Frage zur Zulassungsbescheinigung
Verfasst: 01.05.2009 13:38
Hi hier is der Andi.
Stolzer Besitzer einer SV650 Knubbel
. (Ich poste demnächst auch ein paar Fotos dazu) Ich hab grad ein paar Euro übrig und wollt mal bei Louis nach andern Rückspiegeln suchen. Leider grenzt die ABE die Freude und Auswahl empfindlich ein (die geilsten wie immer nur "Race & Show" ; und dann gibt es auch noch den Zusatz "Mindestens 60qcm Fläche" der beachtet werden muss, wenn keine sog. "Zulassungsbescheinigung Teil 1" im Schein eingetragen ist.
Nun hab ich mir die Erklärung dazu durchgelesen und nen Blick in den Fahrzeugschein geworfen. Die Verwirrung war groß
denn unter Kennziffer "K" steht was völlig anderes als auf dem Bild bei Louis "e4*2002/24*0269*03"
....Ich hab da "K329" stehen.
Unter Punkt "6" Datum der EG-Typgenehmigung oder ABE : 09.11.1998
Frage: Spielt es eine Rolle was unter Punkt "K" steht ? Ist meine Mühle nicht nach EG Recht zugelassen ? Oder doch ? Kann ich mir bedenkenlos Spiegel kaufen oder nicht ?
Danke und schönen "Ersten Mai" (Junge brummt mir noch der Schädel von gestern
)
Stolzer Besitzer einer SV650 Knubbel
Nun hab ich mir die Erklärung dazu durchgelesen und nen Blick in den Fahrzeugschein geworfen. Die Verwirrung war groß
....Ich hab da "K329" stehen.
Unter Punkt "6" Datum der EG-Typgenehmigung oder ABE : 09.11.1998
Frage: Spielt es eine Rolle was unter Punkt "K" steht ? Ist meine Mühle nicht nach EG Recht zugelassen ? Oder doch ? Kann ich mir bedenkenlos Spiegel kaufen oder nicht ?
Danke und schönen "Ersten Mai" (Junge brummt mir noch der Schädel von gestern