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Sv650 K3 Entdrosseln--Gaswegbegrenzer

Verfasst: 19.05.2010 0:20
von Jalke
Hallo miteinander...

Wie ihr lesen könnt habe ich eine Sv650s K3 die über einen Gaswegbegrenzer gedrosselt ist.
Nach langem Suchen hier im Forum hab ich leider nicht die Infos gefunden die ich bräuchte :oops:
Ich möchte meine Susi gerne entdrosseln und weis auch das ich ein kleines Blech am Gashahn rausnhemen muss, nur weis ich nicht wie aufwändig das ist und ob man es selber machen kann. Desweiteren muss ich ja zum Tüv und alles abnehmen lassen oderr irre ich mich? Falls ja muss ich ja entdrosselt zum Tüv fahren um da die Papiere ändern zu lassen und ich weis nicht ob das so rechtens ist :wink:
Ihr seht ich bin nur halbwissend was dieses Thema betrifft und ich hoffe ihr könnt mir helfen

Lieben Grüß

Re: Sv650 K3 Entdrosseln--Gaswegbegrenzer

Verfasst: 19.05.2010 7:05
von x-stars
http://www.svrider.de/index.php?seite=k ... rtikel=122

Fahrten im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wie nach einer Leistungsänderung, sind erlaubt. Solltest aber den direkten Weg nehmen, sonst könntest du im Fall der Fälle Erklärungsschwierigkeiten haben :)

Re: Sv650 K3 Entdrosseln--Gaswegbegrenzer

Verfasst: 19.05.2010 23:33
von Jalke
Hey Hey,

hab heute die Drossel ausgebaut hat super geklappt :)
Danke nochmal für die schnelle Hilfe

Hab noch ein paar Fragen zum Tüv...
Was muss ich da alles konkret vorzeigen bzw. mitnehmen außer mein Mopped?
Reicht da einfach der Schein oder brauchen die sonst noch was?
Hab so im Hinterkopf das ich noch einen alten Schein brauch wo die volle Leistung eingetragen ist?! :?:

Lieben Gruß aus Dortmund

Re: Sv650 K3 Entdrosseln--Gaswegbegrenzer

Verfasst: 20.05.2010 8:47
von LazyJoe
Schau mal auf deinen Fahrzeugbrief, was da steht.. ich hab mir das Teil noch nie so genau angekuckt, aber eigentlich müsste da die originale Leistung usw. stehen.
Zumindest hab ich noch nie gehört, dass jemand seinen Brief ändern lassen musste, bloß weil die Drossel jetzt drin ist..? 8O

Re: Sv650 K3 Entdrosseln--Gaswegbegrenzer

Verfasst: 20.05.2010 15:29
von x-stars
Ne, Leistung und Drossel stehen in Brief und Schein, beides muss geändert (also neu erstellt) werden. Wenn du hast, nimm deinen alten Schein/Brief von vor der Drosselung mit, könnte die Sache vereinfachen, ansonsten guckt der Tüv/Dekramensch einfach in seinen PC und suchts da raus. Die Leuts von der Zulassungstelle richten sich dann eh nur nach den Anweisungen auf dem Tüv/Dekra-Gutachten. Für Zulassungsstelle brauchst du ggf. auch noch die Versicherungsbestätigungsnummer :).