Wohl eher auf Gewährleistung mit Verzicht auf Beweispflicht, denn BMW, und das finde ich sehr sehr enttäuschend, gibt keine Garantie, sondern nur 2 Jahre Gewährleistung.SV Taz hat geschrieben:Ok ich habe auch viel von Problemen gehört und gelesen bei BMW was Zuverlässigkeit und Service angeht... aber ich habe nach jetzt einem Jahr und 13.600 gefahrenen Kilometern mit meiner F800R nichts negatives feststellen können... die Kleine läuft wie ein Uhrwerk, springt immer sauber an, es rostet nichts, die Elektronik arbeitet fehlerfrei und auch sonst ist alles Bestensjubelroemer hat geschrieben:Zu BMW. Trotzdem glauben immer noch fast alle die BMW's seinen zuverlässige und im Unterhalt günstige Motorräder. Es war einmal ......Ach ja... bei 10.000 km wurde die Ventildeckeldichtung undicht. Das wurde jedoch anstandslos im Zuge der Inspektion auf Garantie beseitigt. Der Service war bis jetzt auch jederzeit sehr freundlich, nicht teurer als zuvor bei Suzuki und ich bekam immer ine kostenloses Leihmopped zur Verfügung gestellt. Also bisher keinen Grund zur Klage.
Dass das nicht der allgemeinen Lage entspricht ist mir schon klar wenn ich die unzufriedenen Fahrer sehe, die Probleme mit ihren Maschinen oder mit dem Hersteller haben... aber ich dachte man kann ja zur Abwechlung auch mal was Positives schreiben
Ich habe diesbezüglich mal eine Anfrage bei BMW gestellt und folgende Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse am BMW Motorrad-Programm.
Die Aussage in der Zeitschrift ist richtig. BMW Motorräder werden mit einer zweijährigen
Gewährleistung verkauft.
Wie Sie sicher wissen ist der Anspruch auf Gewährleistung durch Gesetze geregelt.
Voraussetzung für das Entstehen eines Gewährleistungsanspruches sind das Vorliegen eines
entgeltlichen Geschäftes (z.B. Kaufvertrag) und das Vorhandensein eines Mangels bei
Übergabe. Garantie ist immer eine eventuell zusätzlich zu Gewährleistung eingegangene
vertragliche Verpflichtung. Garantie ist daher keine gesetzliche Rechtsfolge, sondern
beruht immer auf freiwilliger, vertraglicher Vereinbarung.
Wir haben uns deshalb bewusst für eine Gewährleistung entschieden und diese gegenüber
der gesetzlichen Regelung erweitert, um unsere Kunden mit dieser Regelung besser zu
stellen, als dies bei vielen Garantien der Fall ist: So verzichten wir auf die
Beweislastumkehr nach 6 Monaten und gehen die vollen zwei Jahre davon aus, dass ein
Mangel bereits bei Übergabe bestand. Eine Reklamation kann nicht nur beim verkaufenden
Händler (Kaufvertragspartner) sondern bei jedem BMW Motorrad Partner vorgebracht werden.
Ein weiterer Vorteil der Gewährleistung zeigt sich im Falle einer juristischen
Auseinandersetzung mit dem Vertragspartner, da der Gerichtsstand sich am Ort des
Verkäufers und somit meist nahe Ihres Wohnortes des Kunden befindet.
Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct
Nur frage ich mich, ob das bei kapitalen Schäden auch von BMW s o gehandhabt wird
