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Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 18:31
von Swazy92
So leute... Heute ne schöne Runde gefahren (schwarzwaldhochstraße) und den DB-Killer verloren.. Hab gesucht und gesucht aber nichtmehr gefunden... Pech eben

bis ich einen neuen bekomme könnten 1-2 wochen rumgehen und Da grade so schönes wetter ist und ich nicht aufs fahren verzichten mochte jetzt meine frage: bin noch bis okt in der probezeit und wollte mal wissen was ich für eine strafe bekomme wenn mich die blauen männlein erwischen sollten? Wurde von euch schonmal jem erwischt ohne db killer?
Bitte keine Moralaposteln ich brauche ernste antworten.
Gruß Patrick aus dem Schwarzwald

Prost

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 18:38
von Schumi-76
Wenn sie Dich deswegen rausfischen kannst Du von ausgehen dass Sie Dir an die Eier wollen. Wenns es ganz blöde kommt und die Blaukittel am Vortag nich Fi...en durften, dann unterstellen Sie Dir Absicht und dass sind 3 Punkte und wenn ich mich recht entsinne 150 Euronen. Das Geld ist ja immer das eine, aber die Punkte wären gerade in deinem Fall ganz dumm. Iss gerade in der Probezeit ne ganz blöde Situation ohne Eater, weil Punkt= Laufen.
Gruß Patrick auf Offenbach

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 19:25
von ~Idefix~
Da er sich der Problematik jetzt dokumentiert bewusst ist, muss von Vorsatz ausgegangen werden.
Ist zwar blöd, aber warten scheint mir die beste alternative.
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 19:33
von Karbuk
Haste nich noch deinen Originalpott? Wenn ja, dann schraub doch den dran.
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 19:54
von Martin650
Bei vorsätzlich illegalem Fahren sollte man auch vorsätzlich die Bargeldvorräte erhöhen

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 20:12
von Swazy92
Ok danke mal für die Antworten... Den original pott hab ich leider nicht... Niemand hier der schonmal erwischt worde?
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 20:18
von Martin650
Mach den Anfang und schreibe dann einen umfassenden Bericht
Mal im Ernst. Irgendwie ist das auch Auslegungssache der Beamten vor Ort was die Strafe angeht. Es geht von wenigen Euros und einer Vorstellung innerhalb der nächsten Werktage bis hin zur Stillegung vor Ort mit vielen Euros und Punkten.
Blöd bei dem schönen Wetter. Entscheide selbst was du machst.
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 20:26
von ich71092
Swazy92 hat geschrieben:Niemand hier der schonmal erwischt worde?
Gibts bestimmt.
Nur gibts da unterschiedliche Ergebnisse.
Der eine Polizist ermahnt dich, lässt dich nach Hause fahren und meint, du sollst erst wieder fahren, wenn du den Killer hast.
Der andere sagt 30 € Bußgeld und lässt dich nach Hause fahren, aber u sollst erst wieder fahren, wenn du den Killer hast.
Der andere wiederum sagt Erlöschen der BE, 75 €, 3 Punkte und dein Mopped bleibt stehen. Dazu gibts wegen deiner Probezeit eine Verlängerung und ein Aufbauseminar für gute 400-500 € .
Und Noch ein Anderer sieht noch deinen Vorsatz, da du ja wissentlich weiterhin gefahren bist, da gibts 150 €, 3 Punkte und wegen deiner Probezeit eine Verlängerung und ein Aufbauseminar für gute 400-500 € .
Ob die letzten Beiden wirklich Recht haben weiß ich nicht.
Sind eben die Sachen, die im Netz stehen, wer weiß schon ob wegem dem Killer wirklich die BE erlöscht ?
Also gerade in der Probezeit: Spars dir. Du wirst noch jung sein und kannst vorraussichtlich noch öfter Motorrad in deinem Leben fahren !
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 28.04.2012 20:36
von Munky
wurde an ostern auch erwischt
polizisten fahrens elber motorrad haben noch ne halbe stunde mit denen gequatsch.
strafe gabs aber trotzdem
vorsatz war erfüllt.
sie meinten 1 pkt und 50eur+25 euro bearbeitungsgebühr per post.
wenn man dann auchd azu steht wenn man erwischt wurde und nicht rumjammert sagt ja keiner was

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 13:35
von Ramses297
Swazy92 hat geschrieben:So leute... Heute ne schöne Runde gefahren (schwarzwaldhochstraße) und den DB-Killer verloren.. Hab gesucht und gesucht aber nichtmehr gefunden...
Wobei das ja die klassische Ausrede ist.
Man sollte nicht auf Gnade hoffen, weil es einem ohne Absicht passiert ist.
@all
Läßt sich bem Originalschalldämpfer der DB-Killer herausnehmen?
Ich will keinesfalls ohne fahren, es würde mich aber zumindest interessieren.
Nicht, daß er mir auch mal verlorengeht...

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 13:44
von bullit006
Ramses297 hat geschrieben:
@all
Läßt sich bem Originalschalldämpfer der DB-Killer herausnehmen?
Ich will keinesfalls ohne fahren, es würde mich aber zumindest interessieren.
Nich dein Ernst oder?
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 13:57
von fastline
Schumi-76 hat geschrieben:Iss gerade in der Probezeit ne ganz blöde Situation ohne Eater, weil Punkt= Laufen.

das is so nich ganz richtig es wird zwischen A und B delikten unterschieden das heist dein schein ist erst weg bei einem A delikt (z.b. viel zu schnell fahren)
oder bei 2 B delikten (z.b. abgefahrener Reifen)
dabei spielen punkte keine rolle mich haben sie mit 17 jahren auch mal erwischt mit nem abgefahrenen reifen gab 3 Punkte und 75€ und weder probezeit verlängerung noch hab ich den schein abgegeben und ich war keines falls einsichtig und hab die herrn in grün noch blöd angequatscht
also einfach mal googeln wie das fahren ohne eater eingeordnet wird das weis ich nämlich nicht
Ps es kann auch sein das es andersrum ist sprich 2 A Delikte und ein B delikt das spielt aber ja keine rollle ob ein A und 2 B oder ein B oder 2 A fakt ist in der Probezeit wird in 2 arten von vergehen unterschieden
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 17:24
von Seth
also mit 22 zuviel außerorts gibts 1 punkt und ne nachschulung

Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 17:48
von Jonny
75€ und 1 Punkt is im Regelfall fällig. Ergo in deinem Fall Nachschulung!
MFG
Re: Strafe ohne DB killer???
Verfasst: 01.05.2012 18:04
von ~Idefix~
Jonny hat geschrieben:75€ und 1 Punkt is im Regelfall fällig. Ergo in deinem Fall Nachschulung!
Hmm. Hab ich auch gedacht und dann mal ein bischen was gelesen.
Die Liste der A-Verstöße (diese sind für die Probezeitverlängerung und Nachschulung relevant) ist recht konkret. Fahren ohne DB-Eater steht nicht drin.
Die Liste der B-Verstöße enthält explizit einige Vergehen, die Punkte nach sich ziehen, aber keine Nachschulung zur Folge haben. Abgefahrene Reifen zum Beispiel (oder auch Fahrlässige Tötung).
Die Annahme Punkt=Nachschulung ist definitiv falsch. Bestenfalls eine grobe Vereinfachung. Ich glaube mittlerweile, dass der fehle DB-Eater keine Nachschulung nach sich zieht. Aber wirklich beantworten kann das wahrscheinlich nur ein Verkehrsjurist.