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Rennauspuff und TÜV???Original endtopf??
Verfasst: 23.02.2008 19:37
von Blackbeart
Moin,
ich fahre erst seit kurzem eine sv 650s 02.
jetzt muß ich aber im April zum Tüv. Der vorbesitzer hat einen Viper endtopf montiert. Er sagte das es keine prob. beim Tüv geben würde.
Aber er mir trotdem den Orgie mitgiebt.
Als ich zuhause war, stellte ich erstens fest, das der viper meineserachtens fiel zu laut ist und auserdem keine Abe hat.
Und ich zu dem Endschluß gekommen bin, den Orgie fürn Tüv anzubauen.
Doch als ich den orgie angehalten habe, stellte ich fest, daß er da irgendwie nicht mehr ran passt.
Der Orgie wurde ja abgeflext. Aber er muß am Krümmer noch ein zweites mal geflext haben, weil wenn ich den Orgie anhalte, fehlt mir ein stück Rohr.
Giebt es da evtl. zwischenstücke oder wie kann ich das Prob. lösen, mit dem Anbauen.
Ach ja, was passiert eigentlich, wenn die Rennleitung merkt, das ich keine Abe für den viper habe.
Danke für Eure Hilfe
MFG Black...
Verfasst: 23.02.2008 19:40
von SvFaxe
du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)
no risk , no fun =)
Verfasst: 24.02.2008 9:26
von Blackbeart
alles klar.
Aber giebt es da ein verbindungsrohr oder so. Um der Prgie wieder dran zu bekommen???
Verfasst: 24.02.2008 9:53
von Laurent
SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)
no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack]

Verfasst: 24.02.2008 12:02
von SvFaxe
Laurent hat geschrieben:SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)
no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack]

mööööööp falsch
es gibt etwas, das nennt sich Ordnungswidrigkeit , wird man mit einer starfe von bis zu 35 € belegt...
ich weiß das , hab momentan ne anzeige am hals wegen verkehrsgefährdung
gruß
Verfasst: 24.02.2008 12:38
von KillerJoe
Fahr doch einfach mal vorbei und lass den TüV-Menschen kurz auf deine Maschine gucken.
Meistens haben die da kein Problem mit.
@faxe
Wie kann man wegen Verkehrsgefärdung angezeigt werden?
Verfasst: 24.02.2008 18:21
von Laurent
SvFaxe hat geschrieben:Laurent hat geschrieben:SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)
no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack]

mööööööp falsch
es gibt etwas, das nennt sich Ordnungswidrigkeit , wird man mit einer starfe von bis zu 35 € belegt...
Nee, das ist ein Bußgeld von 35 EUR. Steht da nicht drüber "Bußgeldbescheid"?
Verfasst: 29.02.2008 17:53
von Flesh
Fahrlehrer müssen auch immer alles besser wissen........

Verfasst: 29.02.2008 18:49
von flieger-baby
@Blackbeart
Hat der Topf wenigstens ne E-Nummer ?
Wenn ja, benötigst du keine ABE !

Verfasst: 29.02.2008 18:50
von SvFaxe
KillerJoe hat geschrieben:
@faxe
Wie kann man wegen Verkehrsgefärdung angezeigt werden?
nun, angeblich soll ich irgndwie einem zu dich aufgefahren sein... äußere mich dazu aber nicht GG
und das mit nem corsa-B, 1.2l , 33KW also 45 PS

Verfasst: 29.02.2008 18:54
von flieger-baby
Die kleinen sind doch die Schlimsten !

Verfasst: 29.02.2008 18:59
von SvFaxe
heute isser abgeholt worden

Verfasst: 29.02.2008 18:59
von Drifter76
Und je jünger um so Raser...
Ach ja, es gibt OWI's mit Verwarnungs( 5-35€)- oder Bußgeld(40-750€). Zweiteres ist immer mit Punkten verbunden.

Verfasst: 29.02.2008 19:38
von flieger-baby
Obwohl das mit dem Auspuff so ne Sache ist.
Nach Wegfall des §18 STVZO, gibt es keine Punkte mehr für einen zu lauten / nicht zugelassenen Auspuff.
Davon geht nämlich keine Gefahr aus und somit dürfen sie dich weder an der Weiterfahrt hindern, noch den Auspuff beschlagnahmen.
25€ Verwarnungsgeld und schlimstenfalls eine Vorführung sind dafür fällig!
Hier hab ich es!
MfG... Carsten
Verfasst: 29.02.2008 19:51
von mikee
Wenn ich mich nicht irre können die das aber auch anders auslegen und dann bekommste trotzdem Punkte. Ansonsten suchen sie halt irgendwelche Mängel an deiner Maschine, die zur Stillegung bzw. Beschlagnahmung führt. Die können dich auf jedenfall dran kriegen. Gibt genug Leute die sich auf diese neue Regelung verlassen haben und mit auf die Schnauze gefallen sind. (Ich suche bei Gelegenheit mal Berichte raus)