andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Vielleicht hängt es beim 70iger einfach damit zusammen das nicht alle Hersteller den 70iger frei gegeben haben.
Der Prüfer meinte man könnte die eintragen wo es eine Freigabe für gibt.
Auch sagte er das das immer noch son Kuddelmuddel sei.
Das Video was ich gepostet habe sagt aber eigentlich alles klar u deutlich aus.
Wobei der Tüvprüfer den ich anrief sagte ich bräuchte nichts eintragen.Der war Tüv Süd.
Beim Mopethändler der Tüvprüfer- TÜV Nord-hat alles so gemacht wie der Bigboss im Video erklärt hat.
Alles ohne Probefahrt.
90 Euro u gut ist.
Bißchen ging es ja auch darum wenn man in EU Ausland auf der sicheren Seite sein möchte.
Der Prüfer meinte man könnte die eintragen wo es eine Freigabe für gibt.
Auch sagte er das das immer noch son Kuddelmuddel sei.
Das Video was ich gepostet habe sagt aber eigentlich alles klar u deutlich aus.
Wobei der Tüvprüfer den ich anrief sagte ich bräuchte nichts eintragen.Der war Tüv Süd.
Beim Mopethändler der Tüvprüfer- TÜV Nord-hat alles so gemacht wie der Bigboss im Video erklärt hat.
Alles ohne Probefahrt.
90 Euro u gut ist.
Bißchen ging es ja auch darum wenn man in EU Ausland auf der sicheren Seite sein möchte.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Soweit ich weis, interessiert in anderen EU-Ländern nur das Format. Der Quatsch mit der Reifenfabrikatsbindung ist ja etwas rein deutsches.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
So meinte ich das. Spätestens wenn Du an einen Polizisten gerätst, der nicht fließend Deutsch spricht, wird er diese seltsamen Anmerkungen im Fahrzeugschein ignorieren.Trobiker64 hat geschrieben: ↑19.03.2025 9:21Die Frage ist halt nur, da man diese Reifenbindung im Ausland nicht kennt, ob es jemanden bei einer Kontrolle interessiert.

Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Es gibt Licht am Horizont, zumindest was Suzi's angeht!
Austragung geht neur per Einzelabnahme, besser aber wohl hiermit:
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Das ist dann bloss noch eine Änferungsabnahme. Ich fahr' die Tage damit zum TÜV und werde berichten!
VG
Siggi
Austragung geht neur per Einzelabnahme, besser aber wohl hiermit:
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Das ist dann bloss noch eine Änferungsabnahme. Ich fahr' die Tage damit zum TÜV und werde berichten!
VG
Siggi
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Oh Mann, das wurde aber auch mal Zeit! Damit hätten sich in den letzten Monaten sicherlich viele Diskussionen ersparen lassen.
Ich war gestern beim TÜV und hatte glücklicherweise keine Schwierigkeiten.
Aber gut, dass Suzuki das jetzt veröffentlicht hat.
Ich war gestern beim TÜV und hatte glücklicherweise keine Schwierigkeiten.
Aber gut, dass Suzuki das jetzt veröffentlicht hat.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Vielen Dank für den Link Siggi, komme gerade vom TÜV und habe die Reifenbindung anstandslos ausgetragen bekommen.siggi_f hat geschrieben: ↑28.03.2025 8:06Es gibt Licht am Horizont, zumindest was Suzi's angeht!
Austragung geht neur per Einzelabnahme, besser aber wohl hiermit:
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Das ist dann bloss noch eine Änferungsabnahme. Ich fahr' die Tage damit zum TÜV und werde berichten!
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Die Power-Knubbel vom SV-Treffen 2016
Blau ist für mich ne tolle Farbe und kein Zustand
Blau ist für mich ne tolle Farbe und kein Zustand
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Ich war eben mit dem oben verlinkten Dokument bei meiner Prüfstelle, um zu fragen, ob ihm das für die HU nächsten Monat an dem roten Knubbelchen langt. Wörtliches Zitat: "Das ist ja ein Traum" 
Und jetzt kommt der eigentlich Joke: Lt. ihm könne mit diesem Dokument die Zulassungsstelle einfach so die Papiere ändern, da halt vom Fahrzeughersteller ausgestellt. Basis sei §15.
Klar können sie mir in der Prüfstelle das Dokument nochmal bestätigen, nötig sei es nicht.
Hab die Zulassungsstelle angeschrieben, schaumama...
VG
Siggi

Und jetzt kommt der eigentlich Joke: Lt. ihm könne mit diesem Dokument die Zulassungsstelle einfach so die Papiere ändern, da halt vom Fahrzeughersteller ausgestellt. Basis sei §15.
Klar können sie mir in der Prüfstelle das Dokument nochmal bestätigen, nötig sei es nicht.
Hab die Zulassungsstelle angeschrieben, schaumama...
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Sachen gibt's
.

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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Kann nur 15 FzV sein alles andere ist nicht Fahrzeug spezifisch…
Aber 15 FzV regelt nur welche dinge eingetragen werden müssen.
Diesbezüglich ist 15 definitiv nicht die Rechtsgrundlage das es so klappt sondern das es eingetragen werden muss.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
§15 FZV regelt die Fahrzeugentsorgung. §13 FZV regelt die Halterpflichten, die hier wohl gemeint sind. Aber eigentlich regelt der §19 Abs.3+4 StVZO die Dokumente, die für eine Legitimation von Abbauteilen zu verwenden sind. Allerdings ist dieses Suzuki Allgemeinpapier in keinsterweise Fahrzeugtypbezogen und deshalb die Aussagekraft überschaubar. Man nimmt noch nicht mal Bezug zu den techn. Betrachtungen, also Hüllkurve und/oder Platzbedarf. Da bin ich mal selber gespannt, wie die Behörden reagieren.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Ich weiß jetzt nicht wo 15 FZV die Fahrzeugentsorgubg regelt ?Trobiker64 hat geschrieben:§15 FZV regelt die Fahrzeugentsorgung. §13 FZV regelt die Halterpflichten, die hier wohl gemeint sind. Aber eigentlich regelt der §19 Abs.3+4 StVZO die Dokumente, die für eine Legitimation von Abbauteilen zu verwenden sind. Allerdings ist dieses Suzuki Allgemeinpapier in keinsterweise Fahrzeugtypbezogen und deshalb die Aussagekraft überschaubar. Man nimmt noch nicht mal Bezug zu den techn. Betrachtungen, also Hüllkurve und/oder Platzbedarf. Da bin ich mal selber gespannt, wie die Behörden reagieren.
Zitat : § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 76 erfordern, und
11.
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Also da passt deine Aussage nicht so ganz

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Hier http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_15.php
Halterpflichten werden hier geregelt
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_13.php
Ich sehe aber gerade, dass sich die Quellen geändert haben. Es ist richtig, dass sich §13 FZV inzwischen inhaltlich zu §15 FZV geändert hat, was für ein Sche....

Zuletzt geändert von Trobiker64 am 30.03.2025 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung
Kein Problem, hab mit der Thematik beruflich zu tun.Trobiker64 hat geschrieben:Hier http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_15.php
Halterpflichten werden hier geregelt
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_13.php
Ich sehe aber gerade, dass sich die Quellen geändert haben. Es ist richtig, dass der §13 FZV inzwischen inhaltlich zu §15 FZV geändert hat, was für ein Sche.... Da wurde zusätzliche Themen eingeschoben. Danke für den Hinweis, ich muss meine Quellen anpassen.
Übrigens ist der schrieb seitens Suzuki spezifisch genug da hier alle Fahrzeuge erfasst werden die eine Reifenfabrikatsbindung haben.
Somit ist dieser schrieb spezifiziert.
Gesetze ändern sich desöfteren FzV wurde zuletzt durch e Fahrzeuge so wie Elektrokleinst Fahrzeuge in Verbindung mit der EU Verordnungen aktualisiert
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