Kurz zur Info.
Die Zollfreigrenze bis € 150,- besteht immer noch. Was du vermutlich meinst ist die Einfuhrumsatzsteuer, die wird inzwischen ab einer Höhe von einem € tatsächlich erhoben. Incl. "Bearbeitungsgebühr" der Dienstleister kann dass bei geringen Beträgen locker auch den gleichen Betrag des Warenwertes ausmachen.