sodala, hier das gewünschte foto:kaputti hat geschrieben:oh-ja, obi mach mal von der "obi-lösung" ein foto / oder 2.
der kaputti hat zwar kein prob. dieser art, aber interesse

das rote isolierbandzeugs ist nur temporär, schäm ich eh dafür
nun zur diskussion:
keine ahnung, wie das mit dem tüv in deutschland so funktioniert, soweit ich das bisher im forum mitbekommen habe, ist das meist auslegungssache des zuständigen. ich finde es nicht sinnvoll, einen rahmen (und damit das ganze motorrad) wegzuwerfen, nur weil der lenkanschlag beschädigt ist. mir ist klar, dass das fehlen rechtlich ein problem darstellt - aber mit der selben lockerheit, mit der ich manchmal sperrlinien oder geschwindigkeitsbeschränkungen ignoriere, verzichte ich in diesem fall auf die 100% legalität der lösung, mir ist nur wichtig, dass sie funktioniert. (ich hoffe, das mit den sperrlinien liest jetzt keiner von den grünen
*) funktion: die aufgabe des lenkanschlagbegrenzers ist in meinen augen nur der schutz des tanks vor dellen durch die anschlagenden armaturen BEIM RANGIEREN (beim abschleppen nach meinem crash hab ich mir eine kleine beule mit dem lenker reingemacht, aber fällt kaum auf)
die sache mit dem lenkerpendeln seh ich so: wer angst vorm lenkerschlagen hat, soll sich einen lenkungsdämpfer montieren, ist meines wissens der einzige effektive schutz vor lenkerpendeln. sollte der lenker meiner sv mal so wüst ausschlagen (mir zum glück noch nie passiert - 24tkm), dann ist mir der lenkanschlag oder beulen im tank völlig egal, dann will ich nur keinen abflug erleben.
*) schweissen vs bohren
irgendwie klar, dass keine variante richtig ideal ist. mir wurde von mehreren seiten stark vom schweissen abgeraten, weil dadurch die festigkeit des rahmens in dem betroffenen bereich deutlich reduziert werden KANN. meine bescheidenen metallkenntnisse (bauingenieur) lassen mir diesen einwand durchaus plausibel erscheinen.
sollte ich nochmal einen derartigen crash mit der sv haben, bau ich sie sicher nicht mehr auf. ich steck nicht nochmal 3000 euro rein. dann ist sie halt schrott - ob mit oder ohne lenkanschlag.RAINOSATOR hat geschrieben:Im übrigen halte ich die "lochreinbohr-und-schraube-reindreh-methode" für "gefährlicher" als das anschweissen;
Da bei einem erneuten sturz ein noch grösseres stück bricht.........
*) wiederverkauf
ich will niemanden bescheissen, deshalb würde ich im falle eines verkaufs mein motorrad eindeutig als unfallmaschine deklarieren. ich kann allerdings ein protokoll der rahmen-vermessung und die rechnung der reperatur (durchgeführt von einer suzuki werkstatt) vorlegen. also wertmindernd, aber durchaus verkäuflich.
Deshalb eindeutig: "JA!"Erkanbeyabi hat geschrieben:Und was ist wenn ich die Maschine irgendwann mal verkaufen will!
Reicht es nicht wenn ich den Käufer sage was krumm bzw. ausgetauscht wurde wie gabel, vorderfelge, verkleidung usw. oder muß ich auch sagen das
der Lenkanschlag futsch ist??
abgesehen davon: sowas wie den lenkanschlag schaut sich jeder halbwegs informierte käufer an, weil der im gegensatz zu den anderen teilen deutlich auf einen unfall hinweist. => wenn ich dein moped kaufen wollte, ich hätte dich schnell durchschaut