Doppelscheinwerfer zulässig????


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
FvForell


Doppelscheinwerfer zulässig????

#1

Beitrag von FvForell » 08.09.2004 18:17

Habe bei ebay Doppelscheinwerfer für meine SV ersteigert.
Sieht geil aus, auch wenn das Demontieren des original Rundscheinwerfers etwas kompliziert war.

Nun meine Frage:

Die Doppelscheinwerfer haben auf dem Glas jeweils "E4" stehen.

Es brennen aber immer beide Scheinwerfer zusammen.
Entweder zusammen Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht.

Ist das zulässig / erlaubt???

Gruß Stefan

Dodger


#2

Beitrag von Dodger » 08.09.2004 20:27

Das "E4" ist ein EG-Zulassungszeichen, also erlaubt.

Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen. :)

Bombwurzel


#3

Beitrag von Bombwurzel » 08.09.2004 21:07

Dodger hat geschrieben:Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen. :)
ist nicht nötig, du hast vollkommen Recht 8)

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#4

Beitrag von [W2k]Shadow » 08.09.2004 21:09

dumme frage,

sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??
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#5

Beitrag von Gutso » 09.09.2004 21:54

[Edit]
Zuletzt geändert von Gutso am 03.02.2013 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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#6

Beitrag von SVblue » 09.09.2004 22:07

8O Auch bei einem E-Prüfzeichen???
Dann müsste man ja seine Zubehörblinker auch eintragen lassen.
Wozu dann dieses E-Prüfzeichen?

Könnte mir das bitte jemand erklären - für mich ist soeben die Welt des TÜVs zusammengebrochen! :oops:
So denn...
MfG Stefan
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#7

Beitrag von bswoolf » 09.09.2004 22:07

Gutso hat geschrieben:
[W2k]Shadow hat geschrieben:sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??
ja
nee

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#8

Beitrag von SVblue » 09.09.2004 22:10

danke
So denn...
MfG Stefan
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Thueringer Held


#9

Beitrag von Thueringer Held » 10.09.2004 7:37

Bin auch der Meinung, nicht eintragungspflichtig, da e-Prüfzeichen.

FvForell


Doppelscheinwerfer Buell

#10

Beitrag von FvForell » 24.10.2004 17:05

Nachdem ich meine Doppelscheinwerfer wieder gegen den Originalrundscheinwerfer getauscht habe fehlt mir doch die geile Optik.
Nun habe ich Bilder von der Buell XB9 City X gesehen.
Die hat nen supergeilen Doppelscheinwerfer dran.

Müßte mal rausbekommen, was der kostet und ob der an die SV passen würde (Einbaumaße) oder hat jemand von euch Info´s?

Gruß Stefan
(Der auf die Einkommensteuerrückersatattung für Bugspoiler und o.a. Scheinwerfer wartet)

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#11

Beitrag von jensel » 24.10.2004 17:08

Warum hast Du die Dinger denn wieder abgebaut?

rookie


#12

Beitrag von rookie » 24.10.2004 17:29

...das frag ich mich auch gerade :) empty ?!

el Kaputtnik


#13

Beitrag von el Kaputtnik » 24.10.2004 19:24

2x35W sind zulässig

2x55Watt nicht


...nur mal so am Rande

Lazareth


#14

Beitrag von Lazareth » 24.10.2004 20:11

wieviel w scheinwerfer haben denn die K3/k4 modelle??!!! ich dachte immer 55/60 W, kann das sein, weil die dinger ja doch schon recht hell sind....

sie haben 55/60W, also kann das nicht stimmen....
Zuletzt geändert von Lazareth am 25.10.2004 16:19, insgesamt 1-mal geändert.

MonsterQTreiber


#15

Beitrag von MonsterQTreiber » 25.10.2004 15:41

Hallo Allerseits,

warum sollen 2mal 55 W nicht zulässig sein :?:

unter der Adresse www.quakemaster.de/tl1000/gal/infoblatt-beleuchtung.pdf kannst Du eine TÜV-Broschüre Downloaden, da steht nicht von einer maximalen Wattzahl drin.

Ich habe an meiner Q einen Doppelscheinwerfer von Touratech montiert, 2 x 55W H4, beide Scheinwerfer Abblendlicht und Fernlicht und binn ohne Beanstandungen durch die HU gekommen.

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