Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
- Meister Fips
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
War letzte Woche beim TÜV (TÜV Nord). Dort gab es keine Probleme. Auch nichts neu eingetragen worden. Fahre 120/70 Angel GT vorne und mit der Reifenfreigabe von Pirelli die ich dabei hatte war alles geklärt. Hab den Prüfer aufgrund der Diskussion hier im Forum bzgl. der Gesetzeslage angesprochen . Der meinte, ich zitiere: "Alles blöder Papperlapap und Rechtsgedrehe und Verdrehe". Er geht nach Reifenfreigabe vom Hersteller und Punkt. Alles andere wäre Bürokratiekäse.
Offtopic: Kurioserweise ist scheinbar die Kennzeichenbeleuchtung ein absolut sicherheitsrelevantes Teil....Gut das es dat Lämple an jeder Ecke gibt.
Offtopic: Kurioserweise ist scheinbar die Kennzeichenbeleuchtung ein absolut sicherheitsrelevantes Teil....Gut das es dat Lämple an jeder Ecke gibt.
- Pat SP-1
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Die Kennzeichenbeleuchtung ist zwar nicht sicherheitsrelevant für das Fahrzeug aber vorgeschriebenen, damit man das Kennzeichen auch nachts erkennen kann. Das ist aber auch nichts neues... (Übrigens ist alles verboten, was die Entzifferung des Kennzeichens erschwert. Man darf z.B. nichts drüberkleben und muss es auch reinigen, wenn es stark verschmutzt ist.)
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Scheint wohl nun so durch zu sein, dass in Zukunft geänderte Reifengrößen eingetragen werden MÜSSEN eine Herstellerfreigabe reicht dann nicht mehr aus.
Soeben hier gelesen:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
Soeben hier gelesen:
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Dann holen wir uns halt jetzt noch einige Sätze Reifen und habe Ruhe bis 2025.
Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.
Die Power-Knubbel vom SV-Treffen 2016
Blau ist für mich ne tolle Farbe und kein Zustand
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- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
2016 hat das BMVI es noch anders über den ADAC verlauten lassen. Jetzt stellt sich hier die Frage, wer erzählt da Mist, ADAC oder Motorrad ? Zudem gibt es da noch die Stellungnahme der Vorgängerbehörde BMVBS. Von der aktuellen Gesetzeslage her ist die Sache eindeutig, also die BE erlischt nicht nach §19 Abs.3 Satz 2, wenn die Einbaubedingungen erfüllt sind. Und eine Eintragung muss bei Bauartgenehmigungen generell nach §22a StVZO nicht erfolgen. Ohne Gesetzesänderung kommen die nicht damit durch. Mich würde es aber auch nicht wundern, wenn Lobbyisten mal wieder hier ganze Arbeit geleistet hätten. Bei Gelegenheit werde ich selber beim BMVI mal anfragen und auch mal die Klage-Keule schwingen.
- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Schlechte Nachrichten, es ist wohl richtig, dass nun im Bundesverkehrsblatt 15/2019 Nr.90 mit Wirkung zum 29.06.2019 eine Änderung zu Rad-/Reifenkombinationen bei Motorrädern stattgefunden hat. Ausgehend davon, dass inhaltlich die "Motorrad" eine korrekte Darstellung gebracht hat, setzt dies aber nicht den §19 Abs.2 StVZO außer Kraft. Damit muss nun eine andere Reifengröße bei Motorrädern, als in den Zulassungspapieren, eingetragen werden. Aber..., die BE kann nur nach den Regeln des §19 StVZO erlöschen. Passt der geänderte Reifen rein, liegt schlimmstenfalls ein Verstoß gegen die Haltepflichten nach §13 FZV vor (max. 25€ Verwarnungsgeld vor), da keine Gefährdung von der technischen Änderung ausgeht. Das muss nun jeder selber wissen, ob er das Risiko eines 25€ Verwarnungsgeld ab 2025 nur durch Mitführen einer Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung eingeht, oder eine Eintragung machen lässt.
Jo, darauf läuft es wohl hinaus. Meinen Glückwunsch an die Prüforganisationen für ihre hervorragende Lobbyarbeit. Und mein Beileid für die Reifenhersteller, die hier anscheinend völlig versagt haben ????? Wohl kaum, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen können ja weiterhin als Eintragungsgrundlage verwendet werden, damit die armen Prüforganisationen auch etwas ab bekommen können.
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 21.08.2019 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Was mir noch nicht richtig klar ist: Werden die geänderten Reifengrößen generell eingetragen oder zusätzlich oder nur für den bestimmten Reifen laut Freigabe? Muss man jedes Mal wenn man einen anderen Reifen fahren möchte die Eintragung aktualisieren lassen?
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein, die geänderte Reifengröße wird nur einmal zusätzlich eingetragen, da eine Bindung an Reifentypen nach europ. Wettbewerbs- und Zulassungsrecht nicht zulässig ist. Das gilt auch für alte nationale Zulassungen, weil ergänzende Eintragungen auf Basis aktuellen Rechts erfolgen müssen. Das hätte sogar, in diesem Fall, den Charme für diese Größenkombination die Reifenbindung weg zu bekommen.
Nachtrag: Eine Anfrage heute meinerseits beim BMVI soll nun klären, welche Rechtsgrundlagen im Widerspruch zum §19 Abs. 3 Satz 2 diesen Schwachsinn legitimieren sollen. Bin mal gespannt was passiert.
Nachtrag: Eine Anfrage heute meinerseits beim BMVI soll nun klären, welche Rechtsgrundlagen im Widerspruch zum §19 Abs. 3 Satz 2 diesen Schwachsinn legitimieren sollen. Bin mal gespannt was passiert.
- jubelroemer
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Schon Feedback bekommen, oder sind die noch in der SommerpauseTrobiker64 hat geschrieben: ↑19.08.2019 11:33Nachtrag: Eine Anfrage heute meinerseits beim BMVI soll nun klären, welche Rechtsgrundlagen im Widerspruch zum §19 Abs. 3 Satz 2 diesen Schwachsinn legitimieren sollen. Bin mal gespannt was passiert.
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- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Nein, ich rechne mit mehreren Monaten Wartezeit. Mein erste Anfrage 2018 bezügl. der Reifentypenbindung zog sich auch über 2 Monate hin. Aber auf diese neue Antwort bin ich besonders gespannt, denn hinter diesem Schwachsinn stecken die Bundesländer und die Prüforganisationen. Für die Hauptuntersuchung sind die Bundesländer in der Verantwortung, können aber nicht Gesetze der StVZO mal einfach außer Kraft setzen. Die BE ist, ist nach meiner Meinung, mit Hilfe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, auf Basis des §19 Abs. 2 keinesfalls gefährdet, anders als in der "Motorrad" geschrieben. Wo bitte schön, soll denn die Gefährdung formal herkommen ? Erst wenn die Gesetzte in diese Richtung geändert werden (2025 ???) sieht es schlecht aus. Aber genau dies will ich jetzt wissen.jubelroemer hat geschrieben: ↑29.08.2019 8:18Schon Feedback bekommen, oder sind die noch in der Sommerpause
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Da bin ich echt mal gespannt.
Toll das du gegen den Irrsinn so hartnäckig kämpfst.
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- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Jo, eigentlich könnte ich mich ja entspannt zurücklehnen und die Entwicklung beobachten, da ich ja kein großer Freund des 70er Vorderreifens bin. Zudem habe ich noch einen Komplettradsatz mit 60er Vorderreifen im Keller liegen, der beim TÜV-Besuch zum Einsatz kommen könnte. Und danach wird wieder rückgerüstet. Auf der anderen Seite lasse ich mich aber auch nicht gern verarsc......bzw. abkassieren.
Nachdem wir den Bundesländern schon die Verhinderung der Legalisierung von Staudurchfahrten für Motorräder verdanken können (der Bund hatte das angeregt, aber die Bedenkenträger der Länder waren mal wieder in der Überzahl), wird es mal Zeit, den Herrschaften zu demonstrieren, dass ihre Bürger doch nicht so dämlich sind, wie sie immer eingeschätzt werden.
Nachdem wir den Bundesländern schon die Verhinderung der Legalisierung von Staudurchfahrten für Motorräder verdanken können (der Bund hatte das angeregt, aber die Bedenkenträger der Länder waren mal wieder in der Überzahl), wird es mal Zeit, den Herrschaften zu demonstrieren, dass ihre Bürger doch nicht so dämlich sind, wie sie immer eingeschätzt werden.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Moin erstmal. Ich verfolge diesen Thread, weil mich das Thema aktuell auch betrifft. Mein Prüfer (GTÜ) will sich auf keine Diskussion einlassen. Er sagt immer nur, dass es ein altes Gesetz ist, dass in den letzten 20 Jahren immer nur falsch angewendet wurde. Auch der Hinweis auf das Bundesverkehrsblatt 15/2019 Nr.90 mit den Zahlen ab 2020, bzw. ab 2025 gilt nicht. Hat einer von euch zufälligerweise einen Auszug aus dem Bundesverkehrsblatt? Danke im Voraus.
- Trobiker64
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Das scheint ja ein richtiger "Experte" zu sein. Unter der Voraussetzung, der deutschen Sprache und Rechtschreibung mächtig zu sein, frage ich mich, was man da falsch anwenden kann. Das Bundesverkehrsblatt 15/2019 Nr.90 wird wohl hier kaum jemand haben, da das Büchlein nicht billig ist. Im Konfliktfall beschwere dich bei der zuständigen Landesbehörde (Landesverkehrsministerium) und verweise auf diese v. g. Dokument. Ich werde allerdings in Zukunft einen anderen Weg gehen, indem ich versuche diese ganze Verfahrensweise juristisch anzugreifen, da hier ein klarer Verstoß gegen den §19 Abs. 2 Satz 2 StVZO vorliegt.
- superhelmut
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Habe heute Abend mit einem Dekra Ingenieur, von der Prüfstelle Kleve, am Tisch gesessen.
Er hat noch "keine" Dienstanweisung zu der veränderten Gültigkeit der Reifenfreigaben erhalten.
Seiner Meinung nach alles Schwachsinn.
Bei ihm gibt es TÜV mit einer Freigabe.
Aber erschreckender.....
...ist die Tatsache, das die jetzt alle volldigitale Prüfstände bekommen.
Heißt im Klartext das die zur Tipse werden und der Computer entscheidet, ob bestanden oder nicht.
Dann fällt das " ja das ist doch noch voll ok" des Prüfers weg.
Das hat ihn Sorge gemacht.
Er hat noch "keine" Dienstanweisung zu der veränderten Gültigkeit der Reifenfreigaben erhalten.
Seiner Meinung nach alles Schwachsinn.
Bei ihm gibt es TÜV mit einer Freigabe.
Aber erschreckender.....
...ist die Tatsache, das die jetzt alle volldigitale Prüfstände bekommen.
Heißt im Klartext das die zur Tipse werden und der Computer entscheidet, ob bestanden oder nicht.
Dann fällt das " ja das ist doch noch voll ok" des Prüfers weg.
Das hat ihn Sorge gemacht.
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