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Drossel eintrag im Fahrzeugschein...

Verfasst: 15.04.2007 12:08
von Porklander
Mahlzeit, so mal als frage:

Wenn ne Drosselung über die Ansaug blenden vorgenommen ist, wird das dann auch im Fahrzeugschein erwähnt????

Bei mir steht nur:

Ziff.7:Leistungsred.D.Drosselklappenanschlag,Kennz.25*

Ist die jetzt nur über einen Gaszuganschlag gedrosselt oder vielleicht noch mit ansaug blenden???

Verfasst: 15.04.2007 19:58
von graffman
Wird normalerweise reingeschrieben!

Verfasst: 27.04.2007 10:22
von sko
Ich benutz den Thread hier gleich mal!

Mal ne frage! Wenn ich meine Drossel ausbauen lasse, die leistungssteigerung meiner versicherung mitteile und die dies entsprechend zum 1. juli ändert (der tag ab dem ich offen fahren darf, und leider ein sonntag -_-)! Ich das fahrzeug wiederbekomm und damit fahre OHNE das die leistungsänderung schon im fahrzeugschein steht, bin ich dann irgendwie illegal unterwegs?

d.h. fahrzeug offen, erlaubnis laut führerschein zum führen einer offenen maschine, versicherung weiss es auch, nur es steht noch net im schein!

Verfasst: 27.04.2007 10:46
von Vyper
Ja!

Verfasst: 27.04.2007 10:53
von sko
Aber darf man so mit der Maschine zur zulassungsstelle fahren? Kann ja schlecht laufen -_-

(ok dumme fragen, die chance das ich genau dann angehalten werd is wohl gleich 0...)

Verfasst: 27.04.2007 12:15
von graffman
genau, mach es einfach. man darf ja auch mit dem auto zur führerscheinprüfung kommen obwohl man den noch gar nicht gemacht hat. das ist aufgabe der polizei, die muss dich erwischen. kenn jmd. der ist mitm auto hingefahren, durchgefallen und wieder nach hause gefahren! :P