Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides.

Ja, das stimmt,... was aber nichts mit der neuen Regelung zu hat. Bei Eintragung von neuen Reifengrößen und/oder geänderten Rad- Reifenkombinationen muss immer aktuelles (Zulassungs-) Recht angewendet werden (auch schon vor 2020). Da es seit Oktober 2000 keine Reifenfabrikats- und Typenbindungen für Erstzulassungen mehr gibt, ist auch aus zulassungsrechtlicher Sicht, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mehr nötig. Da spielt es auch bei geänderten Reifengrößen keine Rolle, ob es sich um eine europäische oder alte nationale Zulassung handelt, da die aktuelle Zulassungsrechtslage zählt. Was dir aber noch passieren kann (nicht muss), ist, dass der Sachverständige dir aus Produkthaftungsgründen trotzdem einen Reifentyp zu seinem eigenen Schutz einträgt. Bindend ist der Reifentyp für dich aber nicht, da für TÜV und Polizei ausschließlich Zulassungsrecht zählt.
Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS.Hasake hat geschrieben: ↑05.01.2020 16:15Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides.![]()
Da betrifft Dich die Neuregelung ja noch nicht.superhelmut hat geschrieben: ↑05.01.2020 18:36Habe vorne 120/70 drauf und
meine Mopete ist diesen Monat HU fällig.
Ich werde berichten.
Bei mir rutscht nichts. Hab doch Angst.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑05.01.2020 18:44Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS.Hasake hat geschrieben: ↑05.01.2020 16:15Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides.![]()
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Ich muss im Mai zum TÜV hin.
Das hast du falsch verstanden. Hier geht es fast ausschließlich um die Produkthaftung. Der Reifenhersteller will nicht die Verantwortung für den Umbau übernehmen, wenn noch an anderen "Stellschrauben" gedreht wurde. Übrigens verweigert auch Suzuki (z.B. beim Neufahrzeug) die Produkthaftung, wenn das Fahrzeug (auch zulässig) technisch verändert wurde.https://motorrad.suzuki.de/service/faq/ ... ukthaftung Der Anbau z. B. eines herstellerfremden genehmigten Bugspoilers oder einer Fußrastenanlage lässt die Produkthaftung erlöschen, obwohl das mit der Konformität des Reifenumbaus mit der Richtlinie 97/24/EG Kap.1 nichts zu tun hat. Das händeln Fahrzeug- wie Reifenhersteller in gleicher Weise. Oder anders ausgedrückt, jeder der an seinem Moped irgendwelche Umbauten mit Fremdteilen durchgeführt hat, kann sich jegliche Produkthaftung abschminken.charly-1985 hat geschrieben: ↑06.01.2020 13:16Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben.