Legal oder Illegal ?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Dieter
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#16

Beitrag von Dieter » 04.05.2005 7:41

Außerdem müssen Blinker von vorne (hinten) und von der Seite zusehen sein.
Weiß bis heute nicht wie VW das beim Golf II gemacht hat mit den Blinkern in der vorderen Stoßstange???
Glaube beim Auto gelten da andere Gesetze, wenn man den Golf IV anschaut da sind die Blinker auch sehr, sehr nahe am Scheinwerfer, hab schon öfter fast übersehen das die am Blinken waren....
Hatte mir auch schon mal überlegt ob man nicht die Standlichtfassungen zum Blinker umfunktioniert und an der Seite flache Seitenblinker vom Auto montieren kann. Scheitert aber alles an fehlenden Prüfzeichen (sind halt nicht als Blinker geprüft die Standlichter).

Aber warum zerbrech ich mir Euren Kopf??? Hab doch ne "N".... :D

Gruß Dieter

Sleepa26


#17

Beitrag von Sleepa26 » 04.05.2005 8:45

bei autos ist das in sofern was anderes weil jedes auto vor der seitentür noch seitenblinker hat ... deswegen ist das auch kein problem, weil autos 6 blinker haben anstatt nur 4 wie bei bikes ... das is der unterschied ... scheiß bullerei und paragraphen ... ist mir scheiß egal, ich hab mir die weißen heckleuchten mit intergrierten blinkern jetzt bestellt und ich mach mir die auch drauf ... kriegt man da punkte wenn man erwischt wird ?

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Dieter
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#18

Beitrag von Dieter » 04.05.2005 9:49

Nicht alle Autos haben die Seitenblinker, der Golf meiner Schwester damals nicht (II er) deshalb kam ich da ja drauf...
Wer hindert Dich denn daran am Mopped auch Seitenblinker zu machen damit man die auch von der Seite sieht?? Kannst Dir dann auch nen Goldwing Schriftzug auf den Seitendeckel kleben... :D :D :D

Sledge


#19

Beitrag von Sledge » 04.05.2005 9:55

wir fassen zusammen...

hinten werden die Mindestabstände von 24cm df. nicht eingehalten und die Dinger ham auch keine E-Nummer

vorne umbauen VERBOTEN weil zwar der Mindestabstand vorraussichtlich eingehalten werden wird, die Standlichtfassungen aber keine Prüfung /ENummer als Fahrtrichtungsanzeiger haben....

Folgen, vermutlich führen eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis, macht dann so ca. 3 Punkte und 50 euro

wenn Probezeit, ab zur Nachschulung

wenn Unfall und der Unfallgegner z.B. sagt er hätte deine Blinker nich gesehen oder der Gutachter feststellt da is was nicht in Ordnung, bist du schuld und die Versicherung nimmt dich in Regress

also lass den Scheiss und wenn du was bauen willst mach was sinnvolles

jensel
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#20

Beitrag von jensel » 04.05.2005 10:44

Bitte mal abseits der Gesetze beachten dass es tierisch gefährlich ist wenn der Hintermann den Blinker übersieht, weil er nicht dort blinkt wo er erwartet wird.

Nur so als Gedankenanstoß.

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Dieter
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#21

Beitrag von Dieter » 04.05.2005 10:45

So seh ich das auch!!!
Wie läuft das denn mit dem Mindestabstand hinten bei der neuen Honda CBF oder den VFR Modellen, habs noch nicht gemessen aber 24cm sind das nicht zwischen den Blinkern...????

Siehe da:
BildBild

Silver-SV


#22

Beitrag von Silver-SV » 04.05.2005 11:34

Jaja, das kenne ich! War bei meiner 125er varadero genauso wie bei der CBF600.... Gab nie probleme, wieso das geht :) empty


Gruß Benny

Bluebird


#23

Beitrag von Bluebird » 04.05.2005 20:45

ich hab da auch was: http://www.schraeg-lage.de/tipps/tuev_e ... rlaubt.htm


warum es bei den anderen geht, hmm... wahrscheinlich bauartbedingt... gesetz umgangen

x


#24

Beitrag von x » 05.05.2005 13:37

also mit der richtigen sondergenehmigung ( bauartbedingter bauweise...oder so) geht alles , des halb kann man ja auch rote blinker in den rückleuchten von us-cars fahren, wenn man nachweisen kann das es keine rückleuchten für das fahrzeug gibt die der eu-norm entsprechend extra-orange-blinker haben. ( hatte kaputti's onkel auch gehabt beiseinem us-ford !)

und das mit dem abstand ( 10 cm) kan man umgehen wenn man zusätzliche blinker hat ( z.b. seiten blinker) die die 10cm erfüllen ( was seiten-blinker wohl, nach kaputtis meinung eindeutig tun / ist halt eine gesetzeslücke) und die blinker müssen von vorne ( beim golf IV zwischen den scheinwerfern) und der seite zu erkennen sein ( winkel xx / was durch die leichte knickung der golf I / II stoßstange erfüllt war und bei dennen danach nicht mehr und deshalb auch seiten blinker haben ) so kaputti hat vertig mit seinem long, long aufsatz :wink:

spacey


#25

Beitrag von spacey » 07.05.2005 2:27

NoRdLeAd hat geschrieben:bei autos ist das in sofern was anderes weil jedes auto vor der seitentür noch seitenblinker hat ... deswegen ist das auch kein problem, weil autos 6 blinker haben anstatt nur 4 wie bei bikes ... das is der unterschied ... scheiß bullerei und paragraphen ... ist mir scheiß egal, ich hab mir die weißen heckleuchten mit intergrierten blinkern jetzt bestellt und ich mach mir die auch drauf ... kriegt man da punkte wenn man erwischt wird ?
ich hab auch die weiße rückleuchte drin. werde mich aber hüten die Blinker anzuschließen. erstens sieht man die kaum und zweitens ist das ein grund für die grünen sich das rücklicht mal genauer anzuschauen. und das ding hat nunmal keinen tüv--> und somit verliert der stuhl seine Betriebserlaubnis. Punkte bekommst du dafür auf jeden fall. ok, ich bin ohne eingetragene höherlegung und ohne killer im leo unterwegs. deswegen stör ich mich ned so am rücklicht :roll:

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