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K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 06.08.2008 21:37
von SV_Tom
Hallo, Leute,

war schon lange nicht mehr hier.

Aber nun habe ich ein Problem:

War diese Woche beim TÜV, hatte nen K&N Tauschluftfilter drin und einiges anderes. War eigentlich sicher, dass ich für LuFi eine ABE hätte, aber hatte sie vergessen. Somit beantwortete ich die Frage des Prüfers, ob da an dem LuFi was geändert sei auch wahrheitsgemäß.
Also flux nach Hause und ABE gesucht. So auf Anhieb keine gefunden, also schnell original Filter rein und zurück.
Hab TÜV auch bekommen, aber hab in der Bescheinigung jetzt so nen blöden Eintrag drin, dass ich einen Sportluftfilter eingebaut hatte, ohne ABE und den Mangel durch Einbau des originalen beseitigt habe.
Nun hab ich mal überall gesucht, wo ich denn die ABE herkriege. Habe sogar bei K&N angerufen, die behaupten, man brauche da nichts, es gebe dazu jedoch auch nichts schriftlich, womit man das beweisen könnte.
Der vom TÜV (hab ich nochmal angerufen) besteht jedoch darauf, dass er da eine ABE für haben muss, hat anscheinend sogar bei Suzuki angerufen, die ihm das nochmal bestätigt hätten.
Bei Louis geben die z.B. auch an, dass da keine Eintragung oder so nötig wäre.
Wer hat denn da nun Recht und vor allem wo steht das dann definitiv.
Was passiert, wenn man mich nun doch mit dem Luftfilter erwischen sollte, geht das wirklich bis Fahren ohne Betriebserlaubnis und Verlust des Versicherungsschutzes.
Aber bitte keine Vermutungen, ich sollte es schon sicher wissen. Wie gesagt am Besten, wo man das offiziell findet, wie das geregelt ist.

Danke schon mal und viele Grüße,

SV_Tom

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 1:03
von euer
Ich kann auch nur mit Halbwissen antworten, aber ich meine solange der Baugleich mit dem original Teil ist, ist dieser nicht eintragungspflichtig.
Wenn du nun Pilze verbaut hast, müssen die gesondert eingetragen werden, außer du hast ein Mopped Bj. irgendwann in den 80er :lol:

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 8:33
von ciroach
also mein verdacht, dass die nicht eintragungspflichtig sind, hat sich meines erachtens bestätigt.

hier ist ein link zu den montagehinweisen von louis zu den K&N Luftflitern

da steht drinnen, das der nicht eintragungspflichtig ist.


http://www.louis.de/shop/zusatz/anl/10050183.pdf

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 8:57
von Insanity
Wie soll man eigentlich mit einem Tauschluftfilter "erwischt" werden ?!
Schraubt ja niemand einfach so mein mopped auf und schaut nach dem Luftfilter und von aussen sieht mans ja nicht.

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 9:34
von monnemajung
da haste wohl n prüfer erwischt der sich erst noch beweisen muss und alles 2mal anguckt.
also ich hab auch n k&n lufi drin ne fussrasten anlage mit teilegutschten und höherlegungssatz mit teilegutachten.
bis auf die rastenanlage dir fällt halt auch sofort auf lass ich da alles so wies ist weil den rest sieht man ja fast gar net.

hab auch noch mal bei louis und polo gefragt: da es nur ein baugleicher tauschfilter ist und kein offenes kit wie es bei viuelen autos gibt muss da gar nix gemacht werden. weil mann muss ja auch nicht zum tüv rennen wenn man beim auto neue reifen kauft die von einem anderen hersteller sind aber die selbe größe haben. orginal zitat ausm louis laden

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 17:55
von thundermc
kleiner tip
fahr nächstemal zu einen anderen tüv
und sag das nächstemal nix mehr musst ihm ja nicht alles auf die nase binden

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 18:07
von Weisswurst
thundermc hat geschrieben:und sag das nächstemal nix mehr musst ihm ja nicht alles auf die nase binden
Naja, eine konkrete Frage wahrheitsgemäß zu beantworten halte ich nicht für "auf die nase binden".

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 07.08.2008 19:51
von SV_Tom
Hallo an alle,

erst mal danke für die Antworten.

Das bei Louis habe ich z.B. auch gesehen.

Woanders steht z.B. auch ,dass, wenn das nichts ändern würde am Ansaugtrakt, dass man da dan nichts eintragen müsste.
Der TÜVer sagt ja uach, wenn er baugleich bzw. faktisch gleich ist wie der original, dass dann nichts nötig sei. Aber vom Hersteller bräuchte man halt diese Bescheinigung, dass er baugleich sei. Aber K&N behaptet ja auch in der Werbung, dass er größeren Luftdurchlass hat, verspricht sogar etwas Mehrleistung. Also daher schon mal nicht baugleich.
Racmex (Vertretung für K&N in Deutschland) sagt aber, dass es da definiiv gar nichs gebe. Louis spricht ja z.B. acuh von enem TÜV-Gutachten oder so. Aber das gibt es halt wohl nicht.
Dass ich trozdem damit fahren kann und nichts passiert, wenns keiner merkt ist auch klar. Das Geräusch merkt man aber als Kenner evtl. schon,der TÜVer hats ja wohl auch gemerkt. Und lass mal nen größeren Unfall passieren dann zerlegen die dir das ganze Mopped, wenn sie da eine Möglichkeit wittern, aus einer Zahlung rauszukommen.
Und die Zeiten, wo ich mein Mopped wissentlich frisiert hab, die sind schon 3 Jahrzehnte vorbei.
Mich ärgert halt auch nur, dass ich eigentlich so sicher war,dass das alles seine Richtigkeit hatte.
Aber irgendwie ist das wohl mal wieder Auslegungssache. Die können nicht wirklich beweisen, dass man da was braucht und ich nicht das Gegenteil.
Wenn noch irgend jemand was dazu beitragen könnte, würde ich mich sehr freuen.

Gruß SV_Tom

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 9:49
von Katanatoa
das mag jetzt ein Blöde Frage sein, Aber hat der K&N Luftfilter eine E-Nr. ?

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 15:28
von Insanity
Ist ne gute frage.. wenns nachher nicht regnet schau ich mal auf meinen drauf

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 20:22
von Anaconda
Katanatoa hat geschrieben:das mag jetzt ein Blöde Frage sein, Aber hat der K&N Luftfilter eine E-Nr. ?
Nein oder ich habe sie bisher immer übersehen und sie ist sehr gut versteckt.

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 20:57
von nille
Die K&N Filterpatronen für die originale Airbox sind definitiv eintragungsfrei!
Ist mal wieder typisch Tüv :lol:

Papiere brauchst Du nur bei Einzelfiltern, bei denen die Airbox wegfällt,
wobei mir für Motorräder kein Set bekannt ist, für das es Papiere gibt :roll:

Tüv-Papiere für Einzelfilter gibt es meines Wissens nur für den Automobilbereich.
(Mein Mini atmet durch einen EINGETRAGENEN K&N-Pilzfilter :D )

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 21:32
von SV_Tom
Also E-Nummer hab ich auch keine gefunden.

@nille:
Du hörst dich da ja sehr sicher an, aber wo kann man das nachlesen, dass das auch wirklich so ist?
Das muss doch in unserem vor Vorschriften überladenen Land irgendwo stehen, wie das wirklich zu handhaben ist.
Was, das man auch dem TÜV Prüfer zeigen kann, oder dem da evtl. mal kontrollierenden Polizisten.
Kann doch wohl nicht sein, dass da jeder mal so behaupten kann, was er will.
Ich denke doch, dass diese Filter zu abertausenden (nicht nur bei unserer SV) eingesezt werden, hatte da wiedermal noch keiner ähnliche Probleme damit wie ich?

Gruß SV_Tom

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 11.08.2008 21:56
von nille
Dein Tüv-Prüfer war/ist schlichtweg total falsch informiert!

Wo geschrieben steht das die Filter eintragungsfrei sind,
kann ich Dir nicht sagen, aber es ist definitiv so!
Er hat die originale Bauform und am Ansaugsystem wird nichts verändert!
Ob Du nun den originalen Filter von Suzuki nimmst,
den DELO von Louis oder einen K&N ist völlig egal!

Re: K&N Luftfilter Probleme beim TÜV

Verfasst: 12.08.2008 13:09
von mattis
Insanity hat geschrieben:Wie soll man eigentlich mit einem Tauschluftfilter "erwischt" werden ?!
Schraubt ja niemand einfach so mein mopped auf und schaut nach dem Luftfilter und von aussen sieht mans ja nicht.
Es gibt halt Leute, die wissen einfach nicht wann sie besser die Klappe halten sollten.
Beim TÜV zum Beispiel. Da schweigt man besser und überlegt sich die Antworten sorgfältig ;-)