Leovince Evo II ABE zu laut???
Weiß jemand von Euch, wie das mit der Lautsärke bei den großen Maschinen ist, wie Ninja, Z1000, GSX-R oder Fireblade? Da sehe ich ab und zu welche mit Acrapovic- oder auch BOS-Anlage und die sind so derbe Laut, die müssten doch eigendlich auch ständig in Gefahr sein, oder haben die 120DB eingetragen?
Re: 110 db
hm? Also wenn der Pott zu laut ist, gibt das 3 Punkte und 91,60 Bußgeld?blacksixfifty hat geschrieben:Schön und gut. Tüv hab ich jetzt. Aber nachdem ich den Thread von SV Treiber gelesen hab mach ich mir jetzt schon Gedanken.
Ich mein 3! Punkte in Flensburg, 91,60? Bußgeld is schon ganz schön happig!
blacksixfifty
(+ 20 gebühr ne

Dachte das gäb weng weniger?!
Genau so teuer war es bei mir
Es können aber noch Aufbewahrungsgebühren für den sichergestellten Pott auf Dich zu kommen, je nach Bundesland...
So ich habe es vollbracht
Habe den Leo heute geöffnet: jetzt haltet Euch fest, was mir entgegen kam... Wolle verbrannt, sehr wenig davon, wild verteilt, Steine; Wolle die versteinert war
und allerlei Kleinzeug etc. pp..
Habe den Leo kpl geleert und neu befüllt nachdem ich den nötigen Inhalt berechnet habe. Wieder ordentlich verschlossen, mit Montagepaste und vernietet und dann angebaut!
Result: Super Sound wie gehabt, dumpf, kernig, bollernd aber eine gute Portion leiser und erträglicher.
Bin zufrieden, Probefahrt folgt jetzt...

Es können aber noch Aufbewahrungsgebühren für den sichergestellten Pott auf Dich zu kommen, je nach Bundesland...
So ich habe es vollbracht


Habe den Leo heute geöffnet: jetzt haltet Euch fest, was mir entgegen kam... Wolle verbrannt, sehr wenig davon, wild verteilt, Steine; Wolle die versteinert war

Habe den Leo kpl geleert und neu befüllt nachdem ich den nötigen Inhalt berechnet habe. Wieder ordentlich verschlossen, mit Montagepaste und vernietet und dann angebaut!
Result: Super Sound wie gehabt, dumpf, kernig, bollernd aber eine gute Portion leiser und erträglicher.
Bin zufrieden, Probefahrt folgt jetzt...
Wie kann das eigentlich sein?
Der Topf hat ein e-Prüfzeichen, wenn nachweislich nichts manipuliert wurde dann darf es weder Punkte noch Bussgeld geben. Hatte den gleichen Fall schon beim Auto. Da bekommst du eine Mängelkarte, dann musst du dafür sorgen das er leiser wird und fährst dann zum TÜV deines Vertrauens. Hat, wenn ich mich noch richtig erinnere, 25€ Bussgeld gekostet + TÜV Kosten und gut war.
Wie soll das denn begründet werden mit Punkten und so weiter. Bei verschliessenen Reifen kann man das ja noch verstehen aber nicht weil ein Auspuff mal lauter wird.
Der Leo SBK an der SV ist übrigens sehr dezent, neben der XF mit Leo X3 mit e-Prüfzeichen hört man nicht mal ob die SV läuft. Da kommst gerade mal so ran wenn du den eater bei der SV rausbaust.
PS: Die hier oft genannte Lochscheibe war bei meinem Pott nicht dabei. Kann es sein das die für den deutschen Markt nicht mehr mitgeliefert wird?
EDIT: Ok, ok wenn man lange genug alle Kartonagen auseinander gefaltet hat die Augenscheinlich nur zur Polsterung dienen findet man die Scheibe doch noch
Der Topf hat ein e-Prüfzeichen, wenn nachweislich nichts manipuliert wurde dann darf es weder Punkte noch Bussgeld geben. Hatte den gleichen Fall schon beim Auto. Da bekommst du eine Mängelkarte, dann musst du dafür sorgen das er leiser wird und fährst dann zum TÜV deines Vertrauens. Hat, wenn ich mich noch richtig erinnere, 25€ Bussgeld gekostet + TÜV Kosten und gut war.
Wie soll das denn begründet werden mit Punkten und so weiter. Bei verschliessenen Reifen kann man das ja noch verstehen aber nicht weil ein Auspuff mal lauter wird.
Der Leo SBK an der SV ist übrigens sehr dezent, neben der XF mit Leo X3 mit e-Prüfzeichen hört man nicht mal ob die SV läuft. Da kommst gerade mal so ran wenn du den eater bei der SV rausbaust.
PS: Die hier oft genannte Lochscheibe war bei meinem Pott nicht dabei. Kann es sein das die für den deutschen Markt nicht mehr mitgeliefert wird?
EDIT: Ok, ok wenn man lange genug alle Kartonagen auseinander gefaltet hat die Augenscheinlich nur zur Polsterung dienen findet man die Scheibe doch noch

Ganz einfach begründet wird das Strafmass damit: Durch den hohen Lärmpegel, die Maschine muß über 5 db lauter sein als im Fzg schein eingetragen, erlischt die BE. Und dadurch resultieren die drei Punkte und der Rest. Auspuff wird eingezogen, oder Maschine stillgelegt, wenn eine Demontage des Auspuffes nicht möglich ist vor Ort. Natürlich liegt das sehr oft am Ermessen eines jeden Beamten. Den ich angetroffen habe, hat es wohl in seinem Leben verpennt, verpaßt selbst in den Genuß des Motorradfahren zu kommen und gönnt es somit auch niemand anderem. Habe mit Engelszungen auf ihn eingeredet, aber nichts zu machen. Na ja das Thema ist jetzt erst mal durch. Durch meine OP heute an dem Leo ist er glaub ich raus hören zu können annähernd im Toleranzbereich, und wenn er wieder lauter wird, stopf ich ihn einfach nach...
Laß mir doch nicht meine Lebensqualität von unserem Bürokratenchaos nehmen...
Laß mir doch nicht meine Lebensqualität von unserem Bürokratenchaos nehmen...
Genau das kann aber nicht sein weil dafür sieht der Bussgeldkatalog keine Punkte vor. Habe nochmal geschaut, ich habe 20€ dafür gezahlt und anhand der Bestandskennzahl nochmal genau nachgelesen, und das wären dann die Vergehen bei defekter Schalldämpferanlage laut Bussgeldkatalog.SV Treiber hat geschrieben:Ganz einfach begründet wird das Strafmass damit: Durch den hohen Lärmpegel, die Maschine muß über 5 db lauter sein als im Fzg schein eingetragen, erlischt die BE. Und dadurch resultieren die drei Punkte und der Rest. Auspuff wird eingezogen, oder Maschine stillgelegt, wenn eine Demontage des Auspuffes nicht möglich ist vor Ort. Natürlich liegt das sehr oft am Ermessen eines jeden Beamten. Den ich angetroffen habe, hat es wohl in seinem Leben verpennt, verpaßt selbst in den Genuß des Motorradfahren zu kommen und gönnt es somit auch niemand anderem. Habe mit Engelszungen auf ihn eingeredet, aber nichts zu machen. Na ja das Thema ist jetzt erst mal durch. Durch meine OP heute an dem Leo ist er glaub ich raus hören zu können annähernd im Toleranzbereich, und wenn er wieder lauter wird, stopf ich ihn einfach nach...
Laß mir doch nicht meine Lebensqualität von unserem Bürokratenchaos nehmen...
Kennzahl 349100
Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war.
Verletzte Vorschrift
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 219 BKat
Bußgeld 20 Euro
So wie du es aber beschreibst wäre es eher folgender TatbestandKennzahl 349101
Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war
und belästigten dadurch andere.
Verletzte Vorschrift
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat;
§ 19 OWiG
Bußgeld 30 Euro
Das erlöschen der Betriebserlaubnis setzt aber normal voraus das du beispielsweise ohne db-eater fährst, eine Anlage ohne e-Prüfzeichen fährst oder du an der Anlage manipuliert hast bwz. daran manipuliert wurde von wem auch immer. Ansonsten wäre es mal was ganz was neues das wegen eines defeketen Schalldämpfers die Betriebserlaubnis erlischt. Auch ein befreundeter Polizist hat mir bestätigt das er sowas noch nie gehört hat und das mit dem beschlagnahmen normal nur bei Racinganlagen oder erkenntlicher Manipulation gemacht wird.Kennzahl 318618
Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen *)
der Betriebserlaubnis in Betrieb.
Verletzte Vorschrift
§ 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
Bußgeld 50 Euro Fahrverbot Punkte 3
In deinem Fall liegt bzw. lag ein von aussen nicht sichtbarer aber hörbarer defekt am Schalldämpfer vor und das kostet je nach Fall 20-30€. Wenn dir vorgeworfen wird das du daran manipuliert hast und darum die BE erloschen ist, dann müssen die das beweisen und nicht du.
Klar kann man jetzt sagen 50€ sind nicht soviel und kann man leben mit. Aber ich glaube wenn ich da nicht gerade einen richtig guten Tag hätte wäre ich sofort bei meinem Anwalt, weil der kostet mich gar nix und der Versuch wärs mir wert.
Mich würde gerade noch ernsthaft interessieren wo genau steht das die BE erlischt wenn der Lärmpegel zu laut ist.
Findest du z.B. alles hier http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.phpC-rS hat geschrieben:wo finde ich denn infos zu diesen "verletzten vorschriften"? gibts da was online?
dann könnte ich mit nämlich was zusammenstellen, ausdrucken, einpacken und denen unter die nase halten falls die zu viel bußgeld haben wollen...
Beim Anwalt war ich auch und im Verkehrsportal hab ich auch gelesen.
Auf der OWI Anzeige steht:Erlöschen der BE durch ausgebranntem Endsch. und dadurch resultierende negative Geräuschentwicklung, gemessen nach EU Richtlinie. Mein RA meinte,(den ich jetzt zu allem Überfluß auch noch selbst tragen soll, da meine RV nicht zahlen will wegen der 150€ SB unter der die Rechnung liegt), dass ich nichts machen kann wenn ich tatsächlich so laut unterwegs war
Ich glaube richtig heraus gefunden zu haben in dem § Dschungel das es dann egal ist ob mit oder ohne e-Nr. unterwegs zu sein...
Auf der OWI Anzeige steht:Erlöschen der BE durch ausgebranntem Endsch. und dadurch resultierende negative Geräuschentwicklung, gemessen nach EU Richtlinie. Mein RA meinte,(den ich jetzt zu allem Überfluß auch noch selbst tragen soll, da meine RV nicht zahlen will wegen der 150€ SB unter der die Rechnung liegt), dass ich nichts machen kann wenn ich tatsächlich so laut unterwegs war


Ich glaube richtig heraus gefunden zu haben in dem § Dschungel das es dann egal ist ob mit oder ohne e-Nr. unterwegs zu sein...
Das heisst auf gut Deutsch das man dir manipulation (ausbrennen) am ESD vorwirft.SV Treiber hat geschrieben: Auf der OWI Anzeige steht:Erlöschen der BE durch ausgebranntem Endsch. und dadurch resultierende negative Geräuschentwicklung, gemessen nach EU Richtlinie.
Da dein Pott ja nicht so alt war hätte das auf Garantie bzw. Kulanz bei Leo laufen müssen weil das definitiv nicht sein darf.
EDIT: Was ich ganz vergessen habe. Das was man dir da vorwirft hätte dir dann ja sogar mit einem alten Original Pott passieren können, die können bei leuten die ewig Autobahn heizen auch gut laut werden. Das kanns ja wirklich nicht mehr sein oder?
Da lob ich mir den Rechtsschutz ohne SB. Kostet zwar deutlich mehr aber wenn man einmal die Erfahrung gemacht wie du jetzt (Willkommen im ClubSV Treiber hat geschrieben: Mein RA meinte,(den ich jetzt zu allem Überfluß auch noch selbst tragen soll, da meine RV nicht zahlen will wegen der 150€ SB unter der die Rechnung liegt), dass ich nichts machen kann wenn ich tatsächlich so laut unterwegs war

Ich kenne deinen RA ja jetzt nicht, aber bist du zu dem weil du immer zu dem gehst oder ist der Spezialist in Sachen Verkehrsrecht?
SV Treiber hat geschrieben: Ich glaube richtig heraus gefunden zu haben in dem § Dschungel das es dann egal ist ob mit oder ohne e-Nr. unterwegs zu sein...
Grundsätzlich würde ich sagen nicht ganz richtig. Wenn du ohne e-Nr. unterwegs bist erlischt die BE auf alle Fälle egal ob zu laut oder nicht. Mit, hast du zumindest noch eine Chance.
Aber ich verstehe bis jetzt aber weder die Anklage noch die Aussage deines Anwalts. Jeder ist unschuldigt solange bis das Gegenteil bewiesen wurde. Im Klartext heisst dass das die Polizei, genau gesagt ein von Ihnen beauftragter Gutachter (TÜV Ing. etc.) das gute Stück anschaun und feststellen muss das du daran manipuliert hast und dann genügt auch keine Vermutung sondern dann muss er ausschliessen können das es sich um Verschleiss handelt der durchs fahren entstanden sein könnte.
Ich habe etliche Freunde und Bekannte die verschiedene Ämter im Staatsdienst ausführen mit denen ich mich mal kurz darüber unterhalten habe, und die haben auch gemeint das es so normal nicht sein.
Ich will dir jetzt keinesfalls unterstellen das du hier lügst, ich möchte mehr behaupten das du Opfer einer unglücklichen Verkettung bist die auf unfähige und unwissende Beamte zurück zu führen ist.
Aber dieses Land mit seiner Bürokratie ist ja immer wieder für Überraschungen gut. Da könnte man ja echt ...

Richtig. Wodurch der ausgebrannt sein sollte benennen sie natürlich nicht. Das es so nicht ganz korrekt gelaufen ist, weiß ich. Wenn ich dem Bußgeldbescheid widersprochen hätte, wäre diese Untersuchung dann auch noch vom TÜV o.ä. gemacht worden. Ich habe das Bußgeld aber bezahlt damit ich dann endlich nach über zwei Monaten meinen ESD wieder bekommen habe. Mein RA soll auf Verkehrsrecht spez sein, leider ist der mit dem ich schon öfter zu tun hatte nicht mehr in dieser Kanzlei, daher mußte ich auf einen anderen zurück greifen der nicht grad eine Leuchte war, oder keine Lust hatte sich damit auseinander zu setzen. Den Bußgeldbescheid würde ich gerne hier mal posten, leider fehlt mir das techn. Equipment, Scanner usw. Es war aber erst am Sonntag ein Bericht auf ZDF indem genau das Thema behandelt wurde. Motorradraserei, Auspuffanlagen etc. Der Beamte hat sogar reihenweise ein Fahrverbot für zu laute Maschinen ausgesprochen, die Fahrer durften mit dem Taxi nach Hause...Wie poste ich denn einen Link hier herein? Hab da inter. Lesestoff.
Sollte ein orig. Pott durch Verschleiß oder so auch über diese db Toleranz kommen, ist man definitiv genau so dran. Es geht da um die Lautstärke. Ich habe mich natürlich auch mit leo vince in Verbindung gesetzt. Diese machten mich auf evtl. falsche Messverfahren der Beamten aufmerksam und auf einen nicht korrekten db Killer der '04 auf dem Markt war, den ich verbaut hatte. Ich habe daraufhin aus Kulanz von meinem Händler den neuen db Killer bekommen, der die Sache etwas leiser machte. Jetze mit der neuen Wolle ist es i.O. Der Pott könnte je auch durch eine fehlerhafte Einstellung meiner Maschine ausgebrannt sein, also hat sich leo vince davon nichts angenommen. Rechtschutzversicherung habe ich gerade gekündigt und schaue mich nach einer anderen um ohne SB. Man lernt doch nie aus.