Drossel Bj 2003


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Thr


#31

Beitrag von Thr » 28.08.2004 11:43

Avatar hat geschrieben:
Dann hat man mich nochmal darauf aufmerksam gemacht das dies illegal wäre da es weder einen TÜV Bericht darüber gibt, noch jemals geben wird. Ausserdem sorgt man sich darum wie schnell diese Methode die Runde macht, schliesslich kan so jeder die SUZUKI SV (Werks 34 PS) im "ersten Moment" unsichtbar entdrosseln. Denk mal über die politischen Folgen nach.
Hallo

Ich werde mich mal schlau machen und meinen Händler damit konfrontieren.

Und welche politischen Folgen? Wie ein Fahrzeug gedrosselt wird, ist in keinem Gesetz festgeschrieben. Das Fahrzeug darf höchstens eine Leistung von 25 kw aufweisen. (Siehe unten). Wer ein Fahrzeug mit höherer Leistung im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, fährt ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungschutz. Vater Staat erhält nicht mehr Kfz-Steuer. Außer ein wenig mehr Mwst aus der Versicherung ändert sich nichts. Wenn man die 25kw Grenze hart auslegt, dann dürften hier einige ihren Führerschein verlieren.

siehe www.fahrtipps.de :

Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Grüße,


P.S: Herausfinden ;)

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#32

Beitrag von Avatar » 28.08.2004 13:11

Thr hat geschrieben:Und welche politischen Folgen?
Dazu sag ich jetzt mal nix mehr. Hast doch ein eigenes Hirn zum denken :-p

jensel
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#33

Beitrag von jensel » 28.08.2004 14:00

Dem TÜV ist vollkommen egal, wie das Mopped "entdrosselt" wurde.
Die brauchen dafür auch kein Gutachten, sondern lediglich die Daten der offenen SV.

Und wie leicht die Drossel illegal zu entfernen ist, ist auch egal. Verboten ist verboten, eine Manipulation lässt sich nachweisen, egal ob Drosselklappenanschlag ausbauen oder Kabel abknipsen / mit Schalter versehen.

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#34

Beitrag von Avatar » 28.08.2004 14:25

jensel hat geschrieben:...eine Manipulation lässt sich nachweisen, egal ob Drosselklappenanschlag ausbauen oder Kabel abknipsen / mit Schalter versehen.
Nur das man wohl durch jede normale Kontrolle kommt, wenn man das Kabel durchgeknipst hat. Oder bauen die den Fahrersitz ab und schauen nach?...
Dann ist noch die Frage ob im Brief denn staht das die gedrosselt ist, wenn Sie ab Werk mit 34 PS ausgeliefert wird.

Thr


#35

Beitrag von Thr » 28.08.2004 22:51

Avatar hat geschrieben:
Thr hat geschrieben:Und welche politischen Folgen?
Dazu sag ich jetzt mal nix mehr. Hast doch ein eigenes Hirn zum denken :-p
@Avatar

WELCHE POLITISCHE FOLGEN? Es interessiert höchstens das Händlernetzwerk, daß die Entdrosselung nun sehr einfach und billig ist.

Wie soll ich dein Posting verstehen? Ironisch oder beleidigend? Auf einen Flame habe ich keine Lust.

@Jensel

Vielen Dank für deine Infos. Jedoch interessiert es mich, wie ich deine Aussage beweisen könnte. Beim TÜV nachfragen? Aus welchem Gesetzestext oder Vorschrift?

Grüße,

jensel
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#36

Beitrag von jensel » 29.08.2004 2:30

Die Info hab ich selbst erfahren. Zum TÜV, dem Onkel gesagt dass die Drossel entfernt wurde, der hatte die Daten des offenen Moppeds da und hats eingetragen.

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#37

Beitrag von Avatar » 29.08.2004 9:44

@Thr: Ich sagte schon, ich schreib dazu nix mehr. Das Thema hatten wir schon. Und damit kein Flame wird, denn darauf hab ich genau so wenig Lust, beende ich das hiermit.

Wie wäre es wenn Du bei Suzuki anrufst und mit denen sprichst?!

Gruß,

Avi

Thr


#38

Beitrag von Thr » 29.08.2004 9:53

Avatar hat geschrieben: Wie wäre es wenn Du bei Suzuki anrufst und mit denen sprichst?!
Es ist ziemlich kurios, das zwei Händler ungefähr gleich aussagen. Es wird auf jeden Fall nachrecherchiert.

Grüße,

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#39

Beitrag von SV-Schnarchi » 29.08.2004 11:28

ist es nicht auch so dass der händler dabei aber bestätigen muss dass die drossel ordnungsgemäß entfernt wurde? war bei meienr kleinen damals nämlich so:D
99.000km...und noch nicht Müde->>> SV

jensel
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#40

Beitrag von jensel » 29.08.2004 11:50

SV-Schnarchi hat geschrieben:ist es nicht auch so dass der händler dabei aber bestätigen muss dass die drossel ordnungsgemäß entfernt wurde? war bei meienr kleinen damals nämlich so:D
Nö. Wenn Du´s falsch machst, hast Du ja weniger Leistung, und das ist dem TÜV herzlich egal.
Es sei denn Du triffst da auf irgendein Nullchecker...

August


#41

Beitrag von August » 04.09.2004 1:03

Also die entdrosselung durch durchscheiden des kabels funktionier und wird auch von händlern durchgefuehrt und suzuki hat entsprechende TÜF gutachten auch vorliegen
zu not muss dich bei dennen mit nem brief oder so melden damit die des dann an den händler weiterleiten

suzuki hat nur anfangs versucht dies geheim zu halten da es eine sehr leichte methode zum entdrosseln ist und es genug gibt die dies illegal machen auch wenns suzuki egal sien kann

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