Drosselung austragen
Drosselung austragen
Hi!
Gibts online irgendein Datenblatt mit offener Leistung für die `99er SV meiner Dame mit der ich hier zum Tüv-Onkel zum Drosselaustragen rennen kann.......oder muß ich unbedingt zu einer Tüv-Hauptstelle (die es ja wahrscheinlich im PC hat)?
Thx for support!
Gibts online irgendein Datenblatt mit offener Leistung für die `99er SV meiner Dame mit der ich hier zum Tüv-Onkel zum Drosselaustragen rennen kann.......oder muß ich unbedingt zu einer Tüv-Hauptstelle (die es ja wahrscheinlich im PC hat)?
Thx for support!
Zuletzt geändert von The Rat am 28.03.2007 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
Zur klaren Verständnis:
Normalerweise kenn ich das so....
-zum Tüv hin abnehmen lassen, bekommst ne schriftliche Abnahme mit
-zum Verkehrsamt hin, Brief wird geändert, Schein gibts neu
Ich will aber nicht zum Haupttüv (Entfernung), sondern in eine normale Werkstatt, die ein Tüvmensch besucht. Der braucht aber ein Datenblatt, das die offene Leistung angibt.
Greetz
Normalerweise kenn ich das so....
-zum Tüv hin abnehmen lassen, bekommst ne schriftliche Abnahme mit
-zum Verkehrsamt hin, Brief wird geändert, Schein gibts neu
Ich will aber nicht zum Haupttüv (Entfernung), sondern in eine normale Werkstatt, die ein Tüvmensch besucht. Der braucht aber ein Datenblatt, das die offene Leistung angibt.
Greetz
Genau, knapp über 30km.tm200014 hat geschrieben:ich weiß zwar nicht wie das ist mit der werkstatt... aber eine tüv prüfstelle dürfte doch nicht mehr als 20-30 km von dir entfernt sein oder?
MfG Timo
Da die Karre aber abgemeldet ist, wollt ich nicht die Karre anmelden, dann mit der Karre ganz zum Tüv, dann wieder zur Zulassung zum Umtragen................sondern zur Werkstatt um die Ecke schieben, Abnahme machen und dann anmelden.

Also wie ich sehe existiert kein Datenblatt..........
....WÄRE VIELLEICHT JEMAND BEREIT MIR SEINEN BRIEF EINER 99er SV650 ZU MAILEN (natürlich ohne pers. Daten)?
Greetz
Mad Marc hat geschrieben:Du darfst mit der unangemeldeten Maschine auf direktem Weg zum TÜV fahren ...

Niemals, ... und 1. April ist doch auch schon längst vorbei.
Was meinst Du, wofür es z.B. rote Kennzeichen gibt?
"Der Lenker ist ein Instrument zur Kontrolle und nicht zum Festklammern da." (Keith Code, Der richtige Dreh II, 1993)
2006, 2007, 2009, 2010, 2011, 2012 amico del tornanti
2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
2006, 2007, 2009, 2010, 2011, 2012 amico del tornanti
2013 viaggio in Sardegna, Routes des Grandes Alpes
- Mad Marc
- SV-Rider
- Beiträge: 288
- Registriert: 24.10.2006 13:36
- Wohnort: Rheinland
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.."Dragol hat geschrieben:Mad Marc hat geschrieben:Du darfst mit der unangemeldeten Maschine auf direktem Weg zum TÜV fahren ...
Niemals,
Also das ist nicht Niemals!?

Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „06“ werden nur noch an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.