MICHELIN Pilot Road5


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
Hasake
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Re: MICHELIN Pilot Road5

#286

Beitrag von Hasake » 05.01.2020 16:15

Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides. :mrgreen:

Gelöschter Benutzer 26799


Re: MICHELIN Pilot Road5

#287

Beitrag von Gelöschter Benutzer 26799 » 05.01.2020 17:10

Heist wenn ich mir den 120er vorne eintragen lassen brauche ich definitiv keine Freigabe mehr?
Trobiker kannst du das bestätigen?

Wenn ja lass ich mir den 70er nächstes Mal eintragen.
Zuletzt geändert von Gelöschter Benutzer 26799 am 05.01.2020 18:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Black Jack
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Re: MICHELIN Pilot Road5

#288

Beitrag von Black Jack » 05.01.2020 17:16

Keiler hat geschrieben:
05.01.2020 17:10
Heist wenn ich mir den 120er vorne eintragen lassen brauche ich definitiv keine Freigabe mehr?
Trobiker kannst du das bestätigen?

Wenn ja lass ich mir den 120er nächstes Mal eintragen.
Du meinst wohl den 70er?
Gruß Jürgen

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#289

Beitrag von Trobiker64 » 05.01.2020 18:02

Keiler hat geschrieben:
05.01.2020 17:10
Trobiker kannst du das bestätigen?
Ja, das stimmt,... was aber nichts mit der neuen Regelung zu hat. Bei Eintragung von neuen Reifengrößen und/oder geänderten Rad- Reifenkombinationen muss immer aktuelles (Zulassungs-) Recht angewendet werden (auch schon vor 2020). Da es seit Oktober 2000 keine Reifenfabrikats- und Typenbindungen für Erstzulassungen mehr gibt, ist auch aus zulassungsrechtlicher Sicht, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mehr nötig. Da spielt es auch bei geänderten Reifengrößen keine Rolle, ob es sich um eine europäische oder alte nationale Zulassung handelt, da die aktuelle Zulassungsrechtslage zählt. Was dir aber noch passieren kann (nicht muss), ist, dass der Sachverständige dir aus Produkthaftungsgründen trotzdem einen Reifentyp zu seinem eigenen Schutz einträgt. Bindend ist der Reifentyp für dich aber nicht, da für TÜV und Polizei ausschließlich Zulassungsrecht zählt. :D

PS: Bei mir kommen keine anderen Reifengrößen in meine Mopedpapiere, weder bei meiner 2001er Bandit noch bei der 2006er Kante. Sollte die Prüforganisation die geänderte Reifengröße bei der HU bemängeln und/oder auf eine Eintragung drängen, werden sich dann die Gerichte damit beschäftigen müssen, ob die aktuelle Verfahrensweise überhaupt statthaft ist.

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#290

Beitrag von Gelöschter Benutzer 26799 » 05.01.2020 18:22

Ah, ok, danke.

@ Black Jack: Ja, sorry

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#291

Beitrag von Trobiker64 » 05.01.2020 18:29

Und was ist jetzt dein Plan ?

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superhelmut
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Re: MICHELIN Pilot Road5

#292

Beitrag von superhelmut » 05.01.2020 18:36

Habe vorne 120/70 drauf und
meine Mopete ist diesen Monat HU fällig.
Ich werde berichten.
Yamaha MT 09 SP 2022

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#293

Beitrag von Pat SP-1 » 05.01.2020 18:44

Hasake hat geschrieben:
05.01.2020 16:15
Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides. :mrgreen:
Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS. :D ;) bier

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#294

Beitrag von Pat SP-1 » 05.01.2020 18:58

superhelmut hat geschrieben:
05.01.2020 18:36
Habe vorne 120/70 drauf und
meine Mopete ist diesen Monat HU fällig.
Ich werde berichten.
Da betrifft Dich die Neuregelung ja noch nicht.

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#295

Beitrag von Hasake » 05.01.2020 19:59

Pat SP-1 hat geschrieben:
05.01.2020 18:44
Hasake hat geschrieben:
05.01.2020 16:15
Interessant an der unsinnigen neuen Reifenregelung ist, dass die bisher geltende Reifenfabrikatsbindung in Feld 22 ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") mit Reifen ab DOT20 nicht mehr besteht.
Das find ich gut.
Vorne PowerRS für Handling und Grip, und hinten den Road2 oder Road4 für Haltbarkeit und schöne Slides. :mrgreen:
Du brauchst mehr Power, dann klappen die Slides auch mit dem Power RS. :D ;) bier
Bei mir rutscht nichts. Hab doch Angst. :mrgreen:

Bis ich DOT20er Reifen fahren werde dauert es mindestens noch 5Jahre.
Verstehe die ganze 60er oder 70er Querschnittsdiskussion nicht.
Auf meiner SV fahre ich vorne 120/600 R17 Reifen. :mrgreen:

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#296

Beitrag von Gelöschter Benutzer 26799 » 05.01.2020 20:25

Trobiker64 hat geschrieben:
05.01.2020 18:29
Und was ist jetzt dein Plan ?
Ich muss im Mai zum TÜV hin.
Dann werd ich ihn einfach mal fragen.
Wenn mit der Eintragung die lästige Reifenfreigabe weg fällt, werd ich den 70er wohl eintragen lassen.
Aber mal gucken was der TÜV Maggä sagt.

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#297

Beitrag von charly-1985 » 06.01.2020 13:16

Danke für eure vielen Tipps! Genau das war auch mein Plan: Im Frühjahr neuen Satz Road 5 in 120/70 kaufen und Rabatt aus der Bucht oder Cashback mitnehmen - und dann sollten die eigentlich auch noch aus Produktion 2019 sein. Ich wollte das nur jetzt schon mal klären, damit ich dann die Aktionen nicht verpasse 8) Dann mal abwarten wie mir die Größe gefällt.

Ich habe gerade mit der Dekra gesprochen. In Bielefeld gibt es dafür auch keine wirkliche Regelung. Ich dachte, dass das zumindest in den Filialen einheitlich gehandelt werden soll, aber bis das Thema Einzelabnahme ja oder nein final geklärt ist, kann der Prüfer wohl individuell den Daumen hoch oder runter geben. Aber mit Reifen aus 2019 sollte das funktionieren, das wurde mir als Tipp auch gerade bestätigt.

Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben. Das ist echt Deutschland pur :evil:
Wer später bremst fährt länger schnell! :-)

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#298

Beitrag von Pat SP-1 » 06.01.2020 13:45

Das eher nicht. Das mit dem Originalzustand bezieht sich ja darauf, dass das Fahrverhalten und die Einbausituation nur damit geprüft wurde. Änderungen, die offensichtlich keinen Einfluss auf das Fahrverhalten oder die Einbausituation haben können, wie z.B. andere Kupplungs- und Bremshebel, haben damit nichts zu tun.

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#299

Beitrag von Trobiker64 » 06.01.2020 18:31

charly-1985 hat geschrieben:
06.01.2020 13:16
Allerdings fordert Michelin für den Road 5 auf der Knubbel auch wieder den "unveränderten Originalzustand der EG-Typengenehmigung". Sprich selbst mit eingetragenem Bugspoiler oder blauen Bremshebeln könnte ein schlecht gelaunter Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn die Road 5 ein DOT von 2019 haben.
Das hast du falsch verstanden. Hier geht es fast ausschließlich um die Produkthaftung. Der Reifenhersteller will nicht die Verantwortung für den Umbau übernehmen, wenn noch an anderen "Stellschrauben" gedreht wurde. Übrigens verweigert auch Suzuki (z.B. beim Neufahrzeug) die Produkthaftung, wenn das Fahrzeug (auch zulässig) technisch verändert wurde.https://motorrad.suzuki.de/service/faq/ ... ukthaftung Der Anbau z. B. eines herstellerfremden genehmigten Bugspoilers oder einer Fußrastenanlage lässt die Produkthaftung erlöschen, obwohl das mit der Konformität des Reifenumbaus mit der Richtlinie 97/24/EG Kap.1 nichts zu tun hat. Das händeln Fahrzeug- wie Reifenhersteller in gleicher Weise. Oder anders ausgedrückt, jeder der an seinem Moped irgendwelche Umbauten mit Fremdteilen durchgeführt hat, kann sich jegliche Produkthaftung abschminken. :wink: Spätestens hier erkennt man, welch ein zahnloser Tiger die Produkthaftung für den Kunden ist.

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Re: MICHELIN Pilot Road5

#300

Beitrag von Pat SP-1 » 06.01.2020 19:07

Was hat es in dem Zusammenhang überhaupt mit Produkthaftung auf sich? Wenn nicht gerade ein Reifen aufgrund eines Herstellungsfehlers auseinderfliegt wüsste ich jetzt nicht, wie er an einem Unfall Schuld sein könnte.

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