Übersetzungsveränderung offiziell abnehmen, eintragen lassen
Übersetzungsveränderung offiziell abnehmen, eintragen lassen
Hallo zusammen!
Ich habe zu dem Thema Übersetzungsänderung sicher schon das ganze Forum durch, dabei ist das Thema Rechtmäßigkeit der Angelegenheit immer außer Acht geblieben.
Ich bitte alle Interessierten hier nur Beiträge einzustellen, die sich konkret auf gemachte Erfahrungen bzw. Wissen bzgl. einer solchen Umbaumaßnahme beziehen.
Kurz mein Wissen zu dem Thema:
1. Es gibt einen Grenzwert für Übersetzungsänderungen im Bezug auf die Gültigkeit des Abgasgutachtens. Danach bleibt das Abgasgutachten gültig, wenn die Übersetzungsveränderung weniger als 8% vom Serienzustand beträgt.
2. Die Veränderung der Übersetzung, d.h. eine Abweichung vom Serienzustand führt i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
3. Meine Anfrage beim TÜV hat zu dem Thema ergeben, dass wohl eine Fahrgeräuschmessung auf einem ISO-Asphalt durchgeführt werden muss um diese Änderung abnehmen zu können(20m Teststrecke, Anfangsgeschwindigkeit 50 km/h, Volllast und am Ende der 20m komplett vom Gas gehen). Das bedeutet in Zahlen voraussichtlich 30 Minuten Aufwand für 2 TÜV-Prüfer --> 100 - 120 € Kosten. ISO-Asphalt gibts leider auch nicht überall, z.b. in Köln
Warum ist die Eintragung wichtig?
Für den einfachen Betrieb des Motorrades an sich kann man denken, ist eine Eintragung der Übersetzungsänderung nicht erforderlich.
ABER - was, wenn es zu einem Unfall kommt - egal ob Schuld oder nicht Schuld (hoffentlich dann ohne besondere körperliche Schäden) - und ein gegnerischer Gutachter wirft einen Blick auf die Übersetzung und stellt dabei die Veränderung fest.
--> Die Folge dürfte sein, dass die eigene Versicherung nicht leisten wird/ muss, da das Fahrzeug ohne gültige BE geführt wurde. Wer nun die Modifikation durchgeführt hat ist dabei auch zunächst unerheblich.
Wenn es so läuft kann man sich ganz schnell großen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, die im schlimmsten Fall während des restlichen Lebens gar nicht mehr zu tilgen sind.
Also ich denke das Problem ist klar.
Nun raus mit der Sprache. Wie habt Ihr das gemacht mit dem Eintragen, bzw. wo, bei welcher Organisation habt Ihr eine Abnahme erhalten. Welche Kosten sind dabei entstanden.
(Ich bin mir bewusst, dass ich nicht immer den korrekten terminus technikus verwendet habe, bin aber schließlich auch kein Prüfingenieur)
Ich spiele mit dem Gedanken auf meiner sv650s k3 eine 15/46er Übersetzung zu montieren
P.S.: Es mag für die Abnahme von Übersetzungsänderungen sogar noch einen Unterschied geben, der sich nach dem Baujahr des Motorrades bestimmt. D.h. ältere Fahrzeuge benötigen nicht diese aufwändige Fahrgeräuschmessung. Konkreter weiss ich es aber leider nicht.
Ich habe zu dem Thema Übersetzungsänderung sicher schon das ganze Forum durch, dabei ist das Thema Rechtmäßigkeit der Angelegenheit immer außer Acht geblieben.
Ich bitte alle Interessierten hier nur Beiträge einzustellen, die sich konkret auf gemachte Erfahrungen bzw. Wissen bzgl. einer solchen Umbaumaßnahme beziehen.
Kurz mein Wissen zu dem Thema:
1. Es gibt einen Grenzwert für Übersetzungsänderungen im Bezug auf die Gültigkeit des Abgasgutachtens. Danach bleibt das Abgasgutachten gültig, wenn die Übersetzungsveränderung weniger als 8% vom Serienzustand beträgt.
2. Die Veränderung der Übersetzung, d.h. eine Abweichung vom Serienzustand führt i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
3. Meine Anfrage beim TÜV hat zu dem Thema ergeben, dass wohl eine Fahrgeräuschmessung auf einem ISO-Asphalt durchgeführt werden muss um diese Änderung abnehmen zu können(20m Teststrecke, Anfangsgeschwindigkeit 50 km/h, Volllast und am Ende der 20m komplett vom Gas gehen). Das bedeutet in Zahlen voraussichtlich 30 Minuten Aufwand für 2 TÜV-Prüfer --> 100 - 120 € Kosten. ISO-Asphalt gibts leider auch nicht überall, z.b. in Köln
Warum ist die Eintragung wichtig?
Für den einfachen Betrieb des Motorrades an sich kann man denken, ist eine Eintragung der Übersetzungsänderung nicht erforderlich.
ABER - was, wenn es zu einem Unfall kommt - egal ob Schuld oder nicht Schuld (hoffentlich dann ohne besondere körperliche Schäden) - und ein gegnerischer Gutachter wirft einen Blick auf die Übersetzung und stellt dabei die Veränderung fest.
--> Die Folge dürfte sein, dass die eigene Versicherung nicht leisten wird/ muss, da das Fahrzeug ohne gültige BE geführt wurde. Wer nun die Modifikation durchgeführt hat ist dabei auch zunächst unerheblich.
Wenn es so läuft kann man sich ganz schnell großen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, die im schlimmsten Fall während des restlichen Lebens gar nicht mehr zu tilgen sind.
Also ich denke das Problem ist klar.
Nun raus mit der Sprache. Wie habt Ihr das gemacht mit dem Eintragen, bzw. wo, bei welcher Organisation habt Ihr eine Abnahme erhalten. Welche Kosten sind dabei entstanden.
(Ich bin mir bewusst, dass ich nicht immer den korrekten terminus technikus verwendet habe, bin aber schließlich auch kein Prüfingenieur)
Ich spiele mit dem Gedanken auf meiner sv650s k3 eine 15/46er Übersetzung zu montieren
P.S.: Es mag für die Abnahme von Übersetzungsänderungen sogar noch einen Unterschied geben, der sich nach dem Baujahr des Motorrades bestimmt. D.h. ältere Fahrzeuge benötigen nicht diese aufwändige Fahrgeräuschmessung. Konkreter weiss ich es aber leider nicht.

Das merke ich mir für falls der Tüv die Lautstärke des LEO beanstanden sollte .... echt genial!!!

Zum Thema:
Ich finde du machst dir wegen 2 Zähnen ganz schön viel Gedanken.
Habe meinen Windows-Calc angeschmissen und folgendes berechent:
normal: 15/44*100 = 34,09
Wunsch: 15/46*100 = 32,6
Toleranzgrenze 8%: 32,6* 1,08 = 35,20 (Also in der Toleranz

Was meinen die anderen?

Re: Übersetzungsveränderung offiziell abnehmen, eintragen la
Du hast nicht tief genug gegrabenchris hat geschrieben:Hallo zusammen!
Ich habe zu dem Thema Übersetzungsänderung sicher schon das ganze Forum durch, dabei ist das Thema Rechtmäßigkeit der Angelegenheit immer außer Acht geblieben.

Meine Erfahrung anlässlich eines Bikertages beim TÜV in Ludwigsburg wo ich 3 gelangweilte Ing. beim Bier ansprach wegen 15/46 an ner Knubbel:
ing1: bis zu +3 und -5% muss man da gar nix machen
ing2: bis zu +2 und -3% kann man es eintragen lassen
ing3: Nee nee, da muss ein neues Abgas- und Geräuschgutachten her!
Inzwischen habe ich von etlichen anderen ing4-12 ähnliche Aussagen



Übrigends konnte mir auch keiner so wirklich sagen ob wenigstens die Übersetzung der N auf der S zulässig ist

Hi Solidux!
Die Toleranzgrenze für das Abgasgutachten macht mir keine Sorgen. Aber der Punkt 2. aus meiner anfänglichen Aufzählung ist das Problem.
Jeder, ich wiederhole JEDER der eine Übersetzungsänderung drauf hat, egal wie klein diese ist, führt, sofern diese nicht nach einem Gutachten zugelassen ist, sein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis und kann mehr als gekniffen sein, wenn dieser Umstand nach einem Unfall öffentlich wird.
gruß
chris
Die Toleranzgrenze für das Abgasgutachten macht mir keine Sorgen. Aber der Punkt 2. aus meiner anfänglichen Aufzählung ist das Problem.
Jeder, ich wiederhole JEDER der eine Übersetzungsänderung drauf hat, egal wie klein diese ist, führt, sofern diese nicht nach einem Gutachten zugelassen ist, sein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis und kann mehr als gekniffen sein, wenn dieser Umstand nach einem Unfall öffentlich wird.
gruß
chris
Hallo Chris,
ich hab mir im Mai dieses Jahres die Übersetzungsänderung
beim TÜV-Süd in Waldshut eintragen lassen zusammen mit dem
GSX-R Federbein. Gekostet Hat das ganze zusammen mit
der AU und der normalen TÜV untersuchung ca. 110€.
Natürlich habe ich alles schon vorher mit dem zuständigen
Prüfer besprochen was ich vorhabe, weil die sonst auf überraschungen
ziemlich allergisch reagieren.
Er hat mir folgendes gesagt: eine Übersetzungsänderung ist möglich bis
8% Übersetzungsänderung, andernfalls ist ein Abgasgutachten erforderlich.
Wenn jedoch der Tachoantrieb am Ritzel ist (Magnetgeber), ist ein
Tachonachweis (genauigkeit) erforderlich.
Bei der Knubbel ist er noch am Vorderrad, an der Kante meine ich schon am Ritzel.
Teuer dürfte allerdings so ein nachweis aber nicht sein.
Ich bin dann mit der geänderten Übersetzung hin und er hat sich alles
angeschaut und ein Gutachten erstellt. Und da es nicht teurer war hab ich
mir gleich alle möglichen Übersetzungen eintragen lassen
14/45;15/46;15/47 und die orginal darfst natürlich auch fahren.
15/48 würde auch gehen, enspricht aber in etwa 14/45.
Hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.
ich hab mir im Mai dieses Jahres die Übersetzungsänderung
beim TÜV-Süd in Waldshut eintragen lassen zusammen mit dem
GSX-R Federbein. Gekostet Hat das ganze zusammen mit
der AU und der normalen TÜV untersuchung ca. 110€.
Natürlich habe ich alles schon vorher mit dem zuständigen
Prüfer besprochen was ich vorhabe, weil die sonst auf überraschungen
ziemlich allergisch reagieren.
Er hat mir folgendes gesagt: eine Übersetzungsänderung ist möglich bis
8% Übersetzungsänderung, andernfalls ist ein Abgasgutachten erforderlich.
Wenn jedoch der Tachoantrieb am Ritzel ist (Magnetgeber), ist ein
Tachonachweis (genauigkeit) erforderlich.
Bei der Knubbel ist er noch am Vorderrad, an der Kante meine ich schon am Ritzel.
Teuer dürfte allerdings so ein nachweis aber nicht sein.
Ich bin dann mit der geänderten Übersetzung hin und er hat sich alles
angeschaut und ein Gutachten erstellt. Und da es nicht teurer war hab ich
mir gleich alle möglichen Übersetzungen eintragen lassen
14/45;15/46;15/47 und die orginal darfst natürlich auch fahren.
15/48 würde auch gehen, enspricht aber in etwa 14/45.
Hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.
Kannst du uns das Gutachten bitte mal einscannen und bereitstellen?minimal hat geschrieben:....hab ich mir gleich alle möglichen Übersetzungen eintragen lassen 14/45;15/46;15/47 und die orginal darfst natürlich auch fahren. 15/48 würde auch gehen, enspricht aber in etwa 14/45.
Hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.
Danke!
- Punisher
- Techpro
- Beiträge: 1273
- Registriert: 09.02.2003 22:53
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Mein TÜV-Sachverständige hält sich auch an diese 8% Regelung. Hintergrund ist ja, dass die Mopeds ihre D- oder EU-Zulassung mit einem Geräuschwert X bei einer Drehzahl y und einer Übersetzung z bekommen haben. Davon ausgehend wird ersteinmal pauschal festgelegt, wenn du die Übersetzung änderst, ändern sich auch Geräusch und Abgasverhalten, denn um eine mit obiger Formel def. Geschwindigkeit zu erreichen, muß ein Wert sich ändern. Es wird davon ausgegenagen, dass bei geänderter Übersetzung in den meisten Fällen auf mehr Durchzug geactet wird. Um also wieder auf die Geschwindigkeit zu kommen, benötigst du mehr Drehzahl, wmit sich das Abgasverhalten wieder (i.d.R.) neg. verändert. 
Nimm einfach das Programm Geardata und spiel damit mit verschedenen Übersetzungen. Ich hab je mit Originalübersetzung und mit der geänderten Übersetzung einen Diagrammausdruck gemacht und bin damit zum TÜV-Sachverständigen. Der hat geschaut und für gut befunden, also eingetragen. Fertig. Nix mit ISO-Asphalt etc.

Nimm einfach das Programm Geardata und spiel damit mit verschedenen Übersetzungen. Ich hab je mit Originalübersetzung und mit der geänderten Übersetzung einen Diagrammausdruck gemacht und bin damit zum TÜV-Sachverständigen. Der hat geschaut und für gut befunden, also eingetragen. Fertig. Nix mit ISO-Asphalt etc.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
Also ich kenne eine 5% Regel...? 
Bei meinem Zahnriemenumbau hatte der Prüfer die Abweichung erst gar nicht reingeschrieben und dann auf meinen Wunsch noch das "Übersetzung 1:2,928" eingetragen! Dachte das ist es was die Rennleitung bei ner Kontrolle am meisten interessiert (wenn sie denn rechnen können das 28:82 = 1:2,928 sind). Übrigens hat der Prüfer nicht nachgerechnet und meinen genannten Wert einfach eingetragen!

Gruß Dieter

Bei meinem Zahnriemenumbau hatte der Prüfer die Abweichung erst gar nicht reingeschrieben und dann auf meinen Wunsch noch das "Übersetzung 1:2,928" eingetragen! Dachte das ist es was die Rennleitung bei ner Kontrolle am meisten interessiert (wenn sie denn rechnen können das 28:82 = 1:2,928 sind). Übrigens hat der Prüfer nicht nachgerechnet und meinen genannten Wert einfach eingetragen!

Gruß Dieter
Ja nee, is klar! Ich schieb ja auch "kaum"!Manic hat geschrieben:schon mal mit "grafik anzeigen" versucht? dann ist es groß genug zum lesenSVHellRider hat geschrieben:Sehen kann ich's jetz auch nur lesen kaum.
Versuch's mal beim Antworten mit "Attachment hinzufügen".
Ich hatts gern im Format zum Ausdrucken.
