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Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 14.04.2011 23:03
von BuckS
Hi Leute, ich hab da mal ne Frage. Vorab: ich hab schon im Forum und mit Hilfe der Suchfunktion nach dem Problem gesucht aber nix gefunden (vll nich gründlich genug gesucht). Falls das Thema schonmal aufgekommen sein sollte, könnt ihr mich ja einfach drauf verweisen.
So jetz zu meinem Problem
Und zwar hab ich gehört, das wenn ich diese Halterungen auf der Unterseite des Heckrahmens und die Soziusrasten abnehmen will, ich Probleme mit dem TüV Menschen kriegen kann. Kann das jemand von euch bestätigen oder stimmt das überhaupt nicht
Ich wollte nämlich die ne neue Heckunterverkleidung anbringen und da sind mir die Teile im weg xD
Danke schonmal
Gruß
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 14.04.2011 23:12
von moselrider
wenn du die soziusrasten ab machst, darfst du keinen mehr mitnehmen und das muss m.e. im fahrzeugschein vermerkt werden.
und am rahmen rumflexen ist soweit ich weiss auch nicht erlaubt. (frag mal nen tüver bei dir in der nähe, da gibts himmelweite unterschiede... vll haste ja glück - diese gepäckhalterungen erfüllen ja keine tragende funktion)
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 14.04.2011 23:37
von BuckS
Danke für die schnelle Antwort.
Muss eh mit dem Auto dahin, da werd ich den wohl mal fragen
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 14.04.2011 23:41
von Siewert0908
moselrider hat geschrieben:wenn du die soziusrasten ab machst, darfst du keinen mehr mitnehmen und das muss m.e. im fahrzeugschein vermerkt werden.
und am rahmen rumflexen ist soweit ich weiss auch nicht erlaubt. (frag mal nen tüver bei dir in der nähe, da gibts himmelweite unterschiede... vll haste ja glück - diese gepäckhalterungen erfüllen ja keine tragende funktion)
als i beim TÜV war wurde mir gesagt entweder "komplett" als einsitzer oder komplett ala zweisitzer.. als ich da war (ich hatte sozius rasten dran aber sozius verkleidung und haltegriff ab) hat der TÜVer zu mir gesagt ich müsste noch die rasten abmache, so nach dem motto ganz oder gar nicht, aber von im schein eintragen hat er nischt gesagt.. das mit dem am rahmen rumflexen kann ich komplett bestätigen am rahmen rumflexen solltest du mit deinem TÜVer abklären
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 15.04.2011 15:11
von Roughneck-Alpha
moselrider hat geschrieben:und am rahmen rumflexen ist soweit ich weiss auch nicht erlaubt.
Bei mir meinte einer bei SUZUKI, daß der Heckrahmen kein tragendes Teil sei, und somit auch kein Problem darstellen würde daran was zu flexen/kürzen.
Keine Ahnung, was stimmt

Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 15.04.2011 15:46
von Martin650
Soziusrasten können einfach abgenommen werden ohne gleich die Kiste als Einsitzer umschreiben zu lassen.
Oder wer von euch lässt seinen Kombi als Zweisitzer umtragen wenn er mal die Rückbank umklappt ?
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 15.04.2011 16:54
von Roughneck-Alpha
Steht doch auch so im Fahrzeugschein:
ZU S.1: WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN UND HALTEGRIFF F BEIFAHRER ANBAUEN*
Der Umkehrschluss gilt quasi.
Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 15.04.2011 17:05
von heikchen007
Roughneck-Alpha hat geschrieben:Steht doch auch so im Fahrzeugschein:
ZU S.1: WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN UND HALTEGRIFF F BEIFAHRER ANBAUEN*
Der Umkehrschluss gilt quasi.
Steht allerdings nur bei der Kante so, bei der Knubbel nicht...

Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 15.04.2011 17:08
von Roughneck-Alpha
k ... danke was gelernt

Re: Heckrahmen & Soziusrasten runter TÜV Problem?
Verfasst: 18.04.2011 22:43
von BuckS
Hab heute mit dem TÜV'ler gesprochen ... normalerweise werden Veränderungen (auch am Heckrahmen) nicht abgenommen aber es kommt ganz auf die "Bikerfreundlichkeit" des Prüfers an ... war schon gut das vorher abzuklären,
Nur für den Fall das sich i.wer die selbe Frage stellen sollte
Danke für eure Hilfe
