ingo H. hat geschrieben:
Wheelies & Stoppies im öffentlichen Straßenverkehr sind halt nicht verboten...
§1STVO
(1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2)Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, das kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Sie sind es doch...
Wenn sich ein Rad in der Luft befindet, kannst du auf Situationen nicht mehr rechtzeitig reagieren. Und damit liegt schon eine Gefährdung vor.
Ich erinnere nur an den Fall vom letzten Jahr. Wo ein Bladefahrer in der Stadt einen schön langen Wheely gemacht hat, auf einer kerzengeraden Straße. Leider wollte genau zu dem Zeitpunkt ein alter Opa die Straße überqueren. Es kam zum Zusammenstoß und der Opa wurde getötet...
Und jetzt soll jeder mal überlegen, was wäre wenn...
Wenn es zum Beispiel ein Familienangehöriger ist, der dort über die Straße möchte. Egal ob Opa oder Tochter. Ein Motorrad, dessen Lampe gen Himmel scheint ist nunmal schwer zu erkennen...