Integralhelm erlaubt oder nicht?
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t1me
Integralhelm erlaubt oder nicht?
kurze knappe frage,
miten integralhelm offen fahren ist das erlaubt oder nicht?
gruß
t1me
miten integralhelm offen fahren ist das erlaubt oder nicht?
gruß
t1me
- Duffy
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SVrider:
ich meine hier gelesen zu haben dass es verboten sein soll
kann mir aber nicht erklären warum un was das soll, ich mein wofür sin die dinger da wenn man se net öffnen darf
war ma ab, hier können dir bestimmt noch en paar andere was genaueres sagen
kann mir aber nicht erklären warum un was das soll, ich mein wofür sin die dinger da wenn man se net öffnen darf
war ma ab, hier können dir bestimmt noch en paar andere was genaueres sagen
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.
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Fefeh
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t1me
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Fazerfahrer
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Q996
Wüsste auch nicht das es verboten ist.
ALs langjähriger Klapphelmfahrer rate ich aber zur Vorsicht. Die Hebelwirkung des offenen Kinnteils ist enorm. Dumm gefallen dürfte es einem problemlos das Genick brechen!
Empfehlenswert ist der Jethelm-Umbaukit, den es für BMW-Klapphelme gibt. Ist im Urlaub eine feine Sache: Intergal auf der BAB und Cruisen am Ziel.
bye, Marcus
ALs langjähriger Klapphelmfahrer rate ich aber zur Vorsicht. Die Hebelwirkung des offenen Kinnteils ist enorm. Dumm gefallen dürfte es einem problemlos das Genick brechen!
Empfehlenswert ist der Jethelm-Umbaukit, den es für BMW-Klapphelme gibt. Ist im Urlaub eine feine Sache: Intergal auf der BAB und Cruisen am Ziel.
bye, Marcus
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blue-faze
Kennt jemand die Holger-Aue-Comics "Klappe die Erste / Klappe die Zweite"?
Ganz davon abgesehen, dass es m.M. leicht
und
und
aussieht, wenn man so rumfährt, hab ich das hier rausgekramt
StVO: §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) [...]
(2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.
Der Paragraph ist u.a. Grundlage für ein Urteil des VG Augsburg, wonach Helme bei der Benutzung im Straßenverkehr eine ausreichende Schutzwirkung haben müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass:
1. das hochgeklappte Kinnteil in dieser Position fest arretiert ist (kann beim heftigen Bremsen runterklappen und Sicht behindern); daher ständige Gefahr für Träger
2. ein hochgeklappter Helm in diesem Zustand sturzgeprüft wurde (außer BMW-Helme)
3. die Schutzwirkung noch ausreichend vorhanden ist, da ein wesentliches, stabilisierendes Element (Kinnteil) des Helms nicht "funktioniert" (da hochgeklappt)
Der Sicherheit zuliebe würde ich also die Klappe beim Fahren eher schließen. Verboten ist das "offene Fahren" zwar noch nicht (kenne zumindest keine entsprechende Regelung), aber ob im Falle eines Unfalles irgendeine Versicherung zahlt...
Ganz davon abgesehen, dass es m.M. leicht
StVO: §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) [...]
(2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.
Der Paragraph ist u.a. Grundlage für ein Urteil des VG Augsburg, wonach Helme bei der Benutzung im Straßenverkehr eine ausreichende Schutzwirkung haben müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass:
1. das hochgeklappte Kinnteil in dieser Position fest arretiert ist (kann beim heftigen Bremsen runterklappen und Sicht behindern); daher ständige Gefahr für Träger
2. ein hochgeklappter Helm in diesem Zustand sturzgeprüft wurde (außer BMW-Helme)
3. die Schutzwirkung noch ausreichend vorhanden ist, da ein wesentliches, stabilisierendes Element (Kinnteil) des Helms nicht "funktioniert" (da hochgeklappt)
Der Sicherheit zuliebe würde ich also die Klappe beim Fahren eher schließen. Verboten ist das "offene Fahren" zwar noch nicht (kenne zumindest keine entsprechende Regelung), aber ob im Falle eines Unfalles irgendeine Versicherung zahlt...
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crashed kid (Mr. NOS)
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capri1600gt
Blöde Frage, aber glaubst du eigentlich, daß du beim "Cruisen" nicht hinfallen kannst?Q996 hat geschrieben:Wüsste auch nicht das es verboten ist.
ALs langjähriger Klapphelmfahrer rate ich aber zur Vorsicht. Die Hebelwirkung des offenen Kinnteils ist enorm. Dumm gefallen dürfte es einem problemlos das Genick brechen!
Empfehlenswert ist der Jethelm-Umbaukit, den es für BMW-Klapphelme gibt. Ist im Urlaub eine feine Sache: Intergal auf der BAB und Cruisen am Ziel.
bye, Marcus
Wenn ja, warum tragst du dann überhaupt noch einen Helm (mal abgesehen davon, daß es Pflicht ist)?
Wenn nein, was stört dich an der derzeitigen Form deines Gesichts?
Ich persönlich würde _nie_ mit einem Jethelm oder offenem Klapphelm fahren. Mir sind schon geschlossene Klapphelme suspekt. Ich mag mein Kinn, meine Gesichtsform und die möglichkeit feste Speisen zu mir nehmen zu können. Das alles setz ich sicher nicht für ein wenig mehr Fahrtwind oder "Freiheitsfeeling" aufs Spiel.
Aber das muß jeder selbst wissen....
Kathi (die da lieber ein paar goile Bilder/Grafiken/Airbrushs auf ihrem Helm hat)
Re: Integralhelm erlaubt oder nicht?
Vom Gesetzgeberseite ist es nicht verboten, aber von der Herstellerseite. In jedem Handbuch weißt jeder Klapphelmhersteller daraufhin, dass man nicht mit einem offenen Kinnteil fahren soll, da keine Schutzwirkung des Helms mehr gegeben ist!t1me hat geschrieben:kurze knappe frage,
miten integralhelm offen fahren ist das erlaubt oder nicht?
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Q996
Tja Kathi, was soll ich auf so eine blöde Frage antworten?capri1600gt hat geschrieben: Blöde Frage, aber glaubst du eigentlich, daß du beim "Cruisen" nicht hinfallen kannst?
Wenn ja, warum tragst du dann überhaupt noch einen Helm (mal abgesehen davon, daß es Pflicht ist)?
Wenn nein, was stört dich an der derzeitigen Form deines Gesichts?
Natürlich fällt man u.U. auch beim Cruisen auf's Fressbrett.
Aber ich fahre sehr gerne mit einem Jethelm und nein, an meinem Gesicht stört mich nichts außer das ich mich alle paar Tage rasieren muss
Ja, ich habe schon Unfallerfahrungen gesammelt und ja, der letzte Sturz war mit einem schweren Kopfeinschlag verbunden (glücklicherweise mit gutem Intergralhelm). Bleibende körperliche Schäden werde ich trotzdem haben. Mit Sicherheit werde ich mich aber auch wieder mit einem Jethelm auf's Bike setzen wenn mir danach ist. Und ich werde kein unangenehmes Gefühl haben, weil's mir einfach großen Spaß macht.
Wenn Du unglücklich fällst, nützt die beste Schutzkleidung nichts. Muss halt jeder für sich entscheiden, was vertretbar ist.
Wenn ich mir wirklich ernsthafte Gedanken über das Gefährdungspotential als Motorradfahrer machen würde, würde ich kein Motorrad fahren.
In diesem Sinne: allzeit zwei Finger Luft unterm Lenkerende,
Marcus
