Seite 1 von 6
Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:30
von Sascha1990
Guten Abend,
ich hab mir den Mivv GP in Karbon an meine SV 650S K7 geschraubt und den DB Eater ausgebaut. Und heute mal die erste kleine Fahrt gewagt.
Also der Klang ist ja echt Hammer Geil.^^ *Freu*
Aber jetzt meine Frage: Was passiert wenn mich Polizei mit dem Auspuff so anhalten. Hab da schon verschiedene Möglichkeiten wie 25€ nach neuer Regelung wegen Ordnungswidrigkeit ,oder aber 75€ 3 Punkte wegen erlöschen der Betriebserlaubnis gehört.
Bin jetzt ein bisschen verwirrt und 75€ ist ein Haufen Geld, da überleg ich mir nochmal ob ich so weiter fahre.
Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?
Danke schön!^^
P.S. Ich hab leider nichts Passendes in der SUFU gefunden, aber wenn ich was übersehen habe tut mir das leid. Dann wäre ich um einen Link dankbar.
Die Linke zum Gruß
<Sascha>
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:34
von felix2k6
unterschiedlich.kommt auf den bullen an ob und wie der das gesetz auslegt. aber nette lösung mit der tüvplakette aufm kuchenblech

Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:39
von Sascha1990
Danke. Hmm doof das es da keine klarer Richtlinien gibt. Dann wüsste man mal ob man' s "riskieren" kann. Hmm ja bissel "ungünstig" aber muss jetzt auch diesen Monat geändert werden. Muss nämlich zum TÜV und denk mal das gibt mecker.^^
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:46
von felix2k6
da du bj 1990 bist denke ich, dass du noch probezeit hast. ich würds nicht machen
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:48
von Sascha1990
zum glück hab ich keine Probezeit mehr da ich BF 17 gemacht hab und seit Sommer 2009 dann keine Probezeit mehr.
Aber danke für den Tipp dann würd ichs auch nicht ausprobieren. ^^
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:51
von IMSword
Wegen dem Fahren Ohne Killer:
Im Schlimmsten Fall Dürfen dich die Polizisten auch aus dem Verkehr ziehen, d.h. dein Moped Stillegen bzw. einziehen.
Wenn du mit einer Geldstrafe und einer Verwarnung davon kommst hast du ne Menge Glück.
Ich würds nicht drauf ankommen lassen (Nicht mehr ...)
Der Mivv hört sich doch selbst Mit Eatern extrem cremig an

Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:52
von De Loeccer
Also, ein Bekannter von mir ist ohne DB-Eater erwischt worden. Die Aktion hat ihn 75,-€ und 3 Punkte in Flensburg eingebracht. Er durfte auch nur weiterfahren weil er die Eater mit hatte und wieder einbauen konnte. Hätte er die Eater nicht mitgehabt, hätte er sein Moped nicht mehr fahren dürfen. Alternative wäre, Moped per Transporter - Anhänger abholen oder Eater bringen lassen.
Also, mein Fazit lautet: NIE ohne Eater im öffentlichem Strassenverkehr.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 19:58
von Sascha1990
Ja Ihr habt recht! Der Eater kommt wieder rein. Im vergleich zum Originalen ist der ja auch so recht geil
Danke Schön.

Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 20:15
von Jonny
Mich hats im August erwischt: 75€ und 1 Punkt, weil die Lautstärke einfach zu hoch war. Da war von fehlendem dB-Eater und sonstigem gar net die Rede, einfach zu laut und punkt. Musste dann noch vorfahren zu ner dB-Prüfung, habs bestanden und das wars.
MFG Jonny
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 21:10
von hoffi 01
wenn du ohne eater fahren möchtest,dann fahr doch einfach auf einer erlaubten rennstrecke.dann ist zwar der kick weg,aber du hast dafür den geilen sound,ohne 75 euro und 1 punkt in flensburg .und vor allen dingen OHNE SV,das geht ja gar nicht.also nicht auf der strasse
gruß hoffi 01
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 01.03.2010 21:47
von dany3060
Mein Gott....
Wer ohne fährt muss halt damit rechnen angehalten zu werden.
Mich haben se vor einem Jahr angehalten(damals KTM-Akrapovic ohne Eater) und die haben auch nichts weiter gesagt.
Immer schön freundlich bleiben und dann geht ne menge.So extrem laut sind die SV's nicht.
Fahrt mal nen Einzylinder mit ner offenen Tüte,denn wisst ihr was laut ist.
Gruß Dany
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 02.03.2010 9:20
von Kolle
Hallo Zusammen!
Es soll nun keinen animieren seinen Eater zu entfernen, aber der fehlende DB Eater wird nur noch mit 25,00 EUR geahndet.
Wer 75,00 EUR und Punkte aufgedrückt bekommt, sollte die Rennleitung einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen und sich den Verstoß schriftlich geben lassen. Diese Rechtsgrundlage fehlt nämlich seit dem 01.03.2007
http://www.motorrad-recht.de/Content-pa ... id-10.html
Während einer Unterhaltung mit der Rennleitung wurde mir dieses auch nochmal bestätigt.
Ich persönlich fahre immer mit Eater, da ich den Leo selbst mit Eater kernig genug finde...
Sascha1990 hat geschrieben:Guten Abend,
ich hab mir den Mivv GP in Karbon an meine SV 650S K7 geschraubt und den DB Eater ausgebaut. Und heute mal die erste kleine Fahrt gewagt.
Also der Klang ist ja echt Hammer Geil.^^ *Freu*
Aber jetzt meine Frage: Was passiert wenn mich Polizei mit dem Auspuff so anhalten. Hab da schon verschiedene Möglichkeiten wie 25€ nach neuer Regelung wegen Ordnungswidrigkeit ,oder aber 75€ 3 Punkte wegen erlöschen der Betriebserlaubnis gehört.
Bin jetzt ein bisschen verwirrt und 75€ ist ein Haufen Geld, da überleg ich mir nochmal ob ich so weiter fahre.
Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?
Danke schön!^^
P.S. Ich hab leider nichts Passendes in der SUFU gefunden, aber wenn ich was übersehen habe tut mir das leid. Dann wäre ich um einen Link dankbar.
Die Linke zum Gruß
<Sascha>
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 02.03.2010 12:43
von bax
@Jonny: Mit Eater gefahren und angehalten worden ? Nach was wurde dann geahndet ?
@Kolle:
Kostet tatsächlich nurnoch 25€.
Habe aber irgendwo mal ein Schreiben der StA Bayern/M gehabt in dem dieses Problem diskutiert wurde. Fazit: Es kann nicht sein, dass die "Strafe" bei einem zulassungsfreiem Fahrzeug höher ist als bei einem zulassungspflichtigem. Die Verstöße werden in Absprache auf 75€+3Punkte erhöht.
Wers riskiert weiss vorher Bescheid. Ist genauso beim ungedrosselt fahren. Auch hier herrscht die Meinung: Naja, wird ja beim ersten Verstoß eh eingestellt. Aber über die Hohen Kosten (Untersuchung, Abschleppung etc.) wundern sich dann trotzdem immer alle.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 02.03.2010 12:51
von Jonny
bax hat geschrieben:@Jonny: Mit Eater gefahren und angehalten worden ? Nach was wurde dann geahndet ?
Ohne Eater gefahren, aber die Lautstärke war einfach zu hoch, das war der einzige Kritikpunkt. Da wurde gar net von fehlendem Eater gesprochen. Die haben dann reingeleuchtet und gesehen (ich auch erstmals), dass mein innerer Mantel aufgebrochen war. Dadurch ist Dämmwolle ausgetreten und die Lautstärke dementsprechend nach oben gegangen, also noch mehr, als sonst ohne Eater. Hab dann Dämmwolle nachgefüllt, den Eater rein und ab zur Bolizei. 84dB hat die Messung ergeben.
MFG Jonny
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Verfasst: 03.03.2010 19:30
von Bremen1971
Was früher "Erlöschen der Betriebserlaubnis" war ist jetzt ein Verstoß nach § 3 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Der Verstoß bringt dem Betroffenen € 50,-- zzgl. Gebühren ( ca. € 25,-- ) und 3 ( i. W. drei ) Punkte.
Unabhängig davon riskiert man seinen Versicherungsschutz. Die Versicherung trägt zwar zunächst den Fremdschaden, nimmt den Versicherungsnehmer jedoch mit bis zu € 5.000,-- in Regreß. Zuzüglich wird i. d. R. eine Vertragsstrefe i. H. v. € 1.000,-- ( je nach Versicherung ) fällig.
Den eigenen Schaden ( z. B. nach Sturz ) und auch die Krankenhauskosten ( Bein gebrochen - OP - Titanschrauben - Schrauben widder raus - Rehamaßnahme ) trägt man dann i. d. R. selbst...
Aber was schreibe ich das - das weiß in 10 Minuten ja eh jemand besser...