Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung


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sicksam666
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Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#1

Beitrag von sicksam666 » 18.10.2024 10:11

Moinsens,

eben im nem anderem Forum drauf gestoßen und versuchen kann man es ja !

https://chng.it/hSxn2NgKfD
Beste Grüß Chris

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Pat SP-1
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#2

Beitrag von Pat SP-1 » 18.10.2024 10:19

Auch wenn ich diese Reifeneintragerei für einen Riesenblödsinn halte, ist es diese Petition auch. Denn mit dieser Aussage:
Eine Sicherheitsgewinn geht mir dieser Regelung auch absolut nicht einher, da es nun auch möglich wäre, dass ein TÜV-Prüfer einen Reifen, für den eben keine Freigabebescheinigung vom Hersteller vorliegt, im Rahmen der Einzelabnahme dennoch einträgt. Ein solcher Reifen ist keinem einzigen wirklichen Fahrtest unterzogen worden und ist demnach hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit bei der Nutzung auf diesem Motorrad in höchstem Maße fraglich.
liefert der Text genau das (fachlich blödsinnige) Totschlagargument pro Reifenfabrikatsbindung. Die korrekte Aussage müsste lauten, dass alle in der EU erhältlichen Reifen eine umfangreiche Typprüfung hinter sich haben und daher sicher sind. Bei den Fahrzeugen mit EU-Typzulassung ist das ja auch regulatorisch dadurch berücksichtigt, dass es keine Reifenbindung gibt.

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#3

Beitrag von Raceman » 18.10.2024 11:30

Blöd formuliert, aber was sollen wir jetzt machen? Eine zweite Petition starten? Dann ist das Ganze direkt zum scheitern verurteilt.
Ich unterschreibe.
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#4

Beitrag von Pat SP-1 » 18.10.2024 11:34

Das ist nicht nur blöd formuliert sondern absolut kontraproduktiv!

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#5

Beitrag von Raceman » 18.10.2024 11:38

Wie gesagt, besser eine im Detail schwache Petition als keine Petition. Respekt an jeden, der sowas in die Hand nimmt. Man könnte den Petitionsersteller ja darauf hinweisen, vllt startet er neu oder kann Details noch ändern? Auch das müsste aber jemand in die Hand nehmen. Das wäre doch was?
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#6

Beitrag von Pat SP-1 » 18.10.2024 11:43

Und dann vielleicht auch eine echte Petition und nicht etwas auf einer Plattform, die ihr Geld damit verdient, etwas als Petition zu vermarkten, das keine ist, sondern im besten Fall ein Text, der als Petition eingereicht werden könnte…

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#7

Beitrag von saihttaM » 18.10.2024 12:38

Wenn du es nicht unterstützen willst, lass es doch einfach, statt hier über die inhaltliche Richtigkeit und die nicht unabhängige Plattform zu lamentieren.
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#8

Beitrag von Pat SP-1 » 18.10.2024 12:45

Genauso könntest Du dem TE sagen "wenn Du es unterstützen willst, mach es doch einfach, anstatt hier Werbung dafür zu machen." :wink:
Wenn jemand etwas vorschlägt, muss er auch damit leben, wenn sich die Leute, denen es vorgeschlagen wird, inhaltlich damit auseinandersetzen und sie sich dazu äußern.

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#9

Beitrag von Ropa75 » 18.10.2024 12:53

Rechtschreibfehler, schwache und falsche Formulierungen nahe an Kindersprache und nicht justiziabel.

Was hat zum Beispiel der Begriff "TÜV-Prüfer" in diesem Zusammenhang zu suchen? Absolut nichts!

Einfach nur lächerlich. Mir wäre es peinlich, so etwas zu unterschreiben.
Grüße
Rolf
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#10

Beitrag von Raceman » 18.10.2024 14:58

Unser Forum wird immer kleinkarierter. :mrgreen:
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#11

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 18.10.2024 19:40

Raceman hat geschrieben:
18.10.2024 14:58
Unser Forum wird immer kleinkarierter. :mrgreen:
Zumindest die Rechtschreibung ist auf den ersten schnellen Blick i.o.????
Über den Inhalt kann man sicher streiten.
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#12

Beitrag von Trobiker64 » 23.10.2024 22:46

Die Petition ist schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil sich alle Beteiligten, also Bund, Länder und Prüforganisationen schon auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben.
Auf der anderen Seite ist der im Verkehrsblatt angedeutete Verlust der BE bei Verwendung nicht eingetragener Reifentypen völliger Blödsinn. Es ist schon erstaunlich, dass so ein Mist überhaupt schriftlich verfasst wird. :autsch: Das ist schon richtig peinlich.
Ich möchte das aber mal etwas beleuchten. Damit die BE bei einer technischen Änderung erlischt muss gemäß §19.2 StVZO eine Gefährung vorliegen. Da sprechen schon mal bei Verwendung geändeter Reifentypen ohne Größenänderung mindestens vier Argumente dagegen:

1.
Reifen unterliegen einer Bauartgenehmigungspflicht nach §22a StVZO. Es handelt sich also um homologiertes Material was eigentlich nicht eingetragen werden muss.
2.
Wenn bei baugleichen Fahrzeugen (z.B. Kawasaki GPZ 500 von 1994-1999, 2001 oder 2003), die nationalem (1999) und europ. Rechtsgrundlagen
(2001 und 2003) unterliegen, nicht eingetragene Reifentypen verwendet werden, kann das wohl nicht gefährlicher bei der 1999er Variante sein.
Das lässt sich übrigends auch auf die Knubbel übertragen.
3.
Wenn ausländische Zulassungen älterer Fahrzeuge, z.B. Kawasaki GPX 600 oder Suzuki Bandit von 1997, genauso über deutsche unlimitierte
Autobahnen ohne Gefährdung fahren können, wieso ist das dann bei der deutschen Zulassung ein Problem. Ich kann nur schreiben, Unsinn!
4.
Eine Servicebescheinigung durch den Reifenhersteller reicht nicht mehr aus. Nur die Prüfdienste besitzen angeblich die Kompetenz/das Recht(?)
andere Reifentypen zu legalisieren. Dabei stellt die Servicebescheinigung die Eintragungsgrundlage dar, da prüft der TÜV/DEKRA nicht mehr.
Es geht also nicht um Sicherheit, sondern um Geld. :roll:

Ich bin mal gespannt, wenn der erste Sünder sich wehrt und vor den Kadi zieht. :twisted:

PS: Habe die Petition aber auch unterschrieben, obwohl mir der Glaube fehlt.

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#13

Beitrag von Coyote » 27.12.2024 16:46

Ich bin mal auf 2025 gespannt.
Habe eine 94er Yamaha XJ 900F und eine 79er Yamaha RD250 DX (die letzte Luftgekühlte RD) die beide
im April '25 eine neue HU brauchen.
Die XJ hat aktuelle Bridgestone BT 46 in metrischen Abmessungen.
Die RD hat noch Metzeler ME77 (gibts nicht mehr) aus 2008 drauf (ich weiß die sind alt) und zwar in den
früher üblichen Zollmaßen 3.00-18 und 3.50-18.
Erschwerend kommt hinzu dass irgendwann in der Vergangenheit bei der RD die ZLB 1 und ZLB 2 sowie entwerteter
KFZ-Brief nicht übereinstimmen. In der ZLB1 steht was von Reifenfabrikatsbindung :( hell .
In ZLB 2 und Brief garnichts hierzu. Muss wohl irgendwann beim Amt so ein Pfosten beim Daten übertragen geschludert haben.
Die Lauferei hab ich und das Papiere ändern beim TÜV und Amt darf ich dann auch noch bezahlen, obwohl ich nix
für die Gesetzesänderungen kann - könnte sowas von kotzen :( hell

Grüße
Coyote

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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#14

Beitrag von Ropa75 » 27.12.2024 17:05

Da hast du natürlich vollkommen recht! Bin mal gespannt, ob sich etwas tut. In den Motorradzeitungen liest man immer nur, man sollte sich mit einem kompetenten aaS absprechen und dann bekäme man das eingetragen. Gegen entsprechende Gebühren...

Aber zu deinen Motorrädern:

Ich habe seit 16 Jahren eine 1986er YAMAHA XJ 900 N (58l). Sie hat jetzt 120.000 km gelaufen. Ist mein "Hauptmotorrad" neben einer SUZUKI SV 1000 S und einer YAMAHA SRX 600.

Und ich hatte bis vor ein paar Jahren eine YAMAHA RD 250 S (1A2) - ja, das letzte Modell mit Luftkühlung. In metallicblau mit Heckbürzel und "Sargtank" und natürlich entdrosselt auf 32 PS. Als die LC herauskam, wurden die Restbestände verramscht. Ich habe meine damals neu bei DETLEV LOUIS (der stand damals noch persönlich in seinem Geschäft in der Hamburger Süderstraße hinterm Tresen) für sage und schreibe 3.248 DM gekauft, umgerechnet also 1.660 Euro.
Grüße
Rolf
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Re: Petition gegen Eintragungsunsinn Bereifung

#15

Beitrag von Trobiker64 » 29.12.2024 13:22

Coyote hat geschrieben:
27.12.2024 16:46
In der ZLB1 steht was von Reifenfabrikatsbindung
8) Wenn dorf "Reifenfabrikatsbindung beachten" steht und in deinem alten Brief steht nichts, dann ist der ZB1+2 Eintrag für dich ohne Konsequenzen. Gemäß §72 StVZO gelten die Rechtsgrundlagen zur Zeit der Fahrzeuggenehmigung. Gab es keinen Typeneintrag im alten Brief, so gilt das auch heute noch. Damit das unbelehrbare Kontrolleure auch begreifen, lege dir eine Kopie des Briefes oder eine alte Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers (wenn noch verfügbar) ins Moped. Mein Tipp wäre allerdings mit Hilfe einer Bridgestone Reifenbescheinigung (BT46) ein metrisches Maß eintragen zu lassen. Das erleichtert spätere Reifensuchen. Auch hier würde ein Typeneintrag seitens der Prüfdienste nicht wirken. Bei Bridgestone kannst du dir das Dokument laden. https://reifenfreigaben.bridgestone.de/#reifen

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