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Anspruch auf Ersatzfahrzeug bei Mängeln?

Verfasst: 08.06.2008 14:26
von matthias_t
Hallo allerseits,

ich habe vor knapp 4 Wochen meine 99'er SV 650 S vom Händler (B&G in Berlin) erworben, und mein altes Mopped in Zahlung gegeben.

Damals holte ich sie samstags ab und fuhr sofort zur Tanke, da sie fast leer war. Nach dem Bezahlen dann der Schock, sie verlor Benzin. Also Tank hochgeklappt und gefühlt, dabei bröselte noch mehr Blech vom Tank weg (Loch war dann etwa Fingernagel groß) - sie lief komplett aus.

Also Händler angerufen, der sie - sich 1000mal entschuldigend - am Montag abholte und sie für 2 Wochen behielt. Auf meine Aussage, dass mein Motorrad mein einziges Fortbewegungsmittel sei, gab er mir meine XJ 600 zurück, die da allerdings schon 2 Monate ohne TÜV war.

Kurzerhand entlieh man dann einer gelben SV den Tank und zog einen Bagster drüber, sodass es bei meiner schwarzen nicht allzu dämlich aussieht, und gab sie mir vergangene Woche zurück. Der neue Tank soll in etwa 14 Tagen fertig sein.



Jetzt das nächste Problem: Gestern abend habe ich kurz den Choke zum Warmlaufen gezogen - jetzt hängt er irgendwie fest und die Leerlaufdrehzahl ist bei ca 3000 U/min.

Habe heute mal kurz die Züge unterm Tank verfolgt, wollte aber - wegen der Gewährleistung - nicht allzu viel demontieren und hab sie dann wieder zusammengebaut.

Da das auf Dauer sicher nicht gesund ist, mit derlei fettem Gemisch zu fahren werde ich sie morgen wieder zum Händler bringen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Abgesehen davon, dass meine XJ sicher schon abgemeldet ist, würde ich sie nicht mehr als Ersatzfahrzeug akzeptieren (v.a. wegen TÜV und Versicherung).

Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur?


Danke & mfg
matthias_t

Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug bei Mängeln?

Verfasst: 09.06.2008 9:20
von Mel650S
hast du denn ne gebrauchtfahrzeug garantie bekommen ? dann denke ich sollte das eigentlich drin sein.

Ansonsten naja ist das ja mehr oder weniger kullanz was der händler da macht, ich würd den einfach belabern ohne ende. eigentlich sollte der sich ja keinen abbrechen irgend ein roller oder so sollte da wenigstens drin sein.

Gruß, Mel

Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug bei Mängeln?

Verfasst: 10.06.2008 22:00
von Sven_SV650
naja, jeder kunde will was haben.

arbeite in nem großen autohaus und wir ham ca. 10autos die wir rausgeben können. vom kleinwagen bis zum transporter.

und jeder kunde meint anspruch auf einen KOSTENLOSEN ersatzwagen zu haben nur weil er mal sein auto abgibt. :evil:

Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug bei Mängeln?

Verfasst: 10.06.2008 22:08
von n0tmad
matthias_t hat geschrieben: Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Abgesehen davon, dass meine XJ sicher schon abgemeldet ist, würde ich sie nicht mehr als Ersatzfahrzeug akzeptieren (v.a. wegen TÜV und Versicherung).

Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur?
matthias_t
Kurz und knapp: Nein

Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug bei Mängeln?

Verfasst: 10.06.2008 22:58
von heikchen007
matthias_t hat geschrieben:Hallo allerseits,

ich habe vor knapp 4 Wochen meine 99'er SV 650 S vom Händler (B&G in Berlin) erworben, und mein altes Mopped in Zahlung gegeben.

Damals holte ich sie samstags ab und fuhr sofort zur Tanke, da sie fast leer war. Nach dem Bezahlen dann der Schock, sie verlor Benzin. Also Tank hochgeklappt und gefühlt, dabei bröselte noch mehr Blech vom Tank weg (Loch war dann etwa Fingernagel groß) - sie lief komplett aus.
Etwas offtopic:
Bei meiner GS 500 E, die ich 2002 bei B&G gekauft hatte, war der Tank auch durchgerostet und mir lief irgendwann das Benzin aus nem Loch raus. :evil:
Von dem Laden kann man ja echt nur abraten...