Servus und Hallo,
ich weiß das Thema ist schon seeeehr alt ABER ... es gibt immer NOCH einen den das Thema interessiert also die Rennleitung sagt ein E-Prüfzeichen allein ist bei ABGASANLAGEN oder auch einzelnen ESDs nicht Legitimation genug hier kommt es auch tatsächlich auf die LAUNE des jeweiligen POLIZEI-Beamten an sowas ist Launeabhängig und liegt wie so VIELES im Ermessensspielraum des Beamten.
Offiziell heist es bei den ganzen namenhaften Prüforganisationen das bei Endschalldämpfern eine gültige ABE mitgeführt werden MUSS wenn der ESD nicht in den Papieren eingetragen wurde. Das heißt hier gilt natürlich auch nicht dieser allseits beliebte Wald und Wiesen Tüv denn ein Prüfer der sowas bei der HU eben einfach nur ignoriert auf dessen Aussage würde ich irgendwie GAR NICHTS stützen.
Kommen wir zum PUNKT : Sollte jemand eine ähnliche Anfrage haben bitte gleich direkt eine Mail an :
sales@pwonline.de
verfassen mit freundlicher Anfrage, Marke, Modell, Fahrzeugdaten, E Nummer des ESDs, und einem Bild auf der, der Auspuff AN der Maschine deutlich zu sehen ist. Nach etwa 30 min hatte ich z.B meine Antwort mit gültiger ABE im Anhang. Die ABE ist spanischer Herkunft weil aber EU-Land auch hier unbegrenzt gültig. Diese dann ausdrucken und brav mitführen oder eben den ESD eintragen lassen DANN braucht man diese ABE nicht mehr mitführen.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ohne große umschweife lg Locy