Kellermänner, was brauch ich für Verlängerungen vorne ?
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Christian79
Kellermänner, was brauch ich für Verlängerungen vorne ?
Hallo zusammen,
hab mir gerade nen Satz Kellermänner für meine 06er N-Kante gekauft.
Um den vorgeschriebenen Mindestabstand vorne einzuhalten werd ich noch Verlängerungen montieren müssen, die gibts beim Polo etc.
Hat jemand von Euch schon Kellermänner vorne drauf und kann mir sagen wielange die sein müssen ? Also welche Länge ich bestellen muß damit ich den "Muß-Abstand" einhalte ? Die Micros sollen an den Original-BEfestigungspunkten montiert werden.
Danke schonmal
hab mir gerade nen Satz Kellermänner für meine 06er N-Kante gekauft.
Um den vorgeschriebenen Mindestabstand vorne einzuhalten werd ich noch Verlängerungen montieren müssen, die gibts beim Polo etc.
Hat jemand von Euch schon Kellermänner vorne drauf und kann mir sagen wielange die sein müssen ? Also welche Länge ich bestellen muß damit ich den "Muß-Abstand" einhalte ? Die Micros sollen an den Original-BEfestigungspunkten montiert werden.
Danke schonmal
STVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
Übersetzung
Soweit so gut, und wer versteht dieses Beamtegequassel auf anhieb?
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SpeedFLOh
Re: Übersetzung
DAs heißt dass die Innenkante der Blinkergläser mindestens 170mm (17cm / 0,17m) auseinandersein muss.Zivilunke hat geschrieben:Soweit so gut, und wer versteht dieses Beamtegequassel auf anhieb?
Zusätzlich muss ein Abstand von 100mm (10cm / 0,1m) zum Scheinwerfer gegeben sein.
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neodrei
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Christian79
Nuja, die Sache ist die, daß man die Blinker ja noch als solche erkennen soll. Und wenn der Gegenverkehr nicht erkennen kann ob ich abbiegen will, weil er durch meinen Scheinwerfer geblendet wird und daher den Blinker nicht sieht, ist das schon ne heikle Sache...SpeedFLOh hat geschrieben:Also ich hab die (zugegeben günstigen) kurzen Arrows von polo dran - Tüüüv hat nix beanstandet. Also würd ich dat mit den Verlängerungen gutsein lassen (mal davon abgesehen das das dann ziemlich sch**** aussieht)
Gruß FLO
Aber es dauert einfach jetzt waaahnsinnig lange jetzt auf die Blinker warten zu müssen, dann wenn sie da sind abzumessen, und dann erst die Verlängerungen zu bestellen.
Einfacher wäre es wenn jemand mir sagen würde "Du brauchst 2 mal 40mm Verlängerungen" oder so in der Art, dann könnte ich die jetzt schon besorgen.
Daß der Gesetzgeber einen Mindestabstand der Blinker vorgesehen hat, finde ich aus o.g. Grund schon absolut sinnvoll... !
Gruß, und Deutschland wird Weltmeister
Genau das frag ich mich immer bei den Golf ab IV, haben die nicht so ne Regelung für Autos? Beim Golf ist das extrem nicht zu sehen wenn die blinken wenns Licht an ist!Integral-Helmut hat geschrieben:Und wenn der Gegenverkehr nicht erkennen kann ob ich abbiegen will, weil er durch meinen Scheinwerfer geblendet wird und daher den Blinker nicht sieht, ist das schon ne heikle Sache...![]()
Gruß Dieter
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Christian79
Danke für Eure Hilfe !
Ich vermute beim Auto ist es so, weil der Lichtkegel eines PKW-Scheinwerfers quasi nach oben hin auf höhe der Motorhaube abgeschnitten ist, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Daher eine vielfach geringere Belastung fur die Augen. Der Blinker dagegen leuchtet voll aus, genauso wie das Fernlicht. Deshalb ist der Blinker beim normalen Abblendlicht noch gut zu erkennen. Anders beim Motorrad: hier befindet sich der Scheinwerfer auf Augenhöhe mit dem Autofahrer. Und der Lichtkegel kann nicht partiell "abgeschnitten" werden, da der Autofahrer immer noch im Zentrum desselben sitzen würde. Wäre also unnötig und würde nur das Sichtfeld für den Motorradfahrer weiter einschränken.
Gruß Christian (der übrigens nicht Helmut heißt
)
Ich vermute beim Auto ist es so, weil der Lichtkegel eines PKW-Scheinwerfers quasi nach oben hin auf höhe der Motorhaube abgeschnitten ist, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Daher eine vielfach geringere Belastung fur die Augen. Der Blinker dagegen leuchtet voll aus, genauso wie das Fernlicht. Deshalb ist der Blinker beim normalen Abblendlicht noch gut zu erkennen. Anders beim Motorrad: hier befindet sich der Scheinwerfer auf Augenhöhe mit dem Autofahrer. Und der Lichtkegel kann nicht partiell "abgeschnitten" werden, da der Autofahrer immer noch im Zentrum desselben sitzen würde. Wäre also unnötig und würde nur das Sichtfeld für den Motorradfahrer weiter einschränken.
Gruß Christian (der übrigens nicht Helmut heißt
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Sandi