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Drosselung austragen

Verfasst: 28.03.2007 9:46
von The Rat
Hi!
Gibts online irgendein Datenblatt mit offener Leistung für die `99er SV meiner Dame mit der ich hier zum Tüv-Onkel zum Drosselaustragen rennen kann.......oder muß ich unbedingt zu einer Tüv-Hauptstelle (die es ja wahrscheinlich im PC hat)?

Thx for support!

Verfasst: 28.03.2007 10:03
von SwoOp
kannst nich einfach den zettel von der drossel "entfallen" lassen und fertig, steht doch sonst alles normal im schein und brief, habs zumindest bei meiner 50er so gemacht,

zitat eines tüv manns: "Was willst du austragen? so unter uns, "verlieeer den zettel doch einfach ;)"

Verfasst: 28.03.2007 10:39
von The Rat
Nein, in Brief und Fahrzeugschein (neue Papiere) steht nur 25kw.

Greetz

Verfasst: 28.03.2007 10:44
von SwoOp
echt???? ich hab meine vor 1 woche oder so gekauft und hab den drossel zettel extra :)

aber wenn das bei dir so ist musst du wohl zu den lieben Tüv leuten, zumindest kann ich mir nix anderes denken, denn wenn der schein & brief! nur auf 35kw lautet dann musst du ja nen neuen haben.

Verfasst: 28.03.2007 10:48
von The Rat
Zur klaren Verständnis:
Normalerweise kenn ich das so....
-zum Tüv hin abnehmen lassen, bekommst ne schriftliche Abnahme mit
-zum Verkehrsamt hin, Brief wird geändert, Schein gibts neu

Ich will aber nicht zum Haupttüv (Entfernung), sondern in eine normale Werkstatt, die ein Tüvmensch besucht. Der braucht aber ein Datenblatt, das die offene Leistung angibt.

Greetz

Verfasst: 28.03.2007 11:00
von SwoOp
ahhhhhh, jetzt kommen wir der sache entscheident näher!

Also, hab mir mal die mühe gemacht :roll: und bei meinem händler angerufen, der sagt hat er hier, also das blatt, wenn die maschine kommt, der tüvtyp kommt dann gibbet neuen kram usw.

Verfasst: 28.03.2007 20:53
von tm200014
ich weiß zwar nicht wie das ist mit der werkstatt... aber eine tüv prüfstelle dürfte doch nicht mehr als 20-30 km von dir entfernt sein oder?

MfG Timo

Verfasst: 29.03.2007 9:40
von The Rat
tm200014 hat geschrieben:ich weiß zwar nicht wie das ist mit der werkstatt... aber eine tüv prüfstelle dürfte doch nicht mehr als 20-30 km von dir entfernt sein oder?

MfG Timo
Genau, knapp über 30km.
Da die Karre aber abgemeldet ist, wollt ich nicht die Karre anmelden, dann mit der Karre ganz zum Tüv, dann wieder zur Zulassung zum Umtragen................sondern zur Werkstatt um die Ecke schieben, Abnahme machen und dann anmelden. :wink:
Also wie ich sehe existiert kein Datenblatt..........
....WÄRE VIELLEICHT JEMAND BEREIT MIR SEINEN BRIEF EINER 99er SV650 ZU MAILEN (natürlich ohne pers. Daten)?

Greetz

Verfasst: 05.04.2007 12:12
von The Rat
Schade....aus anderen Foren kenn ich das anders....aber bin ja auch selten hier.

Greetz

Verfasst: 05.04.2007 13:29
von Mad Marc
Du darfst mit der unangemeldeten Maschine auf direktem Weg zum TÜV fahren. Und von dort zum Straßenverkehrsamt/landratsamt je nach Wohnort. Versicherungsdoppelkarte nicht vergessen!

Verfasst: 05.04.2007 13:36
von The Rat
Danke für den Hinweis, dachte das gilt nur für die HU!? Und nur, wenn man das letzte Kennzeichen (auch ohne Stempel) dranschraubt, das hatten wir nicht.
Egal, sie hat die Fahrerei, Bezahlerei und Warterei nun hinter sich und alles is schön.

Greetz

Verfasst: 07.04.2007 8:54
von Dragol
Mad Marc hat geschrieben:Du darfst mit der unangemeldeten Maschine auf direktem Weg zum TÜV fahren ...
8O
Niemals, ... und 1. April ist doch auch schon längst vorbei.
Was meinst Du, wofür es z.B. rote Kennzeichen gibt?

Verfasst: 08.04.2007 18:36
von Mad Marc
Dragol hat geschrieben:
Mad Marc hat geschrieben:Du darfst mit der unangemeldeten Maschine auf direktem Weg zum TÜV fahren ...
8O
Niemals,
In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.."
Also das ist nicht Niemals!? ;-)

Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „06“ werden nur noch an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.