#2
Beitrag
von ChrisB » 29.06.2011 22:38
im falle dass du erwischt wirst ohne drossel? fahren ohne fahrerlaubnis:
Zitat:
Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.
Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.
Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.
Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.
"Regelstrafen" bei Ersttätern:
Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet