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Eintragungspflichtig?!

Verfasst: 02.10.2009 10:50
von kingBO
moin,
hab ne simple und ganz einfache frage (hoffe ich doch) ;) ?!
was muss alles eingetragen werden vom tüv wenn man was am moped ändert?!
hab mir (sv650s bj 00) nen leo2 carbon bestellt muss der vom tüv abgenommen werden zb.?!
wie siehts aus mit bugspoiler etc....sry für diese fragen aber hab halt echt null ahnung von sowas.

danke im vorraus

Re: Eintragungspflichtig?!

Verfasst: 02.10.2009 11:14
von Dieter
Wenn die Teile eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Mopped haben brauchst das nicht eintragen. Da ist dann eine Kennzeichnung "e" -Zeichen drauf und gut. Oft ist bei ABE Teilen noch zusätzlich ein Zettel dabei den man mitführen sollte/kann/darf damit der freundliche Polizist das dannauch weiss das man damit fahren darf.

Dann gibt es noch Teile mit einem Teilegutachten, diese müssen vom TÜV abgenommen werden bzw. der ordnungsgemäße Anbau kontrolliert werden.

Wahrscheinlich hat der Bugspoiler ein Teilegutachten.

Der LEO hat eine ABE, kannst auch unter www.leovince.de die ABE (den Zettel) runterladen...

Re: Eintragungspflichtig?!

Verfasst: 02.10.2009 14:56
von kingBO
super danke.