@malaun
den direkten link habe ich leider nicht, die Richtlinie habe ich über die Suchseite der Europäischen Union gefunden.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/RECH_mot.do
Unter "Suche anhand" hatte ich "Kraftrad Standgeräusch" eingegeben.
Ist alles sehr unübersichtlich zu lesen, darum habe ich mir den entsprechenden Teil als pdf ausgedruckt.
Hier die Stelle über Standgeräuschmessung:
2.2 . Standgeräusch
2.2.1 . Schalldruckpegel des Kraftrades im Nahfeld
Zur Erleichterung der späteren Überprüfung der Geräuschentwicklung der Krafträder im Strassenverkehr ist darüber hinaus der Schalldruckpegel im Nahfeld der Mündung der Auspuffanlage ( Schalldämpfer ) gemäß den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Messergebnis in den Prüfbericht für die Bescheinigung nach Anhang II einzutragen .
2.2.2 . Meßgeräte
Es ist ein Präzisionsschallpegelmeßgerät gemäß 2.1.2.1 zu verwenden .
2.2.3 . Meßbedingungen
2.2.3.1 . Zustand des Kraftrades
Vor Beginn der Messungen ist der Kraftradmotor auf die normale Betriebstemperatur zu bringen . Bei automatisch gesteuerten Lüftern darf anläßlich der Geräuschmessung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden .
Während der Messungen muß sich der Wahlhebel des Getriebes in Leerlaufstellung befinden . Ist eine Unterbrechung der Kraftübertragung nicht möglich , so ist das Antriebsrad des Kraftrades frei laufen zu lassen , indem es beispielsweise aufgebockt wird .
2.2.3.2 . Prüfgelände ( Abb . 2 )
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden , an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt . Insbesondere eignen sich dazu ebene Flächen , die mit Beton , Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Reflexion aufweisen ; ausgeschlossen sind Flächen , deren Oberfläche aus festgewalzter Erde besteht . Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben , dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrades ( ausschließlich Lenker ) entfernt sind . Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben , zum Beispiel andere Personen als den Fahrer und den Beobachter . Das Kraftrad ist innerhalb des vorgenannten Rechtecks so aufzustellen , daß das Meßmikrofon zu eventuell vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m hat .
2.2.3.3 . Sonstiges
Durch Störgeräusche und durch Windeinfluß hervorgerufene Zeigerausschläge des Meßgeräts müssen mindestens 10 dB(A ) niedriger als der zu messende Schallpegel liegen . Am Mikrofon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein , sofern sein Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrofons berücksichtigt wird .
2.2.4 . Meßmethode
2.2.4.1 . Art und Anzahl der Messungen
Während des Betriebsablaufs nach 2.2.4.3 ist der A-bewertete maximale Schallpegel in Dezibel ( dB ) zu messen .
An jedem Messpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen .
2.2.4.2 . Mikrofonstellungen ( Abb . 2 )
Das Mikrofon ist in der Höhe der Auspuffmündung anzubringen , in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche . Die Kapsel des Mikrofons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben . Die Achse der grössten Empfindlichkeit des Mikrofons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad mehr oder weniger 10 Grad zu der senkrechten Ebene bilden , in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt .
In bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrofon auf der Seite aufzustellen , die den grösstmöglichen Abstand zwischen dem Mikrofon und dem Kraftradumriß ( ausschließlich Lenker ) ergibt .
Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen , deren Mittenabstand nicht grösser als 0,3 m ist , so ist das Mikrofon der Mündung zuzuordnen , die dem Kraftradumriß ( ausschließlich Lenker ) am nächsten liegt oder die den grössten Abstand von der Fahrbahnoberfläche hat . Beträgt der Mittenabstand der Mündungen mehr als 0,3 m , so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen , wobei der grösste gemessene Wert festzuhalten ist .
2.2.4.3 . Betriebsbedingungen
Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten :
- S/2 wenn S > 5 000 U/min ,
- 3 S/4 wenn S < 5 000 U/min ,
wobei S gleich der Nennleistungsdrehzahl gemäß Anhang II , 2.4 ist .
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen . Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs , der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfasst , zu messen , wobei als Meßwert der maximale Zeigerausschlag gilt .
2.2.5 . Ergebnisse ( Prüfbericht )
2.2.5.1 . Im Prüfbericht für die Bescheinigung nach Anhang II sind allgemein alle erforderlichen , insbesondere auch die zur Messung des Standgeräusches gehörenden Angaben zu vermerken .
2.2.5.2 . Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstliegende ganze Dezibel auf - bzw . abzurunden .
Es sind nur Meßwerte zu verwenden , die bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen erhalten wurden und deren Abweichung voneinander nicht grösser als 2 dB(A ) ist .
2.2.5.3 . Als Messergebnis gilt der grösste der drei Meßwerte .