befassung im amt kannst dann die papiere (brief und schein) ergänzen lassen. jedoch gibts auch fälle, wo du umgehend zum amt musst. wird dir aber der tüvver dann sagen und es steht auch auf dem vordruck drauf

Verfasst: 16.01.2007 0:13
von Gutso
Du kannst dein Lenker in deine Fahrzeugpapiere eintragen, musst es aber nicht. Falls du den Lenker nicht in deine Papiere eintragen lässt, musst du die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) immer dabeihaben. Normalerweise trägt kaum jemand Teile die eine ABE habe in die Fahrzegpapiere ein.
Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Verfasst: 16.01.2007 14:36
von rid
Ich hab eine KBA nummer im Wisch und auf dem Lenker zwischen den gabelbrücken.

Sprich es reicht wenn ich den Lenker gut verbaut hab, also die Lenkung nicht hackt, und die bowdenzüge an nichts scheuern, und alles so eingebaut hab, wie es in der ABE steht,
kann ich die ABE mitführen, und nicht zum TÜV dackeln?

Vielen dank im Voraus

Verfasst: 16.01.2007 17:39
von -murdock-
lese noch mal den beitrag von bluebird , dann kannst du dir deine frage selbst beantworten :wink:


:arrow: als tipp . KBA Nr. = Eintragen lassen
ABE Nr. = Nicht eintragen lassen



was ich aber nicht verstehe ist das du ein ABE hast und auf dem lenker eine KBA Nr. steht 8O

oder meinst du mit ABE die AnBauEinleitung :?

Verfasst: 17.01.2007 0:04
von B.i.B.
Um diese schreckliche Diskussion zu beenden:

- Der SBK von Polo hat eine ABE!!! Dieses weiß ich rein zufällig weil ich ihn selber schon verbaut hatte.

Würden gewisse User sich an die Threads zurückerinnern, in welchen ihnen schon einmal ihre Fragen beantwortet worden sind, wäre vieles einfacher :roll:



@Meister rid
Kannst Du Dich ja vielleicht noch dran erinnern: viewtopic.php?t=34387&start=0&postdays= ... nkertausch