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Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 24.03.2013 22:57
von SVGorilla
Hallo an alle tut mir leid das ich nen neuen Tread erstelle (sind einfach zu viele um alle durchzusuchen).
Nun meine Frage ich hab mir eine SV650S gekauft muss gedrosselt fahren, kann ich sie jetzt auf mich anmelden (offen) die drossel einbauen vom Tüv abnehmen lassen und fahren (bekomme ja ein gutachten das ich die drossel verbaut habe) oder muss ich mit dem Gutachten zur zulassungstelle und dan erst anmelden (gedrosselt), also kurz und knapp gesagt reicht das mitgeführte gutachten vom Tüv wen mich die Polizei anhält oder muss ich gedrosselten zustand anmelden (tut mir leid falss etwas kompliziert ist

Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 24.03.2013 23:50
von UhumuhQ
Ja, kannst du, weil anmelden kannst du fast alles auf dich, sogar nen Sattelschlepper.
Die einzige Fahrt die DU ungedrosselt machen darfst, ist die zum (nächstgelegenen) TÜV um die Drossel eintragen zu lassen.
Gruß Uhu
Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 24.03.2013 23:55
von SVGorilla
Danke für die schnelle antwort kann man sich das irgendwo schriftlich ansehen (Brauche das als beweis) weil ein Freund von mir ist sich tot sicher das man es darf und ich will ihm das gegenteil beweisen
Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 24.03.2013 23:57
von Igorech
Also wie UhumuhQ sagte du darft nur zum TÜV fahren
Du kannst aber nicht sie offen anmelden, dann drosseln und fahren, auch wenn du das Gutachten von TÜV hast.
Normalerweisse drosselt man zuerst, läst die Drosselung abnehmen und melde die dann im gedrosselten zustand an

Lg Igor
Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 25.03.2013 0:00
von SVGorilla
Ja genau so hab ich das auch in erinnerung, brauche das aber in irgendneinem bericht, gesetz, vorschrift, etc. um es ihm zeigen zu können damit die ewige diskusion aufhört

Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 25.03.2013 0:06
von Igorech
Hätte ich das Gespräch bei der Zulasungsstelle doch bloss aufgenohmen

Hab nämlich auch genau die selbe Frage gestellt um mir kosten für den neuen Brief und Schein zu sparen.
Ich hab leider kein Beweiss, aber das ist ja Logisch und außerdem würde man mehr für die Versicherung bezahlen

Lg Igor
Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 25.03.2013 8:24
von x-stars
und fahren (bekomme ja ein gutachten das ich die drossel verbaut habe) oder muss ich mit dem Gutachten zur zulassungstelle und dan erst anmelden (gedrosselt),
-> die Leistungsänderung muss unmittelbar (und nicht bei nächster Gelegenheit) eingetragen werden, d.h. beim Szenario "erst anmelden" musst du nach dem TÜV-Besuch gleich wieder zur Zulassungsstelle: Doppelte Gebühren. Den Paragraphen dazu findest du irgendwo in der StVZO (schau mal auf dein Drosselgutachen, da müsste dasselbe irgendwo stehen).
Re: Ungedrosselt anmelden
Verfasst: 25.03.2013 9:07
von Dieter
Heis am Günstigsten ist Anhänger oder Rote Nummer besorgen, das Fahrzeug vorführen um die Drossel eingetragen zu bekommen, und dann anmelden.
Sonst meldest du an (71PS) für die eine Fahrt zum TÜV, dann bekommst du die Eintragung und musst sofort wieder zum Amt um die 34 PS eintragen zu lassen (neuer Schein und änderung im Brief). Macht keinen Sinn...