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ECE 22.06 Helme und Zubehoer

Verfasst: 14.06.2024 9:58
von snoopyx
Morgen Leute,

gerade ein wenig in der Motorrad News fuer Juli geblaettert und dabei, mal wieder, ueber einen Artikel ueber die neue ECE 22.06 Norm fuer Helme gestolpert. Eigentlich schon alles bekannt aber dann doch wieder nicht. Neu fuer mich war das Helme auf drei Arten homologiert werden koennen:

1. Ohne Zubehoer
2. mit eigenem Zubehoer (Herstellerspezifische Kommunikation)
3. universelles Zubehoer

Aehnlich koennen auch die Hersteller von Zubehoer, Kommunikationseinheiten, Kameras, etc, ihr Zubehoer als universell oder helmspezifisch homologieren.

In dem FAQ Dokument von Held habe ich das erste Mal eine Aufschluesselung der ECE Norm Kennzeichnung (S4 auf englisch, S9 auf deutsch im Held Dokument) bezueglich der Art der Homologierung gesehen.

Ich bin selber momentan auf der Suche nach einem neuen Helm und finde dies recht interessant und hiflreich. Vielleicht hilft es ja sonst noch jemandem hier.

Zusaetzlich wollte ich vorschlagen ob wir hier im Thread die Art der Homologation fuer ECE 22.06 Helme sammeln wollen? Auf der jeweiligen Webseite der Hersteller habe ich diese Information bisher nicht gefunden. Eventuell das Faehnchen fotografieren und mit dem Helmmodell posten? Einfach im Lader nachschauen wird schwierig bis unmoeglich.

Persoenlich glaube ich nicht unbedingt das waehrend einer Verkehrskontrolle wirklich die Polizei anhand des Pruefsiegels kontrolliert ob das Zubehoer am Helm dafuer homologiert ist. Mir ist bewusst das dies in Deutschland keine Rolle spielt, koennte aber in Oesterreich und hier in Kroatien.

Als Anhaenger von Open Source und Creative Common Lizenzen wuerde ich gerne Hersteller unterstuetzten die sich die Muehe machen eine Helm fuer universelles Zubehoer zu homologieren.

Re: ECE 22.06 Helme und Zubehoer

Verfasst: 14.06.2024 10:13
von Ropa75
Es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen Helm zu tragen, der irgendeine Norm erfüllt. Laut StVO muss beim Motorfahren "ein geeigneter Schutzhelm" getragen werden. Das ist ein Helm, der vom Hersteller als Motorradhelm gedacht ist. Man darf also zum Beispiel auch einen Halbschalenhelm aus den 50er Jahren tragen. Trägt man einen Helm, der "nicht geeignet" ist, beträgt das Bußgeld sage und schreibe 15 Euro.

Wikipedia:
"Helmpflicht für Kraftradfahrer besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 (nach DIN 4848). 1980 wurde ein Verwarnungsgeld bei Fahrten ohne Schutzhelm (für Fahrer und Sozius) eingeführt. Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind."

Wann ein Helm als Motorradhelm "geeignet" ist, ist nirgendwo festgelegt. Die Polizei hat bei einer Kontrolle also einen gewissen Spielraum. Wer mit einem Wehrmachtsstahlhelm, einem Feuerwehrhelm, einem Fahrradhelm oder einem Bauhelm erwischt wird, dürfte also schlechte Karten haben. Er zahlt dann zwar nur 15 Euro Bußgeld, aber die Weiterfahrt mit diesem Helm kann ihm untersagt werden.


Grüße
Rolf