Entdrosseln direkt beim TÜV?


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Boergi


Entdrosseln direkt beim TÜV?

#1

Beitrag von Boergi » 23.07.2008 11:51

26. Juli ist es soweit :mrgreen: , ich darf meine SV offen fahren, nun ist diese nur über das Steuergerät gedrosselt.

Nun hatte ich es mir so vorgestellt:

- Fahre zum TÜV und zwick bei denen am Hof das Kabel durch (vorher darf ich ja nicht)
- Die tragen mir das ein (hoffe ich mal, normalerweise wollen sie ja eine Bescheinigung von der Werkstatt, aber ich hab ne Bescheinigung dass über das Steuergerät gedrosselt wurde)
- Danach zum Amt Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ändern lassen (kann ich hier mit dem Motorrad die Strecke fahren mit der Bescheinigung vom TÜV?
- Meine Versicherung ruf ich vorher an und geb denen Bescheid.

Weiß jemand was TÜV und die Eintragung beim Amt ca. kostet?

Vielen Dank, Sebastian

matthes


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#2

Beitrag von matthes » 23.07.2008 14:22

Das Abnahmegutachten für den Einbau meiner Drossel hat 31,90 Euro gekostet, ich geh mal davon aus dass das beim Ausbau aufs Gleiche hinausläuft.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere kostet hier 11,70 Euro, hab das gerade wegen Federbeineintragung hinter mir. Da wurde nur der Schein geändert, laut Website der Zulassungsstelle müsste das aber auch gelten wenn beides geändert wird..

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Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#3

Beitrag von Anaconda » 23.07.2008 21:16

Sprich vorher mit dem Tüv-Prüfer, manch mal tragen die auch die offene Leistung nicht ein. Übrigens du mußt das Kabel nicht vor dem Tüv-Prüfer trennen, dass kannst du auch zu hause machen, du mußt nur direkt zum Tüv fahren.
Gedanke der Woche:
Schön wenn die SV fährt.

Ich freu mich! Machste mit?
Hach, ist das schön.
Kantsteinschwalbe 2015

Boergi


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#4

Beitrag von Boergi » 23.07.2008 22:05

Bin ich dann nicht ohne Betriebserlaubnis unterwegs?

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Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#5

Beitrag von Anaconda » 23.07.2008 22:07

Boergi hat geschrieben:Bin ich dann nicht ohne Betriebserlaubnis unterwegs?
Deshalb mußt du ja direkt zum Tüv fahren, dann ist das zulässig.
Gedanke der Woche:
Schön wenn die SV fährt.

Ich freu mich! Machste mit?
Hach, ist das schön.
Kantsteinschwalbe 2015

SwoOp


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#6

Beitrag von SwoOp » 24.07.2008 11:21

Warum musst Du zur Zulassungsstelle? Mein Tüver sagte mir, da alles auf nem Extrablatt steht und nicht im schein oder brief, mach die drossel raus, schmeiss den zettel inne ecke und alles is ok...

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Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#7

Beitrag von LazyJoe » 24.07.2008 11:48

Ich darf den Mist am Sonntag offiziell raus haben..

Wenn ich jetzt meine Versicherung informier, und morgen dann beim TÜV vorbeischauen will... Darf ich das Moped morgen offen zum TÜV und auch wieder nach Hause fahren? Oder gilt dieser "Freifahrtschein" nur für die Hinfahrt zum TÜV, aber nicht für die Heimfahrt?
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

Boergi


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#8

Beitrag von Boergi » 24.07.2008 11:53

SwoOp hat geschrieben:Warum musst Du zur Zulassungsstelle? Mein Tüver sagte mir, da alles auf nem Extrablatt steht und nicht im schein oder brief, mach die drossel raus, schmeiss den zettel inne ecke und alles is ok...
In den zwei Zulassungsbescheinigungen stehen ja die 25 kW drinnen, muss die doch auf der Zulassungsstelle ändern lassen. :?:

matthes


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#9

Beitrag von matthes » 24.07.2008 12:19

LazyJoe hat geschrieben:Wenn ich jetzt meine Versicherung informier, und morgen dann beim TÜV vorbeischauen will... Darf ich das Moped morgen offen zum TÜV und auch wieder nach Hause fahren? Oder gilt dieser "Freifahrtschein" nur für die Hinfahrt zum TÜV, aber nicht für die Heimfahrt?
Der "Freifahrtschein" ist ja dafür da, dass du mit noch nicht eingetragenen Teilen überhaupt zum TÜV hinkommen kannst, ohne das Mopped gleich aufn Anhänger packen zu müssen. Also hin, der TÜVer macht die Abnahme, und dann hast du doch das Gutachten von ihm, dass alles legal ist. Damit kannst du dann ja fahren, halt nächstmöglich zur Zulassungsstelle und ändern lassen, fertig.

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Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#10

Beitrag von LazyJoe » 24.07.2008 12:33

@matthes
Ganz so einfach ist die Antwort glaube ich nicht.. :D
Problem ist, dass ich erst ab Sonntag offen fahren darf, nicht schon ab Samstag wie Boergi. Naja.. Werd mal meinen Onkel anrufen, der soll fahren.. Sonst erwischen die mich am Ende noch am letzten Tag ohne passenden Führerschein, wo ich jetz die zwei Jahre so brav ausgehalten hab :D
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

matthes


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#11

Beitrag von matthes » 24.07.2008 12:56

Das Sonntagsproblem hab ich dezent überlesen :wink: Im Zweifel würd ich auch lieber noch bis Montag damit warten, auch wenns in den Fingern kribbelt :lol: oder halt den Onkel fahren lassen.

Soll schon vorgekommen sein, wenn man im November noch schnell mal 600m bis zur Tanke fährt, um das (nur bis Oktober angemeldete) Motorrad noch fix für den Winter vollzutanken und den Luftdruck zu erhöhen, dann plötzlich grüne Leute vorgefahren kommen wenn man vom Bezahlen rauskommt 8O zum Glück wollten die sich nur schnell Frühstück holen und hatten keine Muße sich diverse Kennzeichen genauer anzusehen :)

SwoOp


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#12

Beitrag von SwoOp » 24.07.2008 13:38

Also mal im Ernst: Bei mir steht weder im Brief noch im Schein was von 25 KW, das ist nur durch 2 Zusatzzettel vom TüV Nord bescheinigt.

Also Richtlinie: Das KfZ ist am Tage des TÜV Termins zur DIREKTEN AN- und ABFAHRT ohne Drosselung betreibserlaubt. Man darf nur auf direktem Wege zum Tüv und wieder zurück, oder halt von der Werkstatt zum Tüv und dann nach Hause. Aber nicht ne Rundreise!

Der direkte Weg ist das Entscheidende!

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Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#13

Beitrag von LazyJoe » 24.07.2008 13:55

@SwoOp
Steht auf dem Zettel vom TÜV bei dir nicht drauf, dass die Fahrzeugpapiere umgehend berichtigt werden müssen?
Bei manchen Eintragungen (meine Heckhöherlegung z.B.) heißts ja, dass die "bei nächster Befassung mit den Papieren" oder so ähnlich erst auch im Fahrzeugschein stehen müssen.. Aber bei 'ner Drosselung? Also auf meinem TÜV-Gutachten stand "umgehend" drauf.. ;) Egal.. :D
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

SwoOp


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#14

Beitrag von SwoOp » 24.07.2008 13:59

@ Joe: Nein, es steht ja in den "richtigen" Papieren nicht mal was von 25 Kw, daher muss ja nix geändert werden*

*Zumindest bei mir

Gelöschter Benutzer 10919


Re: Entdrosseln direkt beim TÜV?

#15

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10919 » 24.07.2008 21:27

ich war heut beim tüv, zwecks leistungsänderung auf die 53KW und der hat ne probefahrt gemacht, hat sich das neue steuergerät angeschaut und hat mir n "zettelchen" geschrieben. damit muss ich dann schnellstmöglich (innerhalb von 3 werktagen) zur zulassungsstelle und dort bekomm ich a neuen fahrzeugbrief.
der scheiss hat mich bisher 61,50e gekostet *kotz*
bin danach zur versicherung gefahren und hab denen gesagt, das ich nun offen fahren.
war vorm tüv scho bei denen (huk) und die wollten nix ohne den zettel vom Tüv machen...naja

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