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TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 09.01.2012 21:08
von Sigg01
Muss den TÜV neu machen lassen und habe längst von meiner Suzi Sv 650 BJ 2003 den Originalkennzeichen-halter abgebaut.Welche möglichkeit gibts jetzt für mich einen Rückstrahler anzubringen sodaß i durch den TÜV komme?Dachte schon an einen klebenden Rückstrahler am NUmmernschild,aber das wäre ja Dokumentenfälschung.

Bitte helft mir!

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 09.01.2012 21:09
von Roughneck-Alpha
Klebender Rückstrahler zwischen den Rückleuchten habe ich schon als Lösung akzeptiert gesehen, allerdings nicht bei mir.

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 09.01.2012 21:44
von Tommed
Alternativ gibt's auch T stücke zum Anschrauben. Dazu musst du nur die untere mittige Schraube des Kennzeichen s lösen. Etwas herausziehen. Tstück zwischen rein. Alles wieder zusammen. Fertig.

Z.B. http://item.mobileweb.ebay.de/viewitem? ... 0916577109

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 10.01.2012 14:35
von Darkspire
So ein T-Stück habe ich auch (Zietech). Hat der TÜV ohne Probleme abgenommen...

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 10.01.2012 19:04
von Gelöschter Benutzer 9128
Sigg01 hat geschrieben:Muss den TÜV neu machen lassen und habe längst von meiner Suzi Sv 650 BJ 2003 den Originalkennzeichen-halter abgebaut.Welche möglichkeit gibts jetzt für mich einen Rückstrahler anzubringen sodaß i durch den TÜV komme?Dachte schon an einen klebenden Rückstrahler am NUmmernschild,aber das wäre ja Dokumentenfälschung.

Bitte helft mir!
Was hast du denn für einen KZH? Bei mehreren ist normal alles dabei - ansonsten mal ein Bild machen vom Ist-Zustand, bei allen geht das mit einem T-Stück auch nicht :?

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 11.01.2012 1:09
von lumpiiie
Ich hatte damals auch keinen dran und ich hatte auch nirgends Platz dafür.
Da hab ich mir einen für... 3€ oder sowas bei HG gekauft, hab zwei Löcher in mein Kennzeichen gebohrt und hab das Ding dann da angespaxt.
Das hat niemanden interessiert :)

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 11.01.2012 19:28
von LiKeMa7
hab einfach nen rechteckigen strahler direkt mit nem schmalen metallstreifen und der schönen innensechskant ans ns geschraubt.. hatte nie probleme mit tüv..

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 12.01.2012 22:34
von schlitzer
meine ist vor zwei jahren auch ohne durch den tüv gekommen, war nicht mal ne bemerkung auf dem bericht :mrgreen:

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 15.01.2012 17:30
von ingo H.
schlitzer hat geschrieben:meine ist vor zwei jahren auch ohne durch den tüv gekommen, war nicht mal ne bemerkung auf dem bericht :mrgreen:

Hallo erstmal!

Da haste wohl Schwein gehabt, oder so, denn der Rückstrahler muß dran, auch für die Harzer Rennleitung. :lol:


Leise Bollergrüße aus dem kalten Oberharz ingo H. :wink:

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 21.01.2012 11:37
von Domieee
Also den letzten Tüv vor dem Kauf (vom Händler) hat meine mit geringen Mängeln und dem Vermerk " Blinkerglas fehlt, Blinkerabstand zu gering und Rückstrahler fehlt" bestanden.

Ob das rechtlich in Ordnung ist weiß ich leider nicht. War aber eine offizielle TÜV Stelle, nicht die Dekra oder GTÜ

MfG

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 21.01.2012 12:24
von Saiien II
Gibts eigentlich auch andere zugelassene Formen als Rechteck und Kreisrund? So trapezförmig würde unterm KZ sicher besser aussehen... :P

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 21.01.2012 12:37
von Goldie
Dreiecke sind auch erlaubt, wenn es sich um einen Anhänger handelt.
Hier steht rechteckig, max soundso weit hoch und mindestens soundso hoch.
Da steht nix von der Größe, also kann man sich ja nicht mal was drum rum basteln.

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 22.01.2012 16:08
von ingo H.
Domieee hat geschrieben:Also den letzten Tüv vor dem Kauf (vom Händler) hat meine mit geringen Mängeln und dem Vermerk " Blinkerglas fehlt, Blinkerabstand zu gering und Rückstrahler fehlt" bestanden.

Ob das rechtlich in Ordnung ist weiß ich leider nicht. War aber eine offizielle TÜV Stelle, nicht die Dekra oder GTÜ

MfG

Hallo nochmal!

Dann haste ja nach der Prüfung 4 Wochen Zeit, um die Mängel zu beheben.
Wirste mal angehalten & der TÜV-Bericht kontrolliert, dann haste wohl ein Problem. :x


Leise Bollergrüße aus dem verschneiten Oberharz ingo H. :wink:

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 28.01.2012 0:16
von Domieee
ingo H. hat geschrieben:Dann haste ja nach der Prüfung 4 Wochen Zeit, um die Mängel zu beheben.
Wirste mal angehalten & der TÜV-Bericht kontrolliert, dann haste wohl ein Problem. :x
Die 4 Wochen gelten doch nur wenn ich auch zur Nachprüfung muss. Das wäre aber dann auf dem TÜV-Bericht vermerkt. Denn sonst würde ja meine HU nach 4 Wochen verfallen und ich hätte keinen Stempel bis 7/2013

Des Weiteren wüsste ich nicht dass ich einen TÜV-Bericht aufheben oder gar mitführen muss!

MfG

Auch wenn die aufgezählten Mängel bei mir bereits behoben sind, ich hätte meiner Meinung nach damit so lange fahren können bis sich ein TÜV-Prüfer daran stört (auch ein Polizist kann da nicht viel machen ausser dir ne Strafe aufbrummen und dich mit ner Mängelkarte zur Prüfung schicken ;) )

Re: TÜV- "Rückstrahler"

Verfasst: 28.01.2012 16:51
von JohnnyCash
musst du
zulassen geht auch nicht ohne Tüv-Bericht. ist zwar total schwachsinnig, aber so ist die Bürokratie :evil: