Mac_GyverFX hat geschrieben:Brauch man für eine HA jetzt eigentlich eine TÜV Abnahme in Nrw oder nicht.

Der eine sagt ja, der andere nein, der dritte nur mit Materialgutachten usw....
Wäre spitze wenn mir mal jemand den tatsächlichen Stand der Dinge preisgeben könnte.
Wenn ich nämlich noch Änderungsabnahmen bei der von Zietech bezahlen muss, dann bin ich mit der teureren ohne Eintragungspflicht in Carbonoptik besser dran.
Gruss, macgyverfx
Google ist Dein Freund. Bei der Suche "tüv hinterradabdeckung" habe
ich 288 Einträge. Ich habe mir jetzt nur drei angesehen:
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Hinterradabdeckung: bis mindestens 15cm über die Horizontale durch die Hinterradachse. Die
Maße gelten bei abgebocktem und unbelastetem Fahrzeug.
Laut EG-Betriebserlaubnis ist lediglich eine ausreichende Abdeckung vonnöten
(Auslegungssache). Auch nachträglich gekürzte Hinterradabdeckungen bei Motorrädern ohne
EG-Betriebserlaubniss sind in der Regel kein Problem: Es kann lediglich (je nach Laune des
Prüfers) passieren, dass im TÜV-Prüfbericht als leichter Mängel “unzureichende
Hinterradabdeckung” drinsteht. Da sich die Prüfer intern immer noch an den alten Richtlinien
orientieren. Aber das Fahrzeug ist StVZO zugelassen und darf nicht aufgrund dessen von
übereifrigen Polizisten stillgelegt werden.
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TÜV-Gutachten
Nicht notwendig. Hinterradabdeckungen sind nur ein zusätzlicher Spritzschutz, und daher TÜV frei.
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TÜV
Eine TÜV-Eintragung ist nicht erforderlich, es müssen aber alle anderen KFZ -Richtlinien eingehalten werden, die Beleuchtung und Spritzschutz betreffen. Die Richtlinie Spritzschutz gibt es aber nach EG-Recht nicht mehr, also Motorräder mit EG-Zulassung (ab ca. 1999) benötigen keinen Spritzschutz mehr. Deshalb wird diese Richtlinie in der Regel vom TÜV und von der Polizei auch bei älterem Motorrädern nicht mehr angewendet.
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Ich habe eine Carbon-Hinterradabdeckung mit Kettenschutz. Da soll
mir der TÜV-Prüfer mal sagen das dieser Original-Plastikschutz
besser sei.