Möchtest du irgendwann durch den TÜV und der Prüfer bemerkt dieses, gibt es keinen TÜV. (Da spreche ich aus eigener Erfahrung). Und dein Verkäufer ist auch mutig, die Maschine so zu verkaufen. Es sei denn, das der "MAngel" im Kaufvertrag steht. Wie oben schon erläutert, fährst du ohne jeglichen Versicherungsschutz. Legst du dich dann lang und du schädigst jemanden.... da brauch ich wohl nicht weiter schreiben
Der Versicherungsfritze bekommt von sowas doch nichts mit.. Zumindest bei der Anmeldung nicht. Aber die paar gesparten Euros stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis mit dem, was passieren
kann.
Ich würde es umtragen lassen!
"Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht."
Johann Wolfgang von Goethe, 28.08.1749 - 22.03.1832