
Weiss einer ob das vom TÜV erlaubt ist ?
Würde ich besser finden als Verkleidungsblinker.

Hallo Christian,
sieht zwar gut aus, wird aber legal ziemlich teuer.
D.h. es ist prinzipiell machbar.
Da Du den original Scheinwerfer änderst, (gegenüber seiner Orginalbestimmung) erlischt die gültigkeit der Prüfnummer, weshalb der Scheinwerfer erneut geprüft werden muss.
Daraufhin kann ein Teilgutachten erstellt werden, welches ausschliesslich für diesen einen Scheinwerfer Gültigkeit hat.
Zuvor muss festgestellt werden, ob die Blinker einen ausreichenden Abstand zur Mittelachse des Fahrzeugs haben und eine Abstrahlung (Sichtbarkeit) zur Seite gewährleistet ist.
Ebenso muss geprüft werden, ob die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers durch diesen Umbau geändert und/oder beeinflusst wird.