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Gabelbrückentausch

Verfasst: 08.07.2007 20:32
von zappes00
Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich bei meiner SV650s eine Gabelbrücke einer SV650n (gleichen Baujahrs 2001) montieren kann? Kann es dann beim eintragen lassen Probleme geben? Was sagt der TÜV dazu, gibt es vielleicht eine Freigabe von Suzuki? Ich denke mal dass ich nicht der Erste bin der die Gabelbrücke tauscht und ich würde mich über eure Erfahrungswerte freuen.

Gruß Heiko

Verfasst: 08.07.2007 20:35
von robbywilliams
Meinst Du die obere oder die gesamte Gabelbrücke?
Vorgestern ging es bei mir nicht. die untere Gabelbrücke (S) konnte oben nicht hinreichend mit der oberen Gabelbrücke (N) verschraubt werden. Die obere Gabelbrücke (N) ist zu dünn.

Verfasst: 08.07.2007 20:59
von zappes00
Ich habe beides komplett. Wenn nötig könnte ich das ganze Teil, obere sowie untere Brücke tauschen. Oder passt das nicht mit dem Lenkkopf am Rahmen?

Verfasst: 08.07.2007 21:13
von robbywilliams
Hm... Das müsste gehen. Ich kann zwar gerade nicht die exakten Daten zum Rahmen nachschauen, aber der Rahmen von S und N sollte ja gleich sein. Daher musste wohl "nur" die Gabelbrücke wechseln.

Verfasst: 08.07.2007 21:27
von zappes00
Bleibt nur noch das Problem mit der Eintragerei beim Tüv.

Verfasst: 08.07.2007 23:25
von robbywilliams
Bin nicht sicher, aber muss man das eintragen? Das sind doch Originalteile für die SV von Suzuki.

Verfasst: 09.07.2007 1:13
von Gutso
zappes00 hat geschrieben:Ich habe beides komplett.
Beide gehen auf jeden Fall ohne Probleme.
zappes00 hat geschrieben:Bleibt nur noch das Problem mit der Eintragerei beim Tüv.
Brauchst du nicht, ist ein Originalteil für die SV. In deinem Fahrzugschein wird nicht zwischen S und N differenziert; beide sind vom Typ AV.

Verfasst: 09.07.2007 19:13
von zappes00
Jau, hat geklappt. Aber nur wie von euch beschrieben mit dem Wechsel beider Gabelbrücken. Danke nochmal für eure Informationen und schnellen Hilfe.

Gruß Heiko