Hilfe, Blinker,Ochsenaugen.


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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VauZwei


Hilfe, Blinker,Ochsenaugen.

#1

Beitrag von VauZwei » 09.01.2004 8:30

Mal ne Frage.
Ich habe hier ältere Blinker(Ochsenaugen, Firma ULO,Modell:EBL801)
Auf den Gläsern ist folgende Prägung:

Hella->~K22609 -> ein A in einem Kreis und dahinter2168.

Kann mir jemand sagen ob dieses A in dem Kreis gleichzusetzen ist mit der heutigen E-Kennung?
Darf man die Dinger einfach montieren oder wird eine Eintragung fällig.
Keine Angst, ich möchte sie nicht an meine SV/S montieren.

Würde mich über Info freuen.

el Kaputtnik


#2

Beitrag von el Kaputtnik » 09.01.2004 15:26

Mahlzeit!

Da du ja anscheinend auf dem Blinkerglas so ne Welle (~) drauf hast darfst du die Dinger verwenden. Die Welle war vor dem E-Prüfzeichen aktuell.

Falls ich mich irre bitte verbessern :oops:

SV-OLE


#3

Beitrag von SV-OLE » 14.01.2004 21:37

Hallo!!

Die Dreiperiodige Welle und die nachfolgende Buchstaben/Zahlenkombination weisen auf eine Nationale Bauartgenehmigung hin, und somit Eintragungspflichtig.

SVolle


#4

Beitrag von SVolle » 14.01.2004 22:06

Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.

ATZE


#5

Beitrag von ATZE » 14.01.2004 23:03

SVolle hat geschrieben:Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.
Is nich gaaaaanz richtich Wolle, Lenkerbreite mind. 760 mm, wenn ohne hinten............ :wink:

SV-OLE


#6

Beitrag von SV-OLE » 14.01.2004 23:54

Nabend!!!

Nicht ganz richtig. In gewisser weise hast du recht, wenn bei den Bauartgenehmigten Teilen von einer Abnahme eines a.a.S abgesehen wird. Dies sieht die Bauartgenehmigung von sogenante "Ochsenaugen"anders, egal ob mit Blinker hinten oder ohne.

Siehe §19 Abs.(3) Satz 3. StVZo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Übrigens, Abstand Blinkleuchten an den Lenkerenden(Ochsenaugen)
zueinander 560mm. Und Fahrtrichtungsanzeiger NUR in Lenkerenden
only an Fahrzeugen EZ vor dem 01.01.1987.[/img]

VauZwei


#7

Beitrag von VauZwei » 15.01.2004 18:30

Donkäää!

SVolle


#8

Beitrag von SVolle » 16.01.2004 15:01

Siehste Atze,has au nich recht 8)

SV-OLE


#9

Beitrag von SV-OLE » 16.01.2004 15:35

SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf

ATZE


#10

Beitrag von ATZE » 16.01.2004 16:10

SV-OLE hat geschrieben:
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Erstens tut sich unter dem Link nix............ :roll:

Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen...... :wink:


@Wolle

:) bor

SV-OLE


#11

Beitrag von SV-OLE » 16.01.2004 16:15

ATZE hat geschrieben:
SV-OLE hat geschrieben:
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Erstens tut sich unter dem Link nix............ :roll:

Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen...... :wink:


@Wolle

:) bor
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