led beleuchtung


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
derherrliche


led beleuchtung

#1

Beitrag von derherrliche » 18.11.2004 11:48

Hallo allerseits, bin zum ersten mal hier. sozusagen frisch angemeldet.
und ick hab da ooch gleich ma ne frage:
ick hab mir blaue leds vorn u hinten am maschinchen anmontiert, natürlich mit schalter im cockpit. wat sacht die polizei dazu, wenn die dinger an sind im öffentlichen strassenland???

schon ma n danke für die info im voraus...

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#2

Beitrag von heikchen007 » 18.11.2004 11:57

Ist verboten... 8)
Wörsty hat geschrieben:In der StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze....

StVZO §49a Absatz 1 hat folgendes geschrieben:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

Das Einzige was blau erlaubt ist sind Rundumleuchten, die blauen Lampen vorne z.B. an Polizeimotorrädern und Fernlichtlampen im Armaturenbrett.
Hier der Link
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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derherrliche


#3

Beitrag von derherrliche » 18.11.2004 12:51

aloa he, dat ging ja schnell!
na gut, also is et verboten, aber die frage is, wat passiert wenn die einen nun anhalten: strafe, punkte, abe erlischt???

weeßt de dat ooch?

derherrliche


#4

Beitrag von derherrliche » 18.11.2004 12:54

und wat is denn die 42?????????????????????

Pinky


#5

Beitrag von Pinky » 18.11.2004 13:05

die abe erlischt... somit isses fahren eines nicht zugelassenen fahrzeugs im stv - wies dann weitergeht kannste dir im bussgeldkatalog raussuchen... die farben der beleuchtung sind genau vorgeschrieben!!!

aber das is nur die theorie: die sagt nicht aus das dich überhaupt einer anhält oder das der grüne nicht nur mitm finger wackelt... aber auf der anderen seite auch nicht das die dir das mopped komplett zerlegen und kontrollieren oder der tüv dir die plakette verweigert weil eben keine abe nur weil ihn seine frau die nacht davor nicht rangelassen hat :? aber das problem haben ja viele

also: wenns gut aussieht viel spass damit!!! erlaubt isses nicht!!!

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#6

Beitrag von heikchen007 » 18.11.2004 13:14

derherrliche hat geschrieben:und wat is denn die 42?????????????????????
Na die Antwort eben... !!! :D :wink: 8)
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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silver650


Re: led beleuchtung

#7

Beitrag von silver650 » 18.11.2004 13:25

derherrliche hat geschrieben:Hallo allerseits, bin zum ersten mal hier. sozusagen frisch angemeldet.
und ick hab da ooch gleich ma ne frage:
ick hab mir blaue leds vorn u hinten am maschinchen anmontiert, natürlich mit schalter im cockpit. wat sacht die polizei dazu, wenn die dinger an sind im öffentlichen strassenland???

schon ma n danke für die info im voraus...
Wie meine Vorredner schon meinten, die Polizei findet das net so gut! :cry: :wink:

Aber ich habe das auch bei mir dran, du solltest die Schalter entweder gut verstecken, das du auch schnell rankommst, wenn der Fall eintreten sollte, oder du machst einen zweiten Schalter, mit dem Du den ersten "ausstellen" kannst.

Wennn ein Polizist mal probieren möchte, funzt es nicht. :wink:

derherrliche


#8

Beitrag von derherrliche » 18.11.2004 15:38

hm, danke erst ma für die antworten.

stellt sich angesichts dieser tatsachen doch immer wieder die frage, wie besitzer von zbsp goldwings dat immer wieder schaffen, mit ner lichterorgel durch die gegend zu fahren, vor der jeder weihnachtsbaum erblassen würde vor neid...

und wat die geheimnissvolle zahl bedeutet weiß ick immer noch nich...

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#9

Beitrag von heikchen007 » 18.11.2004 16:32

derherrliche hat geschrieben: und wat die geheimnissvolle zahl bedeutet weiß ick immer noch nich...
Mußt du lesen: "Per Anhalter durch die Galaxis" von Douglas Adams... Bild

Danach weißt du es. :wink:
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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#10

Beitrag von Wörsty » 18.11.2004 16:58

Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt ohne die erforderliche Betriebserlaubnis :arrow: 50 Euro 3 Punkte
Siehe auch § 19 StVZO

Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in folgendem Beschluß vom 21.8.1996 (2 Ss (OWi) 240/96 - (OWi) 91/96 II) entschieden:
Das Abweichen der Größe eines Fahrzeugreifens von der in der Betriebserlaubnis verzeichneten Größe führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht, sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein.
Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus. Räder und Bereifung sind für die Verkehrssicherheit zwar von besonderer Bedeutung, so daß Änderungen vielfach zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen werden. Es reicht jedoch nicht, daß die Verwendung einer von der Betriebserlaubnis abweichenden Reifengröße festgestellt wird, sondern darüberhinaus bedarf es der Feststellung, daß hierdurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
Jetzt ist die Frage, inwieweit die LEDs wirklich gefährden... :?:

tom2411


#11

Beitrag von tom2411 » 18.11.2004 17:44

wegen der antwort wie war das?? 6 mal 9 ist 42

na da üb ich doch eher weiter fliegen.....*ggg
(die bücher sind genial...)

zu den leds

hab auch welche drin hab aber den schalter unter der sitzbank und soviel wie ich ma mitbekomm habe sind die dinger erlaubt einzubauen unter der bedingung dass ma die während der fahrt nicht anmachen kann.....
sprich während der fahrt aus ist und nur zu "showzwecken" vor der eisdiele anmacht.....
mal gucken was die jungs vom tüf nächstes jahr meinen...

Pinky


#12

Beitrag von Pinky » 19.11.2004 0:01

tom2411 hat geschrieben:wegen der antwort wie war das?? 6 mal 9 ist 42

na da üb ich doch eher weiter fliegen.....*ggg
(die bücher sind genial...)

zu den leds

hab auch welche drin hab aber den schalter unter der sitzbank und soviel wie ich ma mitbekomm habe sind die dinger erlaubt einzubauen unter der bedingung dass ma die während der fahrt nicht anmachen kann.....
sprich während der fahrt aus ist und nur zu "showzwecken" vor der eisdiele anmacht.....
mal gucken was die jungs vom tüf nächstes jahr meinen...
ich hab den tüv genau sowas gefragt "was wenn nur im stand und nicht beim fahren?" und der meinte: "nee, iss nicht!"
wen interessiert wo dein schalter ist?? anhalten, einschalten weiterfahren - is das dann nicht im betrieb???

mit "partyleuchten" nicht zugelassen! irgendwo hier im forum hab ich die emails auch gepostet...

x


#13

Beitrag von x » 19.11.2004 2:31

tom2411 hat geschrieben:..........

zu den leds

hab auch welche drin hab aber den schalter unter der sitzbank und soviel wie ich ma mitbekomm habe sind die dinger erlaubt einzubauen unter der bedingung dass ma die während der fahrt nicht anmachen kann.....
sprich während der fahrt aus ist und nur zu "showzwecken" vor der eisdiele anmacht.....
mal gucken was die jungs vom tüf nächstes jahr meinen...

wie schon im gesetzes text erwähnt :
dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.

also nix mit leds die dran sind und nicht im verkehr an sind.
kaputti rät also leds so verstecken das die die normalerweise nicht finden und wie silver650 gepostet hat auch nicht "so leichrt" anmachen können :!: :twisted:

übrigens hat kaputtis fahlehrer ihm ( und den anderen schülern) mal bilder gezeigt wo man wirklich auf grund der lichter faben und anordnung auf bestimte fahrzeuge getippt hat die aber durch falsche montage an anderen fahrzeugen wahren ( z.b. 2hoch angebrachte dichte lampen sugeriren ein langsames landwirtschafts fahrzeug wie traktor , war aber ein pickup der nur 2 zuatzscheinwerfer aufem dach an hatte. und wen ein tracktor nachts einem entgegen kommt glaubt man ja noch eher überholen zu können als ein PKW oder etwas enlich schnelles :roll: )

derherrliche


#14

Beitrag von derherrliche » 19.11.2004 7:40

@kaputti
:?:
Dat klingt ja einleuchtend, die frage is nur, wie dat von den angesprochenen zbsp goldwing o.ä. -fahrern gehändelt wird. die sehen doch auch teilweise wie n lkw aus. und ick noch in keener zeitschrift oder woanders gelesen, das sich ma jemand über die polimanzei beschwert hat, weil die einen angehalten haben...

wer weiß n wat dazu? :?:

Pinky


#15

Beitrag von Pinky » 19.11.2004 12:52

derherrliche hat geschrieben:@kaputti
:?:
Dat klingt ja einleuchtend, die frage is nur, wie dat von den angesprochenen zbsp goldwing o.ä. -fahrern gehändelt wird. die sehen doch auch teilweise wie n lkw aus. und ick noch in keener zeitschrift oder woanders gelesen, das sich ma jemand über die polimanzei beschwert hat, weil die einen angehalten haben...

wer weiß n wat dazu? :?:
ich glaube das war mal ne grauzone... inzwischen ist es aber glaube ich nicht mehr zugelassen (im zusammenhang mit der verschärfung der beleuchtungsvorschriften wo auch die blauen waschdüsenscheissdinger definitiv verboten wurden)

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