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Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 13:33
von NostraVita
Hallo,
ich bin schon öfters hier unterwegs aber die meisten sachen wurden schon besprochen, aber zu meinem jetzigen Problem bräuchte ich eure Hilfe.
Ich war gestern mit meiner SV 650 beim Tüv.Ums Knapp zu machen, er hat die Beläge hinten und die nicht funktionierende lichthupe bemängelt soweit ok habs auch schon behoben.
Aber er wollte für den Bugspoiler ORIGINAL SUZUKI, für die reifen Metzeler z 6 und für den scheinwerfer is ne maske von Tri.o.m ne abe für die reifen hab ich was gefunden. Was meint ihr drückt er vllt. ein auge zu wegen dem scheinwerfer der scheinwerfer hat übrigens ein e zeichen und hc/rc nummern wonach er nich genau geschaut hat?Das mit dem Bugspoiler sollte er doch einsehen. Hab leider gaaarrr nix über den scheinwerfer weil ich das moped so gekauft habe.danke für eure hilfe.

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 14:17
von Trobiker64
Also zunächst wäre man interessant zu wissen, welches Mopped du fährst :?:
1. Ausgehend von ner SV, brauchst du eigentlich keine Reifenfreigabe mehr mitführen, aber manche Spinner beim TÜV/Dekra kapieren das immer noch nicht.
2. Wenn dein Scheinwerfer eine E-Nr. trägt sollte das ebenfalls reichen, vorraus gesetzt der Einsatzbereich stimmt, als in deinem Fall für Fern- und Abblendlicht sollte das passen.
3. Auch wenn der Bugspoiler von Suzuki ist, sollte es schon nachvollziehbar sein, ob er auch am richten Fahrzeugtyp befestigt ist, deshalb ist die ABE auch mitzuführen. Vielleicht kann jemand hier im Forum dir da aushelfen?

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 16:36
von Schumi-76
1. Auch wenns der Trobiker anders sieht: die Knubbel ist noch nach deutschem Recht zugelassen und nicht nach EG-Recht sprich die Reifenbindung ist rechtens (weiss nicht welches Bj. Du hast) Grundsätzlich gibts für die Z6 aber die Freigabe sowohl bei Metzeler oder auch bei Suzuki direkt. Haste ja nun aber schon gefunden...
2. Die verbauten Scheinwerfer sind das eine, das Plastikgeraffel darum aber das andere. So wie dein Tüvler rummmacht wird dass ohne ABE eh nix (Materialgutachten an der Front reicht meist nicht). Wenn Du dass Geraffel abbekommst und die Leuchten dabei am Fahrzeug verbleiben, dann kann er Dir nix mehr... Bei mir ist das mit meiner Cockpitverkleidung nicht anders. 8)
3. Wie oben schon angedeutet, das Thema gabs hier tatsächlich schon öfter und Du wirst da bestimmt hier was finden. (Ich habe leider keine für Dich...)

Gruß Patrick

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 21:46
von crysiscore
Wenn ich das hier so lese, hab ich ja letzens beim tüv ja richtig glück gehabt O.O
Da hat der Tüv prüfer auch gemerkt, das mein windschild und die Stahlflex bremsleitungen trotz abe eingetragen werden muss, weil meine maschine aus italien importiert wurde oder so :( hell

Naja er hat ein auge zugedrückt, mir den kram schnell noch eingetragen und dann doch die plakette druff gemacht.

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 22:43
von Trobiker64
Schumi-76 hat geschrieben:Auch wenns der Trobiker anders sieht: die Knubbel ist noch nach deutschem Recht zugelassen und nicht nach EG-Recht sprich die Reifenbindung ist rechtens (weiss nicht welches Bj. Du hast)
Die Begründung bzw. die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren aus der du das hast. Aus der BE-Nr ist das nämlich nicht ableitbar, sondern nur aus der Homologationsrichtlinie und / oder dem Erteilungsdatum der BE. Dies war bei der Knubbel 1998 und europ.Zulassungen durften wahlweise zwischen 1997 und 1999 angewendet werden. Und genau diese europ. Richtlinie ist in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 23:42
von NostraVita
Danke schonmal für die antworten.is ne 99bj sv 650 ok den plastikquatsch am scheinwerfer könnte ich abschrauben und der bugspoiler is direkt von der sv also sowas wie sonderausstatung steht auch ne kba nummer drin aber denn könnte ich auch abmachen.denkt ihr so könnte es gehen? Der vorbesitzer sagte mur er sei so 2 mal ubern TÜV gekommen obs nun stimmt kann ich schlecht sagen aber. Da gibt so viele regeln da kann ja keinrr durchblicken.ich werds mal so versuchen und falls das nix bringt original scheinwerfer kaufen und bugspoiler weg.schreibe vom handy deshalb wahrscheinlich 100 fehler

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 19.03.2013 23:49
von fr33styl3max
Schraub die Sachen für den TÜV ab, die er bemängelt, dann kriegst du auch wieder zwei Jahre, wenn du die Reifenfreigabe mitnimmst. Meiner hat die sich sogar selber im Netz rausgesucht.
Nach dem TÜV schraubst du die eben wieder dran, den Bugspoiler und die Maske wird schon niemand bemängeln, geschweige denn auffallen.

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 7:34
von x-stars
Trobiker64 hat geschrieben:
Schumi-76 hat geschrieben:Auch wenns der Trobiker anders sieht: die Knubbel ist noch nach deutschem Recht zugelassen und nicht nach EG-Recht sprich die Reifenbindung ist rechtens (weiss nicht welches Bj. Du hast)
Die Begründung bzw. die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren aus der du das hast. Aus der BE-Nr ist das nämlich nicht ableitbar, sondern nur aus der Homologationsrichtlinie und / oder dem Erteilungsdatum der BE. Dies war bei der Knubbel 1998 und europ.Zulassungen durften wahlweise zwischen 1997 und 1999 angewendet werden. Und genau diese europ. Richtlinie ist in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Wird sich der TÜV nicht einfach nach dem richten, was im Fahrzeugschein steht? Und das ist im Zweifelsfall bei der Knubbel ne Reifenbindung - ob die rechtens ist und/oder einfach auszutragen ist das eine, aber es steht halt erst mal da... :)

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 8:06
von Trobiker64
x-stars hat geschrieben:Wird sich der TÜV nicht einfach nach dem richten, was im Fahrzeugschein steht?
Logisch
x-stars hat geschrieben:Und das ist im Zweifelsfall bei der Knubbel ne Reifenbindung
Eben nicht, weil da auch 97/24 steht. Hätte der Tüvler Ahnung, wüßte er das. Von meiner Seite wäre da erstmal ne Grundsatzdiskussion angesagt, notfalls bis zum leitenden Ing. Es ist mir aber durchaus klar, dass die Meisten sich das nicht trauen.

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 14:24
von NostraVita
Ihr seit die besten.ich dachte das wäre wie beim auto das einfach nur ne reifengröse drinbsteht aber im fahrzeugschein ist der reifen eingetragen dann brauch ich mir die reifenzulassung nich extra stempeln lassen.ich wer ihm ma drauf ansprechen er soll doch erst mal nachsschauen bevor er sowas als mangel aufschreibt

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 14:25
von NostraVita
NostraVita hat geschrieben:Ihr seit die besten.ich dachte das wäre wie beim auto das einfach nur ne reifengröse drinbsteht aber im fahrzeugschein ist der reifen eingetragen dann brauch ich mir die reifenzulassung nich extra stempeln lassen.ich wer ihm ma drauf ansprechen er soll doch erst mal nachsschauen bevor er sowas als mangel aufschreibt
Werd mal morgen schreiben obs geklappt hat heute schneits ja wieder wie sau

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 16:36
von Schumi-76
@ Trobiker: Na dann schau mal in deinen Fahrzeugschein, die Knubbel ist nach STVO zugelassen (ABE) und hat dev. keine EG BE. Grundsätzlich dürfte man an der Knubbel ja auch nicht ohne hinteren Spritzschutz rumgurken. Wie das ganze bei der Kante auschaut weiß ich nicht, da könnte ich mir vorstellen dass Du recht hast, denn die ER-6 Bj 06 hat auch keine Reifenbindung mehr.

@NostraVita: Jo, war mir nämlich auch so, schließlich war dass die Erstbereifung bei der Knubbel. Da muss man sich schon schwer zusammenreißen bei solchen I@iot@n. Am besten dass ganze mal vor seinen Kollegen erwähnen und dann gleich nach nem fähigeren Kollegen fürs nächste mal nachfragen. :D

Gruß Patrick

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 17:24
von heikchen007
Schumi-76 hat geschrieben:@NostraVita: Jo, war mir nämlich auch so, schließlich war dass die Erstbereifung bei der Knubbel.
Die Erstbereifung bei der Knubbel war aber meines Wissens der Metzeler Z4 und nicht der Z6, den der TE auf seiner Knubbel fährt... :wink:

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 17:44
von Schumi-76
heikchen007 hat geschrieben:Die Erstbereifung bei der Knubbel war aber meines Wissens der Metzeler Z4 und nicht der Z6, den der TE auf seiner Knubbel fährt... :wink:
:oops: stimmt... :)wech(:

Re: Kein Tüv bekommen wegen fehlender ABE

Verfasst: 20.03.2013 22:06
von Trobiker64
Schumi-76 hat geschrieben:@ Trobiker: Na dann schau mal in deinen Fahrzeugschein, die Knubbel ist nach STVO zugelassen (ABE) und hat dev. keine EG BE
Du kannst das noch oft wiederholen, aber meine Frage hast noch nicht beantwortet, wie begründest du deine kühne Behauptung, welche Eintragungen in den Fahrzeugpapieren verleiten dich zu dieser Annahme? ;) bier
Schumi-76 hat geschrieben:Grundsätzlich dürfte man an der Knubbel ja auch nicht ohne hinteren Spritzschutz rumgurken.
Bei Fahrzeugen, die nach nationalem Recht homologiert wurden, simmt das formal. Aaaaber, das KBA hat schon vor Jahren die Prüfdienste angewiesen, solange nur der Spritzschutz fehlt, mit diesem Unsinn aufzuhören und sich an der europäischen Praxis zu orientieren. Die Frage ist halt immer, wieviele den Weckruf gehört haben. :evil: