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Eintragung der offenen Leistung

Verfasst: 21.01.2008 22:54
von svzündi
Hi Leute,

Hallo erst mal, ich bin neu hier.

Wie läuft das mit dem Eintragen der offenen Leistung?
Also erst mal die Drossel raus, bzw die anderen Gasschieber einbauen, und dann?

Muß ich mit dem Moped zum TÜV, oder muß das Moped gar nicht zum TÜV?

Verfasst: 21.01.2008 22:57
von Benni86
Der, der die Maschine entdrosselt, füllt nen Wisch aus. Damit rennst du zur Zulassungsstelle, dort wird die Leistungssteigerung im Brief und in der Zulassung eingetragen. Die Versicherung informieren kann auch nicht schaden.

Verfasst: 21.01.2008 23:11
von Dragol
Benni, hast Du das Spiel schon mal selber hinter dich gebracht?

Anno '98 gings noch so:
0) Versicherung freiwillig über die bevorstehende Entdrosselung informiert
1) Entdrosselung vornehmen ( oder machen lassen und bezahlen).
2) Mit Fahrzeug und Papieren bzgl. der offenen Leistung (und Werkstattrechnung) zur Prüfstelle und Leistungsumrüstung abnehmen lassen (und bezahlen).
3) Mit der Prüfbescheinigung und allen Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle (und nochmal bezahlen).

Verfasst: 21.01.2008 23:15
von Benni86
Ja hab ich vor 3 Jahren, Werkstatt und Prüfstelle unter einem Dach :oops:

Verfasst: 21.01.2008 23:17
von svzündi
Ja gut, vielleicht gehts bei mir auch einfacher.
Nehmen wir mal an die Maschine ist abgemeldet und es besteht auch keine Versicherung (weil ich das Moppi erst kaufe)

Reichts dann nicht einfach zum Tüv zu gehen (ohne Moped) und in den Papieren die offene Leistung einzutragen?
Also kann ich mir die Bescheinigung von der Werkstätte über den Ausbau der Drossel nicht sparen?

Verfasst: 22.01.2008 10:40
von KillerJoe
Wenn du die Drossel rausbaust, dann brauchst du nen Tüv Gutachten um das in den Papieren eingetragen zu bekommen.

MFG
Killerjoe

Verfasst: 22.01.2008 19:35
von jensel
Die Bestätigung der Werkstatt kannst Du Dir sparen, die braucht´s nur bei´ner Drosselung. Wenn Du Dein Mopped offen versicherst und dann gedrosselt fährst bist Du ja selbst schuld ;)
Allerdings kann es sein dass das Mopped trotzdem zum TÜV muss, bei mir haben sie damals die Fahrgestellnr. kontrolliert. Keine Ahnung wieso.
Aber das einfachste: Ruf doch einfach mal beim TÜV an, die wissen´s genau.

Mit dem Wisch vom TÜV gehst Du dann übrigens zur Zulassungsstelle, für´n neuen Fahrzeugschein. Oder wie das jetzt auch immer heißt.

Verfasst: 22.01.2008 19:46
von tm200014
oder du machst es einfach so wie ich:

1. versicherung informieren
2. drossel ausbauen
3. zettel und stift nehmen und schreiben: Ich "name" habe an meinem Motorrad mit dem Nummernschild XY die Leistungsbeschränkung ordnungsgemäß entfernt"
4. unterschreiben
5. zum tüv gehen und eintragen lassen
6. über ein ungedrosseltes motorrad freuen

musst natürlcih vorher mitm tüver absprechen.... aber meiner war da ganz locker drauf!

Gruß

Verfasst: 23.01.2008 9:29
von EiWolf
tm200014 hat geschrieben:oder du machst es einfach so wie ich:

1. versicherung informieren
2. drossel ausbauen
3. zettel und stift nehmen und schreiben: Ich "name" habe an meinem Motorrad mit dem Nummernschild XY die Leistungsbeschränkung ordnungsgemäß entfernt"
4. unterschreiben
5. zum tüv gehen und eintragen lassen
6. über ein ungedrosseltes motorrad freuen

musst natürlcih vorher mitm tüver absprechen.... aber meiner war da ganz locker drauf!

Gruß
Ich habs genau so gemacht.

Ruf aber einfach mal beim TÜV an wie es der haben will. Wenn er sich quer stellt such Dir einfach einen anderen.

Verfasst: 23.01.2008 19:23
von Dr. Zoidberg
^^und dann nicht zur zulassungsstelle? :?

Verfasst: 23.01.2008 19:28
von Vyper
Die Bescheinigung daß die Drossel ordnungsgemäß ausgebaut wurde darf nur eine Werkstatt ausstellen.
Zum TÜV mußt DU danach auch, da eine Leistungsänderung stattgefunden hat.
Zur Zulassungsstelle mußt Du um die Papiere umschreiben zu lassen!
Versicherung muß auch informiert werden!

Verfasst: 23.01.2008 20:12
von jensel
Vyper23 hat geschrieben:Die Bescheinigung daß die Drossel ordnungsgemäß ausgebaut wurde darf nur eine Werkstatt ausstellen.
Die kannst Du dir auch selbst ausstellen. Obs anerkannt wird istne andere Frage. Aber bei wenigstens 75% der TÜVer wirst Du die nicht brauchen. Die brauchts beim Drosseln.

Verfasst: 13.03.2008 20:49
von TschoX
also ich hab ein problem, das eher umgekehrt iss: ich hab heut meine kante neu im bezirk angemeldet. dann les cih daheim mir mal mein fahrzeugschein durch, und merke, da steht O.LB. - blöd wärs wenns heissen würd "ohne leistungs beschränkung", ich hab aber ne 34 ps drossel drin.
-> darf ich so auch fahren?, wenn ich mein tielegutachten mitnehm?

dann hab ich beim weiterlesen bemerkt, dass mir die nette dame von der zulassungsstelle 2x den vorderreifen eingetragen hat . fahr ich jetzt offiziell ohne hinterreifen?? darf ich das?? :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

Verfasst: 13.03.2008 21:23
von LazyJoe
@TschoX
Geh damit in den nächsten Tagen nochmal zur Zulassungsstelle, offensichtlich liegt der Fehler nicht bei dir.
Dass im Schein "O.LB" steht hatte ich auch. Im Nachhinein hat sie behauptet, ich hätte ihr kein Gutachten über die Drosselung vorgelegt. Kostet aber trotzdem 12Euro (wenn ich mich recht erinner), weil es eine Änderung im Fahrzeugschein ist.. Banditen!

Verfasst: 13.03.2008 21:29
von TschoX
na dann.....
hauptsache der bund wird ärmer ...

THX