Hilfe, Blinker,Ochsenaugen.
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VauZwei
Hilfe, Blinker,Ochsenaugen.
Mal ne Frage.
Ich habe hier ältere Blinker(Ochsenaugen, Firma ULO,Modell:EBL801)
Auf den Gläsern ist folgende Prägung:
Hella->~K22609 -> ein A in einem Kreis und dahinter2168.
Kann mir jemand sagen ob dieses A in dem Kreis gleichzusetzen ist mit der heutigen E-Kennung?
Darf man die Dinger einfach montieren oder wird eine Eintragung fällig.
Keine Angst, ich möchte sie nicht an meine SV/S montieren.
Würde mich über Info freuen.
Ich habe hier ältere Blinker(Ochsenaugen, Firma ULO,Modell:EBL801)
Auf den Gläsern ist folgende Prägung:
Hella->~K22609 -> ein A in einem Kreis und dahinter2168.
Kann mir jemand sagen ob dieses A in dem Kreis gleichzusetzen ist mit der heutigen E-Kennung?
Darf man die Dinger einfach montieren oder wird eine Eintragung fällig.
Keine Angst, ich möchte sie nicht an meine SV/S montieren.
Würde mich über Info freuen.
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el Kaputtnik
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SV-OLE
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SVolle
Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.
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ATZE
Is nich gaaaaanz richtich Wolle, Lenkerbreite mind. 760 mm, wenn ohne hinten............SVolle hat geschrieben:Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.
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SV-OLE
Nabend!!!
Nicht ganz richtig. In gewisser weise hast du recht, wenn bei den Bauartgenehmigten Teilen von einer Abnahme eines a.a.S abgesehen wird. Dies sieht die Bauartgenehmigung von sogenante "Ochsenaugen"anders, egal ob mit Blinker hinten oder ohne.
Siehe §19 Abs.(3) Satz 3. StVZo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Übrigens, Abstand Blinkleuchten an den Lenkerenden(Ochsenaugen)
zueinander 560mm. Und Fahrtrichtungsanzeiger NUR in Lenkerenden
only an Fahrzeugen EZ vor dem 01.01.1987.[/img]
Nicht ganz richtig. In gewisser weise hast du recht, wenn bei den Bauartgenehmigten Teilen von einer Abnahme eines a.a.S abgesehen wird. Dies sieht die Bauartgenehmigung von sogenante "Ochsenaugen"anders, egal ob mit Blinker hinten oder ohne.
Siehe §19 Abs.(3) Satz 3. StVZo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Übrigens, Abstand Blinkleuchten an den Lenkerenden(Ochsenaugen)
zueinander 560mm. Und Fahrtrichtungsanzeiger NUR in Lenkerenden
only an Fahrzeugen EZ vor dem 01.01.1987.[/img]
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SV-OLE
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht
Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz)
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
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ATZE
Erstens tut sich unter dem Link nix............SV-OLE hat geschrieben:SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht
Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz)![]()
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen......
@Wolle
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SV-OLE
Hast du Acrobat Reader installiert?ATZE hat geschrieben:Erstens tut sich unter dem Link nix............SV-OLE hat geschrieben:SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht
Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz)![]()
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf![]()
Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen......![]()
@Wolle
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Bei mir funzt es!!!